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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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euvassal
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von euvassal » Di 3. Nov 2026, 16:30

Poirot hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 15:50 Wie: "Ein KFZ oder ein Anhänger muss ein amtliches Kennzeichen tragen". Da wird auch keiner auf die Idee kommen am Anhänger kein Kennzeichnen zu montieren.
Der Anhänger wurde aber als eigenständiges Fahrzeug hergestellt. Ein wesentlicher Bestandteil, der als Teil einer ganzen Waffe hergestellt wurde, ist kein eigenständiger Bestandteil.

Wenn ich nun so einen wesentlichen Bestandteil von einer Waffe trenne und weitergebe, erzeuge ich erst den eigenständigen Bestandteil und bringe ihn in Verkehr -> Kennzeichnung.

So jedenfalls mein Gedankengang.

Edit: "und weitergebe" ergänzt.
Zuletzt geändert von euvassal am Di 3. Nov 2026, 17:44, insgesamt 2-mal geändert.

GoodReason
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von GoodReason » Di 3. Nov 2026, 16:46

euvassal hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 16:30
Poirot hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 15:50 Wie: "Ein KFZ oder ein Anhänger muss ein amtliches Kennzeichen tragen". Da wird auch keiner auf die Idee kommen am Anhänger kein Kennzeichnen zu montieren.
Der Anhänger wurde aber als eigenständiges Fahrzeug hergestellt. Ein wesentlicher Bestandteil, der als Teil einer ganzen Waffe hergestellt wurde, ist kein eigenständiger Bestandteil.

Wenn ich nun so einen wesentlichen Bestandteil von einer Waffe trenne, erzeuge ich erst den eigenständigen Bestandteil und bringe ihn in Verkehr -> Kennzeichnung.

So jedenfalls mein Gedankengang.
Der meiner Meinung nach vollkommen richtig ist.

fast12
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von fast12 » Di 3. Nov 2026, 17:38

Poirot hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 00:08
Vorschlag: du schaffst eine rechtsverbindliche schriftliche Bestätigung zu diesen Fall vom BMI ran die deine Rechtsmeinung bestätigt und ich werde im Gegenzug meinen Account hier löschen und mich nie wieder blicken lassen.
Fair ?
Alleine dass du denkst, dass das BMI eine rechtsverbindliche Bestätigung geben könnte ist spannend :whistle:

Aber schaun wir, in 1-2 Jahren wissen wir vielleicht mehr (falls die nächste Novelle nicht vorher kommt)

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von twin2000 » Di 3. Nov 2026, 17:42

Poirot hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 00:08
AUG-andy hat geschrieben: Mo 2. Nov 2026, 21:51 Nicht ernst nehmen diesen Typen. :tipphead:
Der verbreitet Angst und Schrecken.
Eine Nummer reicht auf einer neu gekauften Waffe.
Hat Promo lang und breit erklärt.
Vorschlag: du schaffst eine rechtsverbindliche schriftliche Bestätigung zu diesen Fall vom BMI ran die deine Rechtsmeinung bestätigt und ich werde im Gegenzug meinen Account hier löschen und mich nie wieder blicken lassen.
Fair ?
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euvassal
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von euvassal » Di 3. Nov 2026, 18:02

Na das bringt ja schon einiges an Klarheit.

OT:
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass manche hier etwas unfair mit dem user @Poirot umgehen.
Wenn wir uns von Meinungen anderer verunsichern lassen, ist das natürlich unangenehm, hat aber in erster Linie mit uns selbst zu tun. Jeder muss die eigenen Schlüsse daraus ziehen und Rechtssicherheit wird man hier nicht finden. Don't shoot the messenger!

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Di 3. Nov 2026, 18:34

Derjenige der hier Löschungen fordert, weil er sich provoziert fühlt, ist selbst in regelmäßigen Abständen von Posting-Löschungsmaßnahmen betroffen bzw. auffällig.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Di 3. Nov 2026, 18:41

twin2000 hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 17:42 Hinweis
Quod erat demonstrandum.

[Danke]
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Di 3. Nov 2026, 18:48

titan hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 18:34 Derjenige der hier Löschungen fordert, weil er sich provoziert fühlt, ist selbst in regelmäßigen Abständen von Posting-Löschungsmaßnahmen betroffen bzw. auffällig.
Wer selbst im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. :whistle:
Ich fühle mich ganz und gar nicht provoziert, ich finde nur seine Sturheit nicht besonders hilfreich gerade in diesem Thread. Er wurde schon von vielen Seiten mit eindeutigen Aussagen und Schreiben konfrontiert und ist immer noch verblendet was die (Nach) Kennzeichnung betrifft. That's all.
MfG
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von FdH22 » Di 3. Nov 2026, 19:58

