Doppelter Aufwand (Preis) beim Melden.ebner33 hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 12:36Nein das ist definitiv Unsinn!tiberius hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 12:24 Hi,
@Ebner 33: dann hast Du Dich wohl strafbar gemacht. Es müssen Käufer und Verkäufer persönlich vor Ort beim Händler zur Identitätsfeststellung erscheinen. Sagt meine BH.
mfg tiberius
Das ist absolute Standardvorgehensweise bei allen Händlern.
Rein rechtlich ist das ja auch ganz einfach,in dem Moment in dem der Händler die Waffe entgegennimmt,trägt er sie dann ja eh auf sich selbst ein.
Sprich auf dem Papier bzw im ZWR wird die Waffe von dir auf den Händler übertragen und dann vom Händler auf den neuen Besitzer.
Also alles vollkommen rechtens.
Und die Identitätsfeststellung muss ja nicht bei Verkäufer und Käufer vom gleichen Händler gemacht werden!
Der Händler der meine Waffe verschickt kontrolliert meine Identität,und der Händler bei dem der Käufer die Waffe abholt,kontrolliert seine Identität.
Ganz einfach.
Eventuell kann ja gewo nochwas dazu sagen.
Wer kauft eine Waffe ungesehen?
