gewo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2026, 17:03
Ja, schon.
Aus div amtl. Publikationen ist aber rauszulesen, dass Teile die nicht zur Trennung durch Endanwender vorgesehen sind bzw die nur mit Spezialwerkzeug- oder -wissen getrennt werden können als Einheit zu sehen sind.
Sind auch nur ein Eintrag im ZWR.
Von daher sehe ich einen AR-15 Upper als Gehäuse-Lauf Einheit, und zB auch einen Revolver als Rahmen-Lauf Einheit bei denen die Herstellernummer nur einmal reicht.
In beiden Fällen steht aber trotzdem recht oft eine Nachbeschriftung im Raum weil beim AR-15 Verschluss der Bolt keine Nummer hat und beim Revolver die Trommel keine Nummer hat.
Du schau ich hab allgemein von "Wechselsystemen" gesprochen und mich nicht dezidiert auf AR15 versteift - noch dazu gibt es dort ja auch sehr viele verschiedene Varianten, von dauerhaft verbautem Lauf bis zu leicht austauschbar.
Klar, wir können jetzt sehr lange über den § 1 Abs 2 diskutieren, der Ende ja
Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.
.. lautet, weil faktisch das WS - welches es zukünftig nicht mehr als WS gibt - ja ohnedies nicht mehr Bestandteil einer Schusswaffe ist. Im konkreten Beispiel sehe ich persönlich allerdings nicht so viel verloren, wenn z.B. der Lauf nachgekennzeichnet wird. Soweit ich es verstanden hatte, besteht das WS des Fragenstellers aus Verschlussträger mit Verschlusskopf, Gehäuseoberteil und Lauf. Anyway, die Kosten sind überschaubar (wenn es nur einen Teil und ein WS betrifft), es wird kein potentieller Sammlerwert vernichtet, da ohnedies relativ neue Produktion, aber eine potentielle Verwaltungsübertretung ausgeschlossen wird.