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von gewo » Mi 4. Nov 2026, 17:03
Promo hat geschrieben: Mi 4. Nov 2026, 09:41
Seit der Novelle des WaffG gibt es keine Wechselsysteme mehr (ausgenommen diejenigen, die bereits als WS erfasst sind) - zukünftig sind alle Einzelteile als solche zu verspeichern. Insoweit liegt hierbei auch keine komplette Schusswaffe iSd SchKG vor. Von daher bejahe ich, dass bei Wechselsystemen (bzw. "nicht kompletten Waffen") auch jeder Einzelteil zu kennzeichnen ist.
Ja, schon.
Aus div amtl. Publikationen ist aber rauszulesen, dass Teile die nicht zur Trennung durch Endanwender vorgesehen sind bzw die nur mit Spezialwerkzeug- oder -wissen getrennt werden können als Einheit zu sehen sind.
Sind auch nur ein Eintrag im ZWR.
Von daher sehe ich einen AR-15 Upper als Gehäuse-Lauf Einheit, und zB auch einen Revolver als Rahmen-Lauf Einheit bei denen die Herstellernummer nur einmal reicht.
In beiden Fällen steht aber trotzdem recht oft eine Nachbeschriftung im Raum weil beim AR-15 Verschluss der Bolt keine Nummer hat und beim Revolver die Trommel keine Nummer hat.
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