Genauso wie die Änderung im Waffenbereich war auch die Änderung im Datenschutzbereich lediglich ein Placebo für blöde.euvassal hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:55--------------Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:40 Was für mich das eigenartige ist das die Behörde ja nun das Recht auf Zugriff der Daten hat. Unbenommen bleibt ja aber das Recht laut DSGVO seine Daten löschen zu lassen. Das würde ja heißen wenn jeder seine Daten löschen lässt kann die Behörde erst recht auf nichts zugreifen.Sie können eine Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft (u.a., wenn der Verarbeitungszweck weggefallen ist, eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt oder sich die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt und Sie diese widerrufen haben).https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportalAus gesetzlichen Gründen dürfen wir gewisse Daten nicht löschen.
Wenn sich jemand da genauer auskennt, bitte melden.
Jeder Betrieb - und jede Behörde oder Institution - kann jederzeit mit der DSGVO begründbare Gründe vorbringen warum die Daten 30 Jahre , mindestens aber 20 Jahre nicht gelöscht werden können.