Ich würde sogar nach Mariazell fahren!trenck hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 19:13Mal sehen, was länger existieren wird, das Recht auf Waffenbesitz oder der Brüsseler Völkerkerker.AUG-andy hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 16:27Da es absehbar war, was in den nächsten Jahren so abgehtTrijikon hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:26Mit dem Wunsch bist Du nicht alleine!combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:58 ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
LG Wolfgang
(totales Waffenverbot EU weit), ...
trenck
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das war der Satz, der mich eben etwas verwirrt hat:euvassal hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 19:10 Wenn du nach dem 1.6.25 beantragt hast...Befristung....2.Gutachten nach 5Jahren für unbefristete WBK.
Warum sollte dein kürzlich gemachtes Gutachten nicht die nächsten 5Jahre gelten? Klar gilt das.
...und die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen.
Ich war mir nicht ganz sicher, ob sich das dann schon auf die Unbefristete bezieht oder nachträglich zum alten Gutachten neu eingereicht werden muss; es steht ja auch nicht da, wann genau das einzureichen ist, aber ich nehme an, ein paar Wochen vor Ablauf der Befristeten wird da reichen...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du hast Option 4 vergessen die bestimmt manche aus Rechtsunsicherheit wählen werden.fast12 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 18:39 Die Griffstücke werden als Zubehör im ZWR eingetragen. Das ist schon länger bekannt und im ZWR (neben den Einsteckläufen) auch schon im Q2 implementiert worden.
Wenn man die Kombi WS + Griffstück hat, hat man aus meiner Sicht folgende Optionen (das meinte ich mit "sich zu überlegen wie er damit umgehen wird"):
1) Griffstück mit gleicher Nummer wie WS melden: Hier besteht ein gewisses Risiko, dass eine Waffenbehörde darin eine Stückzahlüberschreitung sieht und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft macht. Die kann das Verfahren einstellen oder nicht. Wenn sie es nicht einstellt gehts vor Gericht, dann wird das Thema ausjudiziert.
2) Griffstück ohne Nummer melden (bei einem freien Teil kann ich ja damit aktuell machen was ich will - Nummer entfernen, ändern...) Edit: Prinzipiell gleicher Sachverhalt wie bei 1), aber halt für die Behörde nicht so offensichtlich
3) Griffstück vor Ablauf der nächsten zwei Jahre veräußern.
Wie man damit umgehen will, muss jeder für sich selbst entscheiden und ich denke jeder der sowas hat, hat sich seine Meinung schon gebildet.
4) Garnicht melden.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jetzt muss mal das Gesetz beschlossen, werden, dann wird sich das im Laufe der Zeit klären. Im Zweifelsfall bei deiner Behörde nachfragen. Dafür sind sie da.Atscha hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 19:17 es steht ja auch nicht da, wann genau das einzureichen ist, aber ich nehme an, ein paar Wochen vor Ablauf der Befristeten wird da reichen...
Zuletzt geändert von euvassal am Fr 5. Sep 2025, 19:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich wär ja mittlerweile für die Reichsbürger Option und das Forum erklärt sich auf ein paar Hektar Burgenland für unabhängig. Das Waffengesetz soll dann bitte auf ein A4 Blatt passen und ein gratis Long Range Schießstand für alle Bürger wär auch ganz nett. Wer will König sein? 

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
King Gerhard der Erste.Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 19:33 Ich wär ja mittlerweile für die Reichsbürger Option und das Forum erklärt sich auf ein paar Hektar Burgenland für unabhängig. Das Waffengesetz soll dann bitte auf ein A4 Blatt passen und ein gratis Long Range Schießstand für alle Bürger wär auch ganz nett. Wer will König sein?![]()
König von Pulverdampfland.

Einbürgerung nur mit WBK oder WP möglich.

