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Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Hallo!
Ich hab vor ein paar Wochen meine erste Verwahrungskontrolle gehabt und da ich meine WBK seit 2020 habe würde ich gerne auf 5 Plätze erweitern.
Da sich die diversen Threads schon teilweise über 10 Jahre hinziehen will ich einfach sicher gehen, gerade auch wegen der letzten Novelle.
1.) WBK Erweiterung in Wien:
Soweit ich das verstanden habe beziehe ich mich auf §23 Abs 2 und brauche keine Rechtfertigung angeben.
Muss ich da ein Schreiben aufsetzen und mitnehmen oder einfach (mit Termin) bei der Behörde vorbei schauen?
Den Termin kann ich online buchen (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de) unter Wien/Waffen - Waffenbesitzkarte - Antrag. Dort kann ich mir dann ein PK aussuchen.
Muss es ein spezielles PK sein oder das PK wo ich den Antrag (damals) gestellt habe oder kann ich ein "wunsch" PK auswählen?
Ich habe den Antrag damals im PK meines Wohnbezirks gestellt, aber in dem Bezirk wo ich arbeite wäre es für mich praktischer.
Brauche ich ein neues Foto oder wird das alte übernommen?
2.) Zubehör:
Ich habe ein Glock WS und noch ein Griffstück dafür. Mit der letzten Novelle ist ja das Griffstück auch Zubehör und muss gemeldet werden. Nun hab ich damals eines (WS) ohne MOS gekauft, hätte aber mittlerweile gerne MOS.
Ausserdem habe ich ein eingetragenes 33 Schuss Magazin für die Glock.
Ich müsste also meines Verständnisses nach:
- Das Griffstück als Zubehör melden
- Beim Händler WS und Griffstück "zusammenführen" als Kat B
- Eine neue Glock kaufen (mit MOS)
- Die alte Verkaufen
Stimmt der Ablauf so oder kann ich die Glock auch vorerst "einfach so" verkaufen ohne dass es Probleme wegen dem Magazin gibt? Eingetragen ist es als §17/1/9
3.) Wechselsystem:
Ich habe eine AR15 im Kaliber .223 und würde mir dafür gerne ein anderes Kaliber als WS (ganzer Upper) kaufen. Ist es erlaubt das WS auf dem Griffstück montiert zu haben oder gibt es da Probleme bei einer Kontrolle?
Wenn es Probleme gäbe müsste ich daher ggf. das AR15 mit dem WS zum Händler geben und der schreibt die Sache um, sodass das neue Kaliber zur Waffe wird und das alte zum WS?
4.) Magazine:
Wie sieht es jetzt eigentlich aus wegen die 10/30 PMAG magazine? Im Forum hab ich irgendwo gelesen dass die "böse" sind weil der Magazinkörper zählt, bei Brownells steht dass sie §17 sind, bei anderen Händlern steht wieder nichts dabei (hab aber auch nicht gefragt).
Ich hab noch 2 Stanag Magazine eingetragen, wenn ich also die 10/30er haben will, müsste ich - sofern sie wirklich §17 sind - die Stanag verkaufen oder abgeben und könnte dann PMAG kaufen?! (Wären dann aber gleich 30er statt den 10/30ern)
Vielen dank für eure Antworten
Andi
Ich hab vor ein paar Wochen meine erste Verwahrungskontrolle gehabt und da ich meine WBK seit 2020 habe würde ich gerne auf 5 Plätze erweitern.
Da sich die diversen Threads schon teilweise über 10 Jahre hinziehen will ich einfach sicher gehen, gerade auch wegen der letzten Novelle.
1.) WBK Erweiterung in Wien:
Soweit ich das verstanden habe beziehe ich mich auf §23 Abs 2 und brauche keine Rechtfertigung angeben.
Muss ich da ein Schreiben aufsetzen und mitnehmen oder einfach (mit Termin) bei der Behörde vorbei schauen?
Den Termin kann ich online buchen (https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de) unter Wien/Waffen - Waffenbesitzkarte - Antrag. Dort kann ich mir dann ein PK aussuchen.
