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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 10:46
von KarawankenHippie
Die einzige Lösung, die mir spontan einfällt, ist sich eine Partnerin zu suchen, die noch mehr/teurere Waffen besitzt bzw. noch mehr an diesen hängt als man selbst. Die wären dann bei einer Gegenanzeige auch sehr schnell weg. /s

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 11:11
von AUG-andy
KarawankenHippie hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 10:46 Die einzige Lösung, die mir spontan einfällt, ist sich eine Partnerin zu suchen, die noch mehr/teurere Waffen besitzt bzw. noch mehr an diesen hängt als man selbst. Die wären dann bei einer Gegenanzeige auch sehr schnell weg. /s
Oder eine Partnerin mit Hirn suchen.
Die WBK oder die Waffen waren diesbezüglich nie ein Thema bei meiner Trennung vor x Jahren. Keine Kinder im Spiel, jeder wusste was ihm gehört und alles ist ohne große Diskussionen über die Bühne gegangen. Es hatte jeder sein eigenes Konto und Geld, einen guten Job ebenfalls.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 11:22
von Laubmasta_reloaded
KarawankenHippie hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 10:46 Die einzige Lösung, die mir spontan einfällt, ist sich eine Partnerin zu suchen, die noch mehr/teurere Waffen besitzt bzw. noch mehr an diesen hängt als man selbst. Die wären dann bei einer Gegenanzeige auch sehr schnell weg. /s
Oder gar keine :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 11:28
von Poirot
KarawankenHippie hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 10:46 Die einzige Lösung, die mir spontan einfällt, ist sich eine Partnerin zu suchen, die noch mehr/teurere Waffen besitzt bzw. noch mehr an diesen hängt als man selbst. Die wären dann bei einer Gegenanzeige auch sehr schnell weg. /s
Solche Anzeigen müssen nicht immer von der Partnerin kommen.
Es gibt Nachbarschaftsstreit oder man kommt zu einer Schlägerei und wird unschuldig Mitbeteiligter (auch als Opfer).

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 11:40
von twin2000
Das muss gar nicht mit Partnerin zu tun haben.

Wenn die hysterische Nachbarin die Polizei ruft wegen angeblicher häuslicher Gewalt oder weil sie sich bedroht fühlt von Dir weilst Ihr mal den Parkplatz weggenommen hast dann wars das.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 11:55
von ebner33
twin2000 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 11:40 Das muss gar nicht mit Partnerin zu tun haben.

Wenn die hysterische Nachbarin die Polizei ruft wegen angeblicher häuslicher Gewalt oder weil sie sich bedroht fühlt von Dir weilst Ihr mal den Parkplatz weggenommen hast dann wars das.
Genau das ist auch der Knackpunkt.

Hab das leider vor Jahren im Bekanntenkreis mitbekommen...eigentlich friedliche Trennung eines Pärchens und die Dame hat danach komplett in den "Rache Modus" geschalten.
Ging soweit dass sein Ruf danach komplett ruiniert war,er seine Arbeit verloren hat und die Dame sogar auf Verleumdnung klagen musste.
Da kam dann herraus,wenn sie gesagt hätte "er hat mich bedroht" und dies nachweislich gelogen war (was ja alleine schon schwer genug zu beweisen ist) wäre er mit der Klage durchgekommen.
Da sie aber gesagt hat "sie FÜHLE sich bedroht" ist der Dame nichts passiert.
Rein rechtlich gesehen kann man niemanden sein Gefühl absprechen.

Sprich die Konesequenzen für das "Opfer" sind bei beiden Aussagen erstmal die gleichen,aber bei 2ter Option ist die Frau rechtlich quasi unantastbar.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 11:56
von shaper
twin2000 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 10:33
shaper hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 09:29
twin2000 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:54
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:14 Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.

einer der problematischsten teile ueberhaupt

wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.

denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.
Welche Statistik?
Die mit dem ca 4% Anteil von legalen Schusswaffen an Tötungsdelikten in Österreich jährlich?
Wir reden hier von der möglichen Vernichtung von Existenzen bei "Lena-Schilling" Mustern.
Wennst mangels Gehalt weil gekündigt deine Rate fürs Eigenheim nicht mehr aufbringen kannst dann stehst auf der Strasse.
60% aller Morde passieren innerhalb familiärer Beziehungen, bei weiteren 22% gibt es zumindest ein Bekanntschaftsverhältnis.
Kriminalstatistik BMI 2023, Seite 4: https://www.coordination-vaw.gv.at/dam/ ... olizei.pdf

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:24
von raptor
titan hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:26Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten.
So weit ich mich an die Affäre erinnern kann, haben die Behauptungen der grünen EU-Spitzenkandidatin zu keinen Ermittlungen geführt.

Generell würde ich sagen, dass da einen hoffentlich der Rechtsstaat schützt. Verleumdung (bei Behörden) ist nach § 297 StGB ein Straftatbestand, wenn sie wissentlich erfolgt. Und unter erheblicher Strafdrohung steht.

