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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 07:57
von SectionThree
gewo hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 20:15
Spinn ich schon? Ist der 41f jetzt schon in Kraft oder nicht?
Ja, der §
41f schon.
Auf ris.gv.at steht aber der alte 41iger:
Du verwechselst das eh nicht mit dem „normalen“ 41er? Es gibt (aktuell) §§ 41, 41a, 41b und 41f.
More to come.
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 09:57
von gewo
ok
alles klar
der 41f steht nicht im inhaltsverzeichnis der geltenden fassung (wie gibts sowas?)
aber im Text des Gesetzes in der geltenden Fassung steht der 41f dann eh drin

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 10:11
von mänsn
AUG-andy hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 22:18
Steppenwolf hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 20:54
AUG-andy hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 19:40
SectionThree hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 19:34
Genau. Daraus werden dann 4 Wochen, sobald der BMI verkündet, dass man soweit ist und die Novelle vollständig in Kraft treten kann.
Seit doch froh dass wir nicht alles abgegeben müssen. Oder noch strengere Vorgaben blühen.
Wie zum Beispiel eine ordentliche Verwahrung oder keine Erweiterungen mehr. Oder alle 5 Jahre zum Psycho Doc bei der Kontrolle. Gäbe noch genug Schikanen um die Leute zur Aufgabe zu bewegen. Werden jetzt schon viele wieder das Handtuch werfen.
Geh bitte…
Wo genau soll man bei dieser Novelle froh sein? Das Ausmaß der Novelle ist ja noch nicht mal ansatzweise abzuschätzen wohin die Reise geht und wie sich alles verschieben wird und ich soll jetzt froh sein?
Wenn du froh bist, denke ich stehst du da ziemlich alleine da
Hätte aber auch noch schlimmer kommen können.
Kommt auf die Sichtweise an.
Der Gebrauchtmarkt wird einbrechen, die Leute werden nicht mehr so oft wechseln, auch ich. Damit kann ich Leben. Im Nachhinein jammern, aber in der Wahlzelle trotzdem was anderes angekreuzt. Alles hausgemacht, typisch österreichisch.
Da stimme ich dir nicht zu. Warum sollte der Gebrauchtmarkt einbrechen ?
Ab Inkrafttreten kommendes Jahr fährst du als Verkäufer einfach mit dem Käufer zum Büchsenmacher mit zwecks Meldung. Sollte für keinen ein Problem darstellen. Der Käufer muss das doch sowieso jetzt auch schon machen um seine neu erworbene Büchse zu melden ( KAT-C ). Wenn dir der Käufer im vorhinein schon mitteilt, dass dieser bereits eine gemeldete C-Waffe in seinem ZWR hat gibt´s auch keine Probleme zwecks Lagerung beim Büchser und die damit verbundenen Lagerkosten. Gleiches bei KAT-B.
Und wenn noch keine Waffe selber Kategorie eingetragen ist, und der Käufer dein Schmuckstück trotzdem haben will, muss er sich auch mit den damit verbundenen Lagerkosten anfreunden.
An Personen ohne WBK oder WP verkaufe ich aus persönlichen Gründen auch jetzt schon nicht. Das bleibt auch so !
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 10:55
von rider650
mänsn hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 10:11
...
Da stimme ich dir nicht zu. Warum sollte der Gebrauchtmarkt einbrechen ?
Ab Inkrafttreten kommendes Jahr fährst du als Verkäufer einfach mit dem Käufer zum Büchsenmacher mit zwecks Meldung. Sollte für keinen ein Problem darstellen. Der Käufer muss das doch sowieso jetzt auch schon machen um seine neu erworbene Büchse zu melden ( KAT-C ). Wenn dir der Käufer im vorhinein schon mitteilt, dass dieser bereits eine gemeldete C-Waffe in seinem ZWR hat gibt´s auch keine Probleme zwecks Lagerung beim Büchser und die damit verbundenen Lagerkosten. Gleiches bei KAT-B.
Und wenn noch keine Waffe selber Kategorie eingetragen ist, und der Käufer dein Schmuckstück trotzdem haben will, muss er sich auch mit den damit verbundenen Lagerkosten anfreunden.
An Personen ohne WBK oder WP verkaufe ich aus persönlichen Gründen auch jetzt schon nicht. Das bleibt auch so !
Du hast gerade selbst einen Haufen Maßnahmen beschrieben, die das ganze teurer und aufwändiger machen. Natürlich hat das einen negativen Einfluss auf den Gebrauchtmarkt. Wie stark wird sich zeigen.
Alleine dass man sich an die Öffnungszeiten vom Händler halten muss macht vieles unmöglich, sollten wirklich beide beim Händler antanzen müssen. Spontan längere Fahrten, um was zu kaufen - das geht bei vielen nur am Wochenende oder abends. Hab ich selbst auch immer so gemacht - wer im Westen wohnt muss für alles weit fahren. Da hat aber kein Händler auf. Versand geht auch nur noch über Händler, falls überhaupt, weiss man ja noch nicht. Da werden viele Leute sicher viele Sachen bleiben lassen.