Muss es ein spezielles PK sein oder das PK wo ich den Antrag (damals) gestellt habe oder kann ich ein "wunsch" PK auswählen?
Ich habe den Antrag damals im PK meines Wohnbezirks gestellt, aber in dem Bezirk wo ich arbeite wäre es für mich praktischer.
Brauche ich ein neues Foto oder wird das alte übernommen?
2.) Zubehör:
Ich habe ein Glock WS und noch ein Griffstück dafür. Mit der letzten Novelle ist ja das Griffstück auch Zubehör und muss gemeldet werden. Nun hab ich damals eines (WS) ohne MOS gekauft, hätte aber mittlerweile gerne MOS.
Ausserdem habe ich ein eingetragenes 33 Schuss Magazin für die Glock.
Ich müsste also meines Verständnisses nach:
- Das Griffstück als Zubehör melden
- Beim Händler WS und Griffstück "zusammenführen" als Kat B
- Eine neue Glock kaufen (mit MOS)
- Die alte Verkaufen
Stimmt der Ablauf so oder kann ich die Glock auch vorerst "einfach so" verkaufen ohne dass es Probleme wegen dem Magazin gibt? Eingetragen ist es als §17/1/9
3.) Wechselsystem:
Ich habe eine AR15 im Kaliber .223 und würde mir dafür gerne ein anderes Kaliber als WS (ganzer Upper) kaufen. Ist es erlaubt das WS auf dem Griffstück montiert zu haben oder gibt es da Probleme bei einer Kontrolle?
Wenn es Probleme gäbe müsste ich daher ggf. das AR15 mit dem WS zum Händler geben und der schreibt die Sache um, sodass das neue Kaliber zur Waffe wird und das alte zum WS?
4.) Magazine:
Wie sieht es jetzt eigentlich aus wegen die 10/30 PMAG magazine? Im Forum hab ich irgendwo gelesen dass die "böse" sind weil der Magazinkörper zählt, bei Brownells steht dass sie §17 sind, bei anderen Händlern steht wieder nichts dabei (hab aber auch nicht gefragt).
Ich hab noch 2 Stanag Magazine eingetragen, wenn ich also die 10/30er haben will, müsste ich - sofern sie wirklich §17 sind - die Stanag verkaufen oder abgeben und könnte dann PMAG kaufen?! (Wären dann aber gleich 30er statt den 10/30ern)
Vielen dank für eure Antworten
Andi
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Zu 1.
Du musst ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, was du genau beantragts und dass du die Bedingungen erfüllst. In deinem Fall kann das Schreiben aus einem einzigen Satz bestehen, beispielsweise: Hiermit beantrage ich die Erweiterung meiner WBK von 2 auf 5 B-Plätze gemäß §23 (2) WaffG, da seit WBK-Erstausstellung mindestens fünf Jahre vergangen sind. Das kannst du auch mündlich beantragen, aber ich würde aus eigener Erfahrung keine mündlichen Anträge bei einer Behörde einbringen, egal wie einfach sie sind.
Zu 2. und 3.
Es wird keine neuen Wechselsysteme mehr geben - alle Komponenten müssen nun einzeln registriert werden und verbrauchen Zubehörplätze: Für ein Glock WS 2, für einen AR Upper 3. Daher würde ich es mir gut überlegen, das Glock WS zu verkaufen - du wirst es so nie wieder kriegen.
An deiner Stelle würde ich bis nach der Erweiterung warten und mir dann alles kaufen was ich will - genug Plätze solltest du haben. Das Glock 33er Magazin hat seinen eigenen Platz und spielt bei dem ganzen keine Rolle. Was das Zusammenführen und Rumgetausche angeht, würde ich mit deinem Händler reden. Der muss das machen und wird dir sagen, ob er das so macht oder nicht. Für mich klingt das alles extrem umständlich, wie du das vorhast. Ich würde das Rumtauschen und Hantieren mit Einzelteilen auf ein Minimum beschränken und mir ganze Waffen kaufen.
