Weil sie es können. Es gibt sicher Bürokraten, die erfreut wären, wenn Kugelschreiber und Staubsauger Kriegsmaterial wären, weil sie dann entscheiden dürften, wer welche bekommt und wer nicht.
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Das juckt doch selbst bei den Deutschen absolut niemanden,oder?
In zig Dokus sieht man Flohmärkte und Militariamärkte die ganz offen von der entschärften Handgranate bis zu Artelleriehülsen+entschärften Geschossen reichen.
Auch Egun ist randvoll damit.
In zig Dokus sieht man Flohmärkte und Militariamärkte die ganz offen von der entschärften Handgranate bis zu Artelleriehülsen+entschärften Geschossen reichen.
Auch Egun ist randvoll damit.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Das ist halt so eine Sache - Wo kein Kläger da kein Richter.ebner33 hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 10:56 Das juckt doch selbst bei den Deutschen absolut niemanden,oder?
In zig Dokus sieht man Flohmärkte und Militariamärkte die ganz offen von der entschärften Handgranate bis zu Artelleriehülsen+entschärften Geschossen reichen.
Auch Egun ist randvoll damit.![]()
Ich habe auch schon in Österreich Deko-Patronengurte mit .50bmg bzw. 12,7x99 gesehen.
Aber wenn da mal eine anzeige ins rollen kommt ist die frage was am ende passiert. Bsp wenn der Polizist bei der Verwahrungskontrolle die 40mm Deko-Patrone im Wohnzimmer sieht - Ich will das nicht riskieren bevor ich genau weis wie die Gesetzeslage ist.