An die 'großen' Magazine garnicht zu denken. Die wurden bis jetzt zu 100% per Versand abgewickelt, ist ja nur ein billiges Teil, da muss man dann in Zukunft auch einen Händler involvieren, und für ein 30€ Mag dann dem Händler nochmal 30 € zahlen, damit er das Paket annimmt, und hinfahren (falls nicht sogar beide hin müssen). Wird alles unglaublich viel komplizierter und um einiges teurer.
Außerdem wird insgesamt die Zahl der Waffenbesitzer schrumpfen wegen strengeren Anforderungen, da schrumpft automatisch auch der Markt. Gerade für C-Waffen wurde die Latte extrem viel höher gelegt, von frei auf WBK.
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 11:08
von Promo
twin2000 hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 15:01
Ich habe mir jetzt versucht die neuen Regelungen zusammen zu stellen.
Hat das sonst schon wer getan?
Stimmt das so?
Korrektur zu deiner Zusammenfassung: soweit ich es verstanden habe, privilegiert ein WP bei allen Kategorien zur sofortigen Überlassung, also auch bei Kat.C (und etwa Kat.A), auch wenn noch nichts der entsprechenden Kategorie im aufrechten Besitz ist. Zumindest ist dem § 41f keine Einschränkung auf irgendeine Kategorie zu entnehmen.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 11:11
von Wolf1971
ja - aber nur der WP - keine WBK.
Ausgenommen von der neuen längeren Abkühlfrist-Regelung sind: Inhaber eines Waffenpasses bzw. Fälle der nachweislichen Ausfuhr/Verbringung in den Wohnsitzstaat (z.B. § 37 Erlaubnisschein).
Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 11:23
von twin2000
Promo hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 11:08
twin2000 hat geschrieben: Di 4. Nov 2025, 15:01
Ich habe mir jetzt versucht die neuen Regelungen zusammen zu stellen.
Hat das sonst schon wer getan?
Stimmt das so?
Korrektur zu deiner Zusammenfassung: soweit ich es verstanden habe, privilegiert ein WP bei allen Kategorien zur sofortigen Überlassung, also auch bei Kat.C (und etwa Kat.A), auch wenn noch nichts der entsprechenden Kategorie im aufrechten Besitz ist. Zumindest ist dem § 41f keine Einschränkung auf irgendeine Kategorie zu entnehmen.
richtig
danke
WP bei kat C hab ich uebersehen ...
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 11:36
von mänsn
rider650 hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 10:55
mänsn hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 10:11
...
Da stimme ich dir nicht zu. Warum sollte der Gebrauchtmarkt einbrechen ?
Ab Inkrafttreten kommendes Jahr fährst du als Verkäufer einfach mit dem Käufer zum Büchsenmacher mit zwecks Meldung. Sollte für keinen ein Problem darstellen. Der Käufer muss das doch sowieso jetzt auch schon machen um seine neu erworbene Büchse zu melden ( KAT-C ). Wenn dir der Käufer im vorhinein schon mitteilt, dass dieser bereits eine gemeldete C-Waffe in seinem ZWR hat gibt´s auch keine Probleme zwecks Lagerung beim Büchser und die damit verbundenen Lagerkosten. Gleiches bei KAT-B.
Und wenn noch keine Waffe selber Kategorie eingetragen ist, und der Käufer dein Schmuckstück trotzdem haben will, muss er sich auch mit den damit verbundenen Lagerkosten anfreunden.
An Personen ohne WBK oder WP verkaufe ich aus persönlichen Gründen auch jetzt schon nicht. Das bleibt auch so !
Du hast gerade selbst einen Haufen Maßnahmen beschrieben, die das ganze teurer und aufwändiger machen. Natürlich hat das einen negativen Einfluss auf den Gebrauchtmarkt. Wie stark wird sich zeigen.
Alleine dass man sich an die Öffnungszeiten vom Händler halten muss macht vieles unmöglich, sollten wirklich beide beim Händler antanzen müssen. Spontan längere Fahrten, um was zu kaufen - das geht bei vielen nur am Wochenende oder abends. Hab ich selbst auch immer so gemacht - wer im Westen wohnt muss für alles weit fahren. Da hat aber kein Händler auf. Versand geht auch nur noch über Händler, falls überhaupt, weiss man ja noch nicht. Da werden viele Leute sicher viele Sachen bleiben lassen.
An die 'großen' Magazine garnicht zu denken. Die wurden bis jetzt zu 100% per Versand abgewickelt, ist ja nur ein billiges Teil, da muss man dann in Zukunft auch einen Händler involvieren, und für ein 30€ Mag dann dem Händler nochmal 30 € zahlen, damit er das Paket annimmt, und hinfahren (falls nicht sogar beide hin müssen). Wird alles unglaublich viel komplizierter und um einiges teurer.
Außerdem wird insgesamt die Zahl der Waffenbesitzer schrumpfen wegen strengeren Anforderungen, da schrumpft automatisch auch der Markt. Gerade für C-Waffen wurde die Latte extrem viel höher gelegt, von frei auf WBK.