Wie gesagt, ein neues AR-Wechselsystem, das nur einen Zubehörplatz belegt, wird du nicht haben. Einen Upper, der 3 Zubehörplätze belegt permanent auf einem Lower haben, der zu einer Komplettwaffe gehört - ich würds nicht machen. Streng rechtlich sollte es zwar gehen, aber stell dir einfach vor, du musst einem Polizisten, der Null Ahnung vom Waffengesetz hat, erklären, was du da rumschleppst.
Zu 4.
Sind das Magazine auf §17 Z8 oder Z10, die du schon hast?
Du musst ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, was du genau beantragts und dass du die Bedingungen erfüllst. In deinem Fall kann das Schreiben aus einem einzigen Satz bestehen, beispielsweise: Hiermit beantrage ich die Erweiterung meiner WBK von 2 auf 5 B-Plätze gemäß §23 (2) WaffG, da seit WBK-Erstausstellung mindestens fünf Jahre vergangen sind. Das kannst du auch mündlich beantragen, aber ich würde aus eigener Erfahrung keine mündlichen Anträge bei einer Behörde einbringen, egal wie einfach sie sind.
Zu 2. und 3.
Es wird keine neuen Wechselsysteme mehr geben - alle Komponenten müssen nun einzeln registriert werden und verbrauchen Zubehörplätze: Für ein Glock WS 2, für einen AR Upper 3. Daher würde ich es mir gut überlegen, das Glock WS zu verkaufen - du wirst es so nie wieder kriegen.
An deiner Stelle würde ich bis nach der Erweiterung warten und mir dann alles kaufen was ich will - genug Plätze solltest du haben. Das Glock 33er Magazin hat seinen eigenen Platz und spielt bei dem ganzen keine Rolle. Was das Zusammenführen und Rumgetausche angeht, würde ich mit deinem Händler reden. Der muss das machen und wird dir sagen, ob er das so macht oder nicht. Für mich klingt das alles extrem umständlich, wie du das vorhast. Ich würde das Rumtauschen und Hantieren mit Einzelteilen auf ein Minimum beschränken und mir ganze Waffen kaufen.
Wie gesagt, ein neues AR-Wechselsystem, das nur einen Zubehörplatz belegt, wird du nicht haben. Einen Upper, der 3 Zubehörplätze belegt permanent auf einem Lower haben, der zu einer Komplettwaffe gehört - ich würds nicht machen. Streng rechtlich sollte es zwar gehen, aber stell dir einfach vor, du musst einem Polizisten, der Null Ahnung vom Waffengesetz hat, erklären, was du da rumschleppst.
Zu 4.
Sind das Magazine auf §17 Z8 oder Z10, die du schon hast?
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Bez. Foto: Ja, man brauch ein neues Foto, max 6 Monate alt. Es wird eine neue Karte ausgestellt, mit dem entsprechend angepassten Text auf der Rückseite.
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Vorbeischauen bei einer Behörde heißt, dort ein Formular auszufüllen. Vorher ein Schriftstück aufsetzen, ist jedenfalls besser, da du darin deinen Antrag exakt aber möglichst einfach darstellen kannst. Er wird dem Formular beigelegt.
Außerdem musst du eine schriftliche Meldung zum Besitz des Glock-Griffstücks machen, was ebenfalls im Schrifstück enthalten sein kann.
Vielleicht kriegst du später von der Behörde Angaben, wie die korrekte Beschriftung deines Glock-Griffstücks auszusehen hat. Sagen manche Forumsteilnehmer. Ich würde allerdings mal, außer die Nummer anzugeben, gar nichts machen - schon gar nicht fragen.
Ich gehe immer zu meinem wiener Wohnort-PK. Muss man erfragen, ob es beim Antrag Zuständigkeiten gibt. Ich glaube schon.
Das registrierte Glock-WS kannst du jederzeit beim Händler verkaufen. Das Griffstück erst, wenn es der Behörde gemeldete und im ZWR registrierte ist.
Verkauf von Einzelteilen über einen Händler wird mühsam und teuer. KETTNER nimmt seit kurzem pro Vorgang 60 €. Ich bilde mir ein von beiden (Käufer & Verkäufer).
Das neue Glock-MOS-WS wird wie bereits oben beschrieben mit 2 Teilen (Schlitten und Lauf) registriert. Griffstück brauchst du keines, hast ja das originale.