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jetzt macht Euch nicht fertig und nehmt alles wörtlich! Für dieses Grundgehalt braucht man keine Perfektion abliefern,
um auch noch Prämie zu bekommen.
um auch noch Prämie zu bekommen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mit Jagdkarte? Verbannung?AUG-andy hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 19:41King Gerhard der Erste.Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 19:33 Ich wär ja mittlerweile für die Reichsbürger Option und das Forum erklärt sich auf ein paar Hektar Burgenland für unabhängig. Das Waffengesetz soll dann bitte auf ein A4 Blatt passen und ein gratis Long Range Schießstand für alle Bürger wär auch ganz nett. Wer will König sein?![]()
König von Pulverdampfland.![]()
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das wird interessant mit den Griffstücken.. ich hab zumindest alles schriftlich mit Kaufvertrag festgehalten, aber hab zu meiner Basis Waffe (P10F OR) damals das Griffstück verkauft.. behalten hab ich das der P10 SC inkl deren Verschluss (Lauf defekt, hab ich mit Bestätigung verschrottet)
Somit hab ich eine komplette Waffe gemeldet, deren Griffstück irgendwo herumgeistert und einen gemeldeten Wechselverschluss (ist als solcher eingetragen) mit gleicher Nr wie am Griffstück....
Nochmal zur Erinnerung, hier kann man seine Stellungnahme einreichen:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... 1#persForm
Somit hab ich eine komplette Waffe gemeldet, deren Griffstück irgendwo herumgeistert und einen gemeldeten Wechselverschluss (ist als solcher eingetragen) mit gleicher Nr wie am Griffstück....
Nochmal zur Erinnerung, hier kann man seine Stellungnahme einreichen:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... 1#persForm
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also eigentlich ist das der Link zum Begutachtungsbeschluss:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100
Eine Stellungnahme ist leider nicht möglich. Die drücken dass als "Ausschussbegutachtung" durch...
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100
Eine Stellungnahme ist leider nicht möglich. Die drücken dass als "Ausschussbegutachtung" durch...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jetzt mal die Sachlage bez WS nüchtern und emotionslos betrachtet.
Es werden nun Läufe, Verschlüsse sowie Griffstücke erfasst. Weshalb dieses? WEIL DIE BISHER VÖLLIG LEGAL WAREN und einfach so besessen werden konnten. Dies wirds in Zukunft WAHRSCHEINLICH nicht mehr so einfach spielen.
Um dieses Dilemma aus Behörden Sicht zu lösen, wird nun der Weg der Erfassung im ZWR gewählt. Somit können Sie nun behaupten eine Regelung eingeführt zu haben um den illegalen Handel zu verunmöglichen und der rechtlich legal besessene Bestand wird einfach erfasst und fertig.
Etwaige Überschreitungen wirds nicht spielen, da
1) legal zu erwerben ohne jegliche Reglementierung
2) bis heuer im Mai sich jeder auf die Antwort der BH Baden beziehen kann (ja ich weiß, dass hieraus kein gültiger Rechtsanspruch erwächst)
3) sich die BHs nun jeden WS Besitzer anschauen müssten und schauen wann und ob es hier irgendwelche Überschreitung gegeben hat... (never!)
4) die Behörden sowenig Arbeit wie möglich haben wollen
5) sie jeden vor Gericht bringen müssten und sich dort mit tausend und einer Rechtfertugung rumschlagen müssten (eigenes Griffstück für diese und jene Bewerbe, einmal getunt, einmal Original,...) und unsere Gerichte schon jetzt heillos überfordert sind
Also völlig rational betrachtet, passiert außer der (unnötigen) Meldung nichts.
Es werden nun Läufe, Verschlüsse sowie Griffstücke erfasst. Weshalb dieses? WEIL DIE BISHER VÖLLIG LEGAL WAREN und einfach so besessen werden konnten. Dies wirds in Zukunft WAHRSCHEINLICH nicht mehr so einfach spielen.
Um dieses Dilemma aus Behörden Sicht zu lösen, wird nun der Weg der Erfassung im ZWR gewählt. Somit können Sie nun behaupten eine Regelung eingeführt zu haben um den illegalen Handel zu verunmöglichen und der rechtlich legal besessene Bestand wird einfach erfasst und fertig.
Etwaige Überschreitungen wirds nicht spielen, da
1) legal zu erwerben ohne jegliche Reglementierung
2) bis heuer im Mai sich jeder auf die Antwort der BH Baden beziehen kann (ja ich weiß, dass hieraus kein gültiger Rechtsanspruch erwächst)
3) sich die BHs nun jeden WS Besitzer anschauen müssten und schauen wann und ob es hier irgendwelche Überschreitung gegeben hat... (never!)
4) die Behörden sowenig Arbeit wie möglich haben wollen
5) sie jeden vor Gericht bringen müssten und sich dort mit tausend und einer Rechtfertugung rumschlagen müssten (eigenes Griffstück für diese und jene Bewerbe, einmal getunt, einmal Original,...) und unsere Gerichte schon jetzt heillos überfordert sind
Also völlig rational betrachtet, passiert außer der (unnötigen) Meldung nichts.
From My Cold, Dead Hands
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Griffstücke brauch(t)en bislang keine Seriennummer.
Und selbst wenn eine drauf war kannst damit (noch) machen was du willst.
Viele werden vielleicht ein Glock 17 Wechselsystem haben und vielleicht ein Glock 34 Griffstück
Was mit der Nummer im dünnen Blech, seitlich oben an der Führung und den fallweise kleinen Code der sich nach Entnahme des Steuerblocks offenbart ist egal, Kunststoff nutzt sich gern mal unkenntlich ab.
Wenn das Aufschlüsseln von Wechselsystem in Teile kommt wird das halt ein großer Meldeaufwand ... Lauf Upper Bolt(carrier)
Ich hatte gehofft dem ganzen Chaos entgehen zu können (mangels Griffstücken) aber jetzt sind die WS auch umzumelden. Upper melden geht ja derweil nicht weil nicht gasdruckbelastet.
Das die Thematik mit den Zubehören (Fixplätze für alle statt immer Antrag) eine eingeschmugelte Waffenbesitzerweiterung war in der Zeit einen blauen BMI war schon damals unliebsamer Kommentar mancher Beamten dort.
Die ganze Nachmelderei wird ein Chaos in kaleidoskopischen Ausmaß.
Nur mal als Beispiel. Noch heute werden zig 22lr. Halbautomaten im ZWR als Kat C geführt weil 1996 nie richtig erfasst und bei der Digitalisierung weitergeschleppt. Die Krönung wenn dann BH XY an Erben diese auch als Kat C aushändigt ... erst vor kurzem miterlebt.
Und selbst wenn eine drauf war kannst damit (noch) machen was du willst.
Viele werden vielleicht ein Glock 17 Wechselsystem haben und vielleicht ein Glock 34 Griffstück