Das ist richtig, ein negativer Einfluss. Es wird alles etwas umfangreicher und aufwendiger als bisher. Aber den Gebrauchtmarkt "einbrechen" zu lassen sehe ich da nicht ! Um unser gemeinsames Hobby weiterhin ausleben zu können nehme ich die Mehrkosten ( 10.- Sprit + Zeitaufwand ) gerne in Kauf ! Könnte auch anders aussehen, Privatverkaufsverbot z.B. Ich befürworte keinesfalls die neue Novelle da diese einfach zu viele unnötige und undurchdachte Unstimmigkeiten beinhaltet. Aber sind wir uns doch ehrlich, muss den jeder dahergelaufene von privat-privat die Möglichkeit haben, sich mit 18 Jahren eine Büchse zu kaufen welche er anschließend gleich mitnehmen kann ? Dass hierbei gehandelt wurde befürworte ich in unser aller Interesse ! In welchem Umfang das in zu kurzer Zeit Umgesetzt wurde ist eine andere Sache !
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 11:42
von Steppenwolf
mänsn hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 11:36
rider650 hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 10:55
mänsn hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 10:11
...
Da stimme ich dir nicht zu. Warum sollte der Gebrauchtmarkt einbrechen ?
Ab Inkrafttreten kommendes Jahr fährst du als Verkäufer einfach mit dem Käufer zum Büchsenmacher mit zwecks Meldung. Sollte für keinen ein Problem darstellen. Der Käufer muss das doch sowieso jetzt auch schon machen um seine neu erworbene Büchse zu melden ( KAT-C ). Wenn dir der Käufer im vorhinein schon mitteilt, dass dieser bereits eine gemeldete C-Waffe in seinem ZWR hat gibt´s auch keine Probleme zwecks Lagerung beim Büchser und die damit verbundenen Lagerkosten. Gleiches bei KAT-B.
Und wenn noch keine Waffe selber Kategorie eingetragen ist, und der Käufer dein Schmuckstück trotzdem haben will, muss er sich auch mit den damit verbundenen Lagerkosten anfreunden.
An Personen ohne WBK oder WP verkaufe ich aus persönlichen Gründen auch jetzt schon nicht. Das bleibt auch so !
Du hast gerade selbst einen Haufen Maßnahmen beschrieben, die das ganze teurer und aufwändiger machen. Natürlich hat das einen negativen Einfluss auf den Gebrauchtmarkt. Wie stark wird sich zeigen.
Alleine dass man sich an die Öffnungszeiten vom Händler halten muss macht vieles unmöglich, sollten wirklich beide beim Händler antanzen müssen. Spontan längere Fahrten, um was zu kaufen - das geht bei vielen nur am Wochenende oder abends. Hab ich selbst auch immer so gemacht - wer im Westen wohnt muss für alles weit fahren. Da hat aber kein Händler auf. Versand geht auch nur noch über Händler, falls überhaupt, weiss man ja noch nicht. Da werden viele Leute sicher viele Sachen bleiben lassen.
An die 'großen' Magazine garnicht zu denken. Die wurden bis jetzt zu 100% per Versand abgewickelt, ist ja nur ein billiges Teil, da muss man dann in Zukunft auch einen Händler involvieren, und für ein 30€ Mag dann dem Händler nochmal 30 € zahlen, damit er das Paket annimmt, und hinfahren (falls nicht sogar beide hin müssen). Wird alles unglaublich viel komplizierter und um einiges teurer.
Außerdem wird insgesamt die Zahl der Waffenbesitzer schrumpfen wegen strengeren Anforderungen, da schrumpft automatisch auch der Markt. Gerade für C-Waffen wurde die Latte extrem viel höher gelegt, von frei auf WBK.
Das ist richtig, ein negativer Einfluss. Es wird alles etwas umfangreicher und aufwendiger als bisher. Aber den Gebrauchtmarkt "einbrechen" zu lassen sehe ich da nicht ! Um unser gemeinsames Hobby weiterhin ausleben zu können nehme ich die Mehrkosten ( 10.- Sprit + Zeitaufwand ) gerne in Kauf !
Kann sein das du das du das so hanhaben wirst aber, und aus diesem Grund baut man Hürden ein, erhofft man sich das die Absätze zurückgehen oder, nur mehr die "richtigen" einkaufen werden. Mehr Hürden = weniger Nutzer war und wird immer so sein

Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Verfasst: Mi 5. Nov 2025, 20:43
von Exitus
mänsn hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 11:36
[Aber sind wir uns doch ehrlich, muss den jeder dahergelaufene von privat-privat die Möglichkeit haben, sich mit 18 Jahren eine Büchse zu kaufen welche er anschließend gleich mitnehmen kann ? Dass hierbei gehandelt wurde befürworte ich in unser aller Interesse !
Erstens, du sprichst nicht für uns alle, sonder nur für dich!
Und zweitens, wo war da bisher da das Problem? Haben mit solchen Waffen reihenweise Schießereien stattgefunden?
Das sind alles Verschärfungen die absolut grundlos sind und nur einen ideologischen Hintergrund haben.