Wieso würdest du bei Wechselsystemen (AR15) herumtauschen? Wäre es nicht viel einfacher, sich eine neue Waffe auf deine neuen Plätze kaufen und dann weiterschauen?
Sehe ich wie du. 10/30er PMAG: es wird schon so sein, wie Brownells sagt. Sie verkaufen dir einfach keine, wenn du nicht eine Kategorie A (§17/1/8 unbeschränkt) oder freie §17/1/10 Plätze hast. Plätze wiederum musst du erst durch Verkauf und Meldung an deine Waffenbehörde oder einfacher durch Vernichtung (was kosten gebrauchte AR15-Magazine??) beim/durch Händler und De-Registrierung freimachen.
Außerdem musst du eine schriftliche Meldung zum Besitz des Glock-Griffstücks machen, was ebenfalls im Schrifstück enthalten sein kann.
Vielleicht kriegst du später von der Behörde Angaben, wie die korrekte Beschriftung deines Glock-Griffstücks auszusehen hat. Sagen manche Forumsteilnehmer. Ich würde allerdings mal, außer die Nummer anzugeben, gar nichts machen - schon gar nicht fragen.
Ich gehe immer zu meinem wiener Wohnort-PK. Muss man erfragen, ob es beim Antrag Zuständigkeiten gibt. Ich glaube schon.
Das registrierte Glock-WS kannst du jederzeit beim Händler verkaufen. Das Griffstück erst, wenn es der Behörde gemeldete und im ZWR registrierte ist.
Verkauf von Einzelteilen über einen Händler wird mühsam und teuer. KETTNER nimmt seit kurzem pro Vorgang 60 €. Ich bilde mir ein von beiden (Käufer & Verkäufer).
Das neue Glock-MOS-WS wird wie bereits oben beschrieben mit 2 Teilen (Schlitten und Lauf) registriert. Griffstück brauchst du keines, hast ja das originale.
Wieso würdest du bei Wechselsystemen (AR15) herumtauschen? Wäre es nicht viel einfacher, sich eine neue Waffe auf deine neuen Plätze kaufen und dann weiterschauen?
Sehe ich wie du. 10/30er PMAG: es wird schon so sein, wie Brownells sagt. Sie verkaufen dir einfach keine, wenn du nicht eine Kategorie A (§17/1/8 unbeschränkt) oder freie §17/1/10 Plätze hast. Plätze wiederum musst du erst durch Verkauf und Meldung an deine Waffenbehörde oder einfacher durch Vernichtung (was kosten gebrauchte AR15-Magazine??) beim/durch Händler und De-Registrierung freimachen.

Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Das Glock WS ist mir relativ egal da ich ohnehin dann einen Platz mit einer Glock belegen will (Pistole ist kompakter zur SV als ne AR), aber warum ist das AR System auf 3 Plätze statt auf 2?rider650 hat geschrieben: So 16. Aug 2026, 05:14 Zu 2. und 3.
Es wird keine neuen Wechselsysteme mehr geben - alle Komponenten müssen nun einzeln registriert werden und verbrauchen Zubehörplätze: Für ein Glock WS 2, für einen AR Upper 3. Daher würde ich es mir gut überlegen, das Glock WS zu verkaufen - du wirst es so nie wieder kriegen.
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Wie gesagt, ein neues AR-Wechselsystem, das nur einen Zubehörplatz belegt, wird du nicht haben. Einen Upper, der 3 Zubehörplätze belegt permanent auf einem Lower haben, der zu einer Komplettwaffe gehört - ich würds nicht machen. Streng rechtlich sollte es zwar gehen, aber stell dir einfach vor, du musst einem Polizisten, der Null Ahnung vom Waffengesetz hat, erklären, was du da rumschleppst.
Zu 4.
Sind das Magazine auf §17 Z8 oder Z10, die du schon hast?
Ich würde verstehen dass Lauf und Verschluss je einen Platz haben aber was noch? Der Lauf ist ja beim AR im Upper fix (als in "nur unter erheblichem technischem Aufwand von einander trennbar") montiert, daher sollte ja der Lauf mit Upper im ZWR als Laufeinheit nur einen Zubehörplatz verbrauchen.
