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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mi 4. Nov 2026, 18:35

gewo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2026, 17:03 und zB auch einen Revolver als Rahmen-Lauf Einheit bei denen die Herstellernummer nur einmal reicht.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Do 5. Nov 2026, 09:22

gewo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2026, 17:03 Ja, schon.
Aus div amtl. Publikationen ist aber rauszulesen, dass Teile die nicht zur Trennung durch Endanwender vorgesehen sind bzw die nur mit Spezialwerkzeug- oder -wissen getrennt werden können als Einheit zu sehen sind. Sind auch nur ein Eintrag im ZWR.

Von daher sehe ich einen AR-15 Upper als Gehäuse-Lauf Einheit, und zB auch einen Revolver als Rahmen-Lauf Einheit bei denen die Herstellernummer nur einmal reicht.
In beiden Fällen steht aber trotzdem recht oft eine Nachbeschriftung im Raum weil beim AR-15 Verschluss der Bolt keine Nummer hat und beim Revolver die Trommel keine Nummer hat.
Du schau ich hab allgemein von "Wechselsystemen" gesprochen und mich nicht dezidiert auf AR15 versteift - noch dazu gibt es dort ja auch sehr viele verschiedene Varianten, von dauerhaft verbautem Lauf bis zu leicht austauschbar.

Klar, wir können jetzt sehr lange über den § 1 Abs 2 diskutieren, der Ende ja
Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.
.. lautet, weil faktisch das WS - welches es zukünftig nicht mehr als WS gibt - ja ohnedies nicht mehr Bestandteil einer Schusswaffe ist. Im konkreten Beispiel sehe ich persönlich allerdings nicht so viel verloren, wenn z.B. der Lauf nachgekennzeichnet wird. Soweit ich es verstanden hatte, besteht das WS des Fragenstellers aus Verschlussträger mit Verschlusskopf, Gehäuseoberteil und Lauf. Anyway, die Kosten sind überschaubar (wenn es nur einen Teil und ein WS betrifft), es wird kein potentieller Sammlerwert vernichtet, da ohnedies relativ neue Produktion, aber eine potentielle Verwaltungsübertretung ausgeschlossen wird.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von gewo » Do 5. Nov 2026, 13:46

Mir sind die Regelungen rund um das öffentlichmachen von Schriftverkehr mit Behörden nicht im Detail bekannt, daher anbei nur als stark gekürzter Screenshot:

Fragestellung hat sich auff BeschV und SchKG bezogen, Kernsatz war:
Konkret geht es um die Frage, ob bei einer vollständigen, zusammengesetzten Schusswaffe die Herstellungsnummer auf mehr als einem höchstbeanspruchten Teil bzw. auf sämtlichen wesentlichen Bestandteilen angebracht sein muss und auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage eine solche Verpflichtung gegebenenfalls beruht.

Wie zu erwarten war hat nicht nur die LPD Burgenland sondern auch die LPD Wien zu dem Thema eine eindeutige Meinung.
Email ist von heute.



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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Lukasaus » Do 5. Nov 2026, 14:01

Oh man, heißt das ich hab also zu voreilig gehandelt und mein AR15 umsonst auf jedem wesentlichen Bestandteil Kennzeichen lassen?
Man zahlt immer wieder im Leben mal Lehrgeld 😅
:at1:

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Do 5. Nov 2026, 14:18

Der arme Poirot :lol:
Jetzt sind seine Aussagen und Behauptungen wie eine Seifenblase zerplatzt. :clap:
MfG
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von balahu » Do 5. Nov 2026, 14:40

Offenbar waren das also nur die bekannten Scharfmacherbehörden rund um Wien herum, die diese ganze Verwirrung ausgelöst haben?

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