Ich vertraue dem Fachwissen von @Promo hundertmal mehr als den Mutmaßungen des @Poirot. ;)

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von angryscientist » Mi 4. Nov 2026, 07:39

Promo hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 11:19 Das Gesetz besagt:
Wer Schusswaffen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 [..] in Verkehr bringt [..] hat diese mit einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung zu versehen.
EINER ist Singular und das Gesetz ist hier sehr eindeutig. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass der § 1 Abs 2 SchKG vorsieht, dass nicht gekennzeichnete Einzelteile bei Trennung von der Waffe "nachzukennzeichnen" sind. Wären alle Einzelteile stets zu kennzeichnen - was im Widerspruch zu dem Singular steht - dann würde dieser Absatz nicht erforderlich sein.
Vielen Dank! Ist ein AR Wechselsystem in diesem Sinne auch als eine Waffe zu betrachten? E.g. Gehäuse+Verschluss gekennzeichnet, Lauf aber nicht => kein Nachkenzeichnen des Laufs notwendig, da ohnehin mindestens eine Kennzeichnung bereits vorhanden ist?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Mi 4. Nov 2026, 09:41

Seit der Novelle des WaffG gibt es keine Wechselsysteme mehr (ausgenommen diejenigen, die bereits als WS erfasst sind) - zukünftig sind alle Einzelteile als solche zu verspeichern. Insoweit liegt hierbei auch keine komplette Schusswaffe iSd SchKG vor. Von daher bejahe ich, dass bei Wechselsystemen (bzw. "nicht kompletten Waffen") auch jeder Einzelteil zu kennzeichnen ist.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von angryscientist » Mi 4. Nov 2026, 10:35

Promo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2026, 09:41 Seit der Novelle des WaffG gibt es keine Wechselsysteme mehr (ausgenommen diejenigen, die bereits als WS erfasst sind) - zukünftig sind alle Einzelteile als solche zu verspeichern. Insoweit liegt hierbei auch keine komplette Schusswaffe iSd SchKG vor. Von daher bejahe ich, dass bei Wechselsystemen (bzw. "nicht kompletten Waffen") auch jeder Einzelteil zu kennzeichnen ist.
Vielen lieben Dank nochmal!

Es geht aber um Altbestand, i.e. WS, welche als solche im ZWR bereits vor dem Inkrafttreten der Novelle eingetragen wurden. Dass Neuanschaffungen davon betroffen sind, ist klar. Es geht mir um WS, welche (grob) zwischen 2018 und 2025 angeschafft wurden.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Mi 4. Nov 2026, 10:54

Das unterliegt mE dann der Nachkennzeichnung, sowohl da es keine komplette Waffe ist, als auch weil es im "betreffenden Zeitraum" erworben wurde. Nachdem es ein neu hergestelltes WS ist, sehe ich auch keine Wertminderung durch eine Nachkennzeichnung. Insoweit empfehle ich diesfalls ausdrücklich die Kennzeichnung auf beiden Teilen.

Grundsätzlich ist zwar die Frist zur Kennzeichnung abgelaufen, der § 4 Abs 2 SchKG sieht aber Folgendes vor:
Wegen Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 1 erforderliche Kennzeichnung durchführt.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von gewo » Mi 4. Nov 2026, 17:03

Promo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2026, 09:41 Seit der Novelle des WaffG gibt es keine Wechselsysteme mehr (ausgenommen diejenigen, die bereits als WS erfasst sind) - zukünftig sind alle Einzelteile als solche zu verspeichern. Insoweit liegt hierbei auch keine komplette Schusswaffe iSd SchKG vor. Von daher bejahe ich, dass bei Wechselsystemen (bzw. "nicht kompletten Waffen") auch jeder Einzelteil zu kennzeichnen ist.
Ja, schon.
Aus div amtl. Publikationen ist aber rauszulesen, dass Teile die nicht zur Trennung durch Endanwender vorgesehen sind bzw die nur mit Spezialwerkzeug- oder -wissen getrennt werden können als Einheit zu sehen sind. Sind auch nur ein Eintrag im ZWR.

Von daher sehe ich einen AR-15 Upper als Gehäuse-Lauf Einheit, und zB auch einen Revolver als Rahmen-Lauf Einheit bei denen die Herstellernummer nur einmal reicht.

In beiden Fällen steht aber trotzdem recht oft eine Nachbeschriftung im Raum weil beim AR-15 Verschluss der Bolt keine Nummer hat und beim Revolver die Trommel keine Nummer hat.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von euvassal » Mi 4. Nov 2026, 18:02

Super, dann können wir ja die nächsten 29 Forumseiten mit Vermutungen befüllen. Für ein Gesetz, das aus 2 Seiten besteht. Da haben unsere Gesetzgeber ganze Arbeit geleistet.

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