Ich will auch nicht das System auf einem Lower haben (das würde ja die Stückzahl überschreiten). Ich will einfach (unter Umständen) das primäre Kaliber wechseln und daher dass .223 System als WS haben.
Geplant hätte ich für die 3 Plätze eine Pistole, eine AK und eine Schrotflinte (alles Kat B), daher ist eine weitere AR15 für die nächsten Jahre nicht geplant.
Die Magazine sind auf Z10
Alles klarBR1 hat geschrieben: So 16. Aug 2026, 07:24 Bez. Foto: Ja, man brauch ein neues Foto, max 6 Monate alt. Es wird eine neue Karte ausgestellt, mit dem entsprechend angepassten Text auf der Rückseite.
EDIT:
Gerade Antwort per Mail erhalten.
Ich kann den Antrag auf Erweiterung in einem jeden PK in Wien stellen sofern mein Hauptwohnsitz auch Wien ist.
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Hallo!
Habe ebenfalls die WBK im Jahr 2020 gemacht, habe nach der 5 Jahres Überprüfung im März 26 ein Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft verfasst und um Erweiterung auf 5 Plätze angesucht.
War kein Problem, zu beachten ist dass die Behörde verlangt deine Wehrdienstbestätigung bzw. Wehrdienstbuch vorzulegen oder im Falle der Untauglichkeit das Datenblatt der Musterung verlangt wo drinnenstehen muss dass du den psychologischen Test bestanden hast.
War bei mir fast 40 Jahr her und ich hatte echt Zweifel ob noch Unterlagen vorhanden sind.
Der Kontakt zur zuständige Stelle des Bundesheers war wirklich super, binnen 5 Tagen hatte ich mein Datenblatt von damals per RSB Brief (wegen Gesundheitsdaten war die Übermittlung per E-Mail nicht möglich). Dieses Datenblatt wurde ohne Einwände von der Behörde akzeptiert und die Erweiterung ging ansonsten problemlos durch, es fallen Kosten für die neue Ausstellung der WBK für 5 Plätze an, ca. € 170.
Ach ja neue Passbilder sind nötig.
Lg
Habe ebenfalls die WBK im Jahr 2020 gemacht, habe nach der 5 Jahres Überprüfung im März 26 ein Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft verfasst und um Erweiterung auf 5 Plätze angesucht.
War kein Problem, zu beachten ist dass die Behörde verlangt deine Wehrdienstbestätigung bzw. Wehrdienstbuch vorzulegen oder im Falle der Untauglichkeit das Datenblatt der Musterung verlangt wo drinnenstehen muss dass du den psychologischen Test bestanden hast.
War bei mir fast 40 Jahr her und ich hatte echt Zweifel ob noch Unterlagen vorhanden sind.
Der Kontakt zur zuständige Stelle des Bundesheers war wirklich super, binnen 5 Tagen hatte ich mein Datenblatt von damals per RSB Brief (wegen Gesundheitsdaten war die Übermittlung per E-Mail nicht möglich). Dieses Datenblatt wurde ohne Einwände von der Behörde akzeptiert und die Erweiterung ging ansonsten problemlos durch, es fallen Kosten für die neue Ausstellung der WBK für 5 Plätze an, ca. € 170.
Ach ja neue Passbilder sind nötig.
Lg
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Ich dachte AR Upper wäre Lauf + Upper 1 Teil, Verschluss 1 Teil, Bolt Carrier 1 Teil. Aber der Leitfaden sagt nichts drüber ob Bolt Carrier auch - jetzt bin ich selbst unsicher.ObiWahn hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 08:57 ...
Das Glock WS ist mir relativ egal da ich ohnehin dann einen Platz mit einer Glock belegen will (Pistole ist kompakter zur SV als ne AR), aber warum ist das AR System auf 3 Plätze statt auf 2?
...
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Verschlussträger ist waffenrechtlich nicht relevant.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Okay, ich hab die Woche meinen Termin wegen der Erweiterung am PK.
Den Schrieb den ich aufgesetzt habe ist in etwa:
Und:
In der Terminbestätigung steht dass sie *alles* sehen wollen, also Ausweis, Geburtsurkunde, Waffenführerschein, Wehr-/Zivildienstnachweis, Psych. Gutachten.