Ich weiß von einem Fall, da hat eine Person behauptet, sie wäre mit einer Waffe bedroht worden. Der angebliche Gefährder hatte zu dem Zeitpunkt aber keine Waffen, sondern diese auf Depot gelegt. Das ist für den/die Beschuldiger/in sehr schlecht ausgegangen.

Grundsätzlich werden Behörden da sehr knatschig und lassen sich ungern papierln. Mich hat einmal jemand fälschlich wegen Körperverletzung angezeigt (um einer Anzeige meinerseits wegen eines Delikts gegen Eigentum zuvorzukommen) und ich war zufällig in dem Moment auf der Inspektion, als der kalte Füße bekam und die Anzeige zurückziehen wollte: Der Polizist hat den derart zur Sau gemacht, da könnte jeder Bundesheerausbildner nur neidig schauen. :o

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:29
von raptor
Poirot hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 11:28Es gibt Nachbarschaftsstreit oder man kommt zu einer Schlägerei und wird unschuldig Mitbeteiligter (auch als Opfer).
Da steht jetzt mal "... im privaten Umfeld..."

Das beweist Augenmaß, wenn das so kommt.

Überhaupt sollte man generell mehr loben, die Regierung unter Bundeskanzler Dr. Stocker agiert hier bisher sehr besonnen, v. a. unter den gegebenen Umständen wie u. a. dem massiven Druck der Mainstreammedien.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:34
von Steppenwolf
raptor hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 12:29
Poirot hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 11:28Es gibt Nachbarschaftsstreit oder man kommt zu einer Schlägerei und wird unschuldig Mitbeteiligter (auch als Opfer).
Da steht jetzt mal "... im privaten Umfeld..."

Das beweist Augenmaß, wenn das so kommt.

Überhaupt sollte man generell mehr loben, die Regierung unter Bundeskanzler Dr. Stocker agiert hier bisher sehr besonnen, v. a. unter den gegebenen Umständen wie u. a. dem massiven Druck der Mainstreammedien.
Bist du Jäger?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:34
von raptor
Mag Dump hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 00:07 Würde ich auch sagen, aber gewo hat ein recht großzügiges Intervall benannt ;)

Ich setze mich mal mitten rein und sage: 4 Monate, eventuell 5. Jedenfalls nicht bis 1.1.26

Zur Testung an sich:

Ich glaube nicht, dass eine spezielle Testbatterie entwickelt wird. Das wäre unrealistisch, weil die Entwicklung eines Tests einige Jahre in Anspruch nimmt - die Kriterien für einen validen psychologischen Test sind streng, und dann muss der Test ja noch im Betrieb erprobt und statistisch evaluiert werden. Psychologen müssten auch erst lernen, den Test durchzuführen. Unter 5 Jahren geht da nichts, wenn ein neuer Test entwickelt, erprobt und eingeführt werden soll.

Es wird darauf hinauslaufen, dass man sich aus dem vorhandenen Material bedient - eine spezielle Waffenverlässlichkeitsprüfung ist schnell zusammengestellt, und ich bin sicher, dass daran schon eifrigst gearbeitet wird. Hey, da kommt eine erfreuliche Einnahmequelle auf die Psychologen zu. Und der BÖP hat seine Vernetzungen in die Politik. Modifiziert und angepasst wird dann "on the fly".

Ich sehe eher zeitlich relevante Faktoren in der Ausarbeitung des rechtlichen Teils.
Na wos haast. Der BÖP und das KfV werden schon Zelte vor dem BMI aufgestellt haben, so oft sind die wahrscheinlich dort.

Ich vermute es kommt neben den katastrophalen Kreuzerltests eine Verpflichtung des Begutachters, mit dem Klienten auch ein Gespräch zu führen. Und die Massentestungen wird es nicht mehr geben können.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:35
von Poirot
raptor hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 12:29
Poirot hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 11:28Es gibt Nachbarschaftsstreit oder man kommt zu einer Schlägerei und wird unschuldig Mitbeteiligter (auch als Opfer).
Da steht jetzt mal "... im privaten Umfeld..."
Auch Nachbarschaftsstreit usw fällt unter privates Umfeld.
Das wird wieder so ein Gummiparagraph der im ermessen der Behörde weite Handlungsspielräume offen lässt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:38
von raptor
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 12:34Bist du Jäger?
Leider nein.

Es bleibt: Es könnte sehr, sehr viel schlimmer kommen, als das, was bislang öffentlich angekündigt wird. Ich hätte uns angesichts der Medienkampagne bereits in einem deutschen oder gar englischen Waffenrecht gesehen. Der Gesetzesentwurf des ORF hätte ja u. a. einen Wegfall des Selbstschutzes als Rechtsfertigungsgrund vorgesehen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:50
von raptor
Mag Dump hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 22:25Die Zustimmung in der Bevölkerung ist groß, ...
Da nicht ins übliche Bockshorn jagen lassen, das wird öfter mal bei Themen suggeriert, dass etwas unumstritten oder, mein Lieblingswort, alternativlos wäre. Wenn man in den Zeitungs-Kommentarspalten und die Sozialen Plattformen schaut