balahu hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 14:33
glockfun hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 13:34
Blaser R8 wird es natürlich verschiedene Auslegungen geben da ja unterschiedliche Arten von Schaft/Komplettierung (Gehäuse mit extra Holz) aber die gut ausgebildeten Jäger kennen sich da am besten aus wie unser Minister wohl sagen würde. Das jedes Teil wo eine Abzugseinheit aufgenommen werden kann waffenrelevant wird hat man da sicherlich am Schirm. Denke die üblichen verbundenen R8 Schäfte (Professional) sind so klar und deutlich wie ein Glock Griffstück.
Ob man das Magzin da auch registrieren wird müssen nachdem dieses ja Gehäuse für die Abzugseinheit ist, ... na ja korrekterweise ...
Schau, das ist ja kein Einzelfall.
Wir dürfen uns sicher darauf verlassen daß die Beamten im Ministerium bedacht haben wie da vorzugehen ist, wenn ein HiCap Magazin +10 für einen Halbautomaten gleichzeitig die Abzugseinheit integriert hat.
Da gibt es dann sicher eine Möglichkeit im ZWR ein und dasselbe Teil einerseits als HiCap Magazin gem. § 17/1/8 bzw. 10 aber zusätzlich auch als Waffenteil Gehäuse gem. §28 zu registrieren....
Gutes Beispiel. Doppelzuschreibungen im zwr sind abseits der Seriennummer ja echt ein ...
Aus Interesse. Bei welchen hicap HA ist die Abzugseinheit am Magazin? So kurioses kenne ich eher aus dem KM zb FA steyr m12, die wird ja mit Streifen geladen und hat ja ein intergrietes Magazin bzw am Griffstück verlängert (wobei damals noch unter 20 Schuss)
Edit: was mir noch einfällt. Hier könnte die neue Formulierung im Gesetz helfen. Für hicaps gab es ja eine Frist und auch seither nur durch Erfassung im zwr und dazu Vorgangsweise. Jetzt bei den Griffstücken stand ja sowas wie man Erhält eine Bewilligung für das jeweilige Objekt (quasi Bescheid) eventuell reicht dann dieser als Ergänzung. Zumal Kat A sticht Kat B in der Priorität. Das pflichtige Magazib muss ja achon gemeldet sein und die Geĥäuse-Eigenschaft dann per Bescheid weiter bewilligt. Mir wurde das mal so mit den kurzen Flinte oder Kombi HA/Pumpe erklärt ... freilich gibts da wohl wenige Besitzer/Beispiele im Inland. Weitergeben/Verkaufen ist bei sowas eh ein Traum zumal die (Sonder)Bewilligung auf Person und nicht am Objekt liegt (vgl zb Typenschein KFZ)