Sagt euch die Erfahrung dass die das alles sehen wollen oder ist das nur eine automatisierte Geschichte und für die Erweiterung nicht notwendig?
Den Schrieb den ich aufgesetzt habe ist in etwa:
Ist das so ok, oder übersehe ich etwas an der Formulierung was mir unnötige Probleme bereiten könnte?Ansuchen um Erweiterung der Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, ______, geboren am ________, wohnhaft in ________, besitze seit mehr als fünf Jahren eine Waffenbesitzkarte mit der Nummer ______, ausgestellt am ______.
Auf diesem Waffendokument sind zwei Waffen der Kategorie B eingetragen. Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.
Ich beantrage hiermit gemäß §23 Abs. 2 WaffG meine Waffenbesitzkarte von zwei Stück auf fünf Stück der Kategorie B zu erweitern.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
________
Und:
In der Terminbestätigung steht dass sie *alles* sehen wollen, also Ausweis, Geburtsurkunde, Waffenführerschein, Wehr-/Zivildienstnachweis, Psych. Gutachten.
Sagt euch die Erfahrung dass die das alles sehen wollen oder ist das nur eine automatisierte Geschichte und für die Erweiterung nicht notwendig?
-
masterman04
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- Beiträge: 216
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Mein innerer Jurist hätte auf den Zeitpunkt der Erstausstellung, nicht auf das Datum der WBK im Schreiben verwiesen, oder fällt das bei dir sowieso zusammen?ObiWahn hat geschrieben: Di 15. Sep 2026, 12:23 Okay, ich hab die Woche meinen Termin wegen der Erweiterung am PK.
Den Schrieb den ich aufgesetzt habe ist in etwa:
Ist das so ok, oder übersehe ich etwas an der Formulierung was mir unnötige Probleme bereiten könnte?Ansuchen um Erweiterung der Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, ______, geboren am ________, wohnhaft in ________, besitze seit mehr als fünf Jahren eine Waffenbesitzkarte mit der Nummer ______, ausgestellt am ______.
Auf diesem Waffendokument sind zwei Waffen der Kategorie B eingetragen. Diese Waffen sind derzeit in meinem Besitz.
Ich beantrage hiermit gemäß §23 Abs. 2 WaffG meine Waffenbesitzkarte von zwei Stück auf fünf Stück der Kategorie B zu erweitern.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
________
Und:
In der Terminbestätigung steht dass sie *alles* sehen wollen, also Ausweis, Geburtsurkunde, Waffenführerschein, Wehr-/Zivildienstnachweis, Psych. Gutachten.
Sagt euch die Erfahrung dass die das alles sehen wollen oder ist das nur eine automatisierte Geschichte und für die Erweiterung nicht notwendig?
Ruf einfach beim Sachbearbeiter auf der LPD am Schottenring an und frag direkt was der von dir für die Erweiterung benötigt. Am Komissariat nehmen die nur den Antrag entgegen und leiten ihn an die LPD weiter.
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
AR Upper sind definitiv 2 und NICHT 3 Zubehörplätze!rider650 hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 10:40Ich dachte AR Upper wäre Lauf + Upper 1 Teil, Verschluss 1 Teil, Bolt Carrier 1 Teil. Aber der Leitfaden sagt nichts drüber ob Bolt Carrier auch - jetzt bin ich selbst unsicher.ObiWahn hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 08:57 ...
Das Glock WS ist mir relativ egal da ich ohnehin dann einen Platz mit einer Glock belegen will (Pistole ist kompakter zur SV als ne AR), aber warum ist das AR System auf 3 Plätze statt auf 2?
...
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
ebner33 hat geschrieben: Mi 16. Sep 2026, 09:10AR Upper sind definitiv 2 und NICHT 3 Zubehörplätze!rider650 hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 10:40Ich dachte AR Upper wäre Lauf + Upper 1 Teil, Verschluss 1 Teil, Bolt Carrier 1 Teil. Aber der Leitfaden sagt nichts drüber ob Bolt Carrier auch - jetzt bin ich selbst unsicher.ObiWahn hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 08:57 ...
