Unbestritten, dass die Waffenbehörde das letzte Wort hat, und wenn sie noch so falsch liegt. Ich habe hier auch niemanden beraten oder zum Widerstand gegen die Nachkennzeichnung aufgerufen.DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 14:30 Es hilt den Usern hier wenig wenn deine Rechtsmeinung dazu eine andere ist.
Selbst wenn Deine Rechtsmeinung richtig wäre - was durchaus denkbar ist - vermute ich wirst Du im Fall des Falles die User hier ned alle pro bono verteidigen und deren Gerichtsgebühren übernehmen, oder?
Es war der Versuch, diese Idiotie der Waffengesetzgebung juristisch zu diskutieren, um Argumente dagegen zu finden, dass man jetzt dann als Sammler womöglich seit Jahrzehnten im Umlauf befindliche Waffen mit irgendwelchen Zeichen lasern lassen muss, nur weil man sie nach dem 14. September 2018 erworben hat. Gerade erst erlebt bei einer Waffe, die sich nachweislich seit mehr als 75 Jahren in Österreich befindet und die ein Händler verkauft. Er meint, er muss sie vor der Überlassung nach dem Schusswaffenkennzeichnungsgesetz kennzeichnen, und zwar auf allen wesentlichen Teilen.
Wenn es hier keine fachlich begründeten Argumente gibt, warum das so nicht ist, OK. Und da rede ich in diesem Fall noch gar nicht von § 1 Abs 2 zweiter Satz.