Was mit der Nummer im dünnen Blech, seitlich oben an der Führung und den fallweise kleinen Code der sich nach Entnahme des Steuerblocks offenbart ist egal, Kunststoff nutzt sich gern mal unkenntlich ab.
Wenn das Aufschlüsseln von Wechselsystem in Teile kommt wird das halt ein großer Meldeaufwand ... Lauf Upper Bolt(carrier)
Ich hatte gehofft dem ganzen Chaos entgehen zu können (mangels Griffstücken) aber jetzt sind die WS auch umzumelden. Upper melden geht ja derweil nicht weil nicht gasdruckbelastet.
Das die Thematik mit den Zubehören (Fixplätze für alle statt immer Antrag) eine eingeschmugelte Waffenbesitzerweiterung war in der Zeit einen blauen BMI war schon damals unliebsamer Kommentar mancher Beamten dort.
Die ganze Nachmelderei wird ein Chaos in kaleidoskopischen Ausmaß.
Nur mal als Beispiel. Noch heute werden zig 22lr. Halbautomaten im ZWR als Kat C geführt weil 1996 nie richtig erfasst und bei der Digitalisierung weitergeschleppt. Die Krönung wenn dann BH XY an Erben diese auch als Kat C aushändigt ... erst vor kurzem miterlebt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Für mich ergibt das Aufschlüsseln keinen Sinn, außer man dreht einen Strick daraus.. just sayin'... 

- Kreizsakra
- Beiträge: 3
- Registriert: Fr 19. Mai 2023, 09:09
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Sinn liegt darin, dass die österreichischen Griffstücke von kriminellen Bande im Ausland, zB Schweden genutzt wurden und dann mit anderen Waffenteilen, die man sich aus anderen Staaten besorgt hat, zu kompletten Waffen zusammengeführt wurden.titan hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 20:24 Für mich ergibt das Aufschlüsseln keinen Sinn, außer man dreht einen Strick daraus.. just sayin'...![]()
https://www.youtube.com/watch?v=AE9pvzsCkDk
Die EU forderte von Österreich schon länger diese Gesetzeslücke zu schließen und der Fall in Graz lieferte den passenden Anlass dafür.