Das Glock WS ist mir relativ egal da ich ohnehin dann einen Platz mit einer Glock belegen will (Pistole ist kompakter zur SV als ne AR), aber warum ist das AR System auf 3 Plätze statt auf 2?
...
Komplettes AR: 3 Teile
- AR Upper (Lauf-Gehäuse Einheit)
- AR Verschluss (genau genommen nur der Bolt, NICHT der Verschlussträger)
- AR Lower Receiver (das Gehäuse)
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Wenn du genau gelesen hättest,würdest sehen dass ich AR UPPER geschrieben habe!twin2000 hat geschrieben: Mi 16. Sep 2026, 15:29ebner33 hat geschrieben: Mi 16. Sep 2026, 09:10AR Upper sind definitiv 2 und NICHT 3 Zubehörplätze!rider650 hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 10:40Ich dachte AR Upper wäre Lauf + Upper 1 Teil, Verschluss 1 Teil, Bolt Carrier 1 Teil. Aber der Leitfaden sagt nichts drüber ob Bolt Carrier auch - jetzt bin ich selbst unsicher.ObiWahn hat geschrieben: Mo 17. Aug 2026, 08:57 ...
Das Glock WS ist mir relativ egal da ich ohnehin dann einen Platz mit einer Glock belegen will (Pistole ist kompakter zur SV als ne AR), aber warum ist das AR System auf 3 Plätze statt auf 2?
...
Komplettes AR: 3 Teile
- AR Upper (Lauf-Gehäuse Einheit)
- AR Verschluss (genau genommen nur der Bolt, NICHT der Verschlussträger)
- AR Lower Receiver (das Gehäuse)
Das der Lower ebenfalls nen separater Platz ist,is vollkommen klar.
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Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
Ich habe genau gelesen und ich stehe am Standpunkt das mein Beitrag der Vollständigkeit halber zweckmässig war.ebner33 hat geschrieben: Mi 16. Sep 2026, 15:31Wenn du genau gelesen hättest,würdest sehen dass ich AR UPPER geschrieben habe!twin2000 hat geschrieben: Mi 16. Sep 2026, 15:29ebner33 hat geschrieben: Mi 16. Sep 2026, 09:10AR Upper sind definitiv 2 und NICHT 3 Zubehörplätze!rider650 hat geschrieben: Mi 19. Aug 2026, 10:40
Ich dachte AR Upper wäre Lauf + Upper 1 Teil, Verschluss 1 Teil, Bolt Carrier 1 Teil. Aber der Leitfaden sagt nichts drüber ob Bolt Carrier auch - jetzt bin ich selbst unsicher.
Komplettes AR: 3 Teile
- AR Upper (Lauf-Gehäuse Einheit)
- AR Verschluss (genau genommen nur der Bolt, NICHT der Verschlussträger)
- AR Lower Receiver (das Gehäuse)
Das der Lower ebenfalls nen separater Platz ist,is vollkommen klar.
Re: Fragen wegen WBK-Erweiterung, Wechselsystem, AR15 Magazine und Zubehör
So, war heute Antrag einbringen. War soweit entspannt, wollte eine Begründung haben (SV) und ich hab der Sachbearbeiterin meinen Schrieb gegeben. Sie konnte mir nicht sagen wie lange es dauert (war klar). Erlagschein hab ich auch, warte nurmehr auf den Anruf.
Benötigt habe ich:
- Ausweis (Personalausweis bei mir)
- WBK (hab ich wieder bekommen, wird beim Abholen getauscht)
- Foto
- Meinen Schrieb
- Wehrdienstbescheinigung (bei mir Zivildienst)
Und nun, um die Simpsons zu zitieren: "The waiting game is the hardest part..."
(S09E05)
Benötigt habe ich:
- Ausweis (Personalausweis bei mir)
- WBK (hab ich wieder bekommen, wird beim Abholen getauscht)
- Foto
- Meinen Schrieb
- Wehrdienstbescheinigung (bei mir Zivildienst)
Und nun, um die Simpsons zu zitieren: "The waiting game is the hardest part..."
(S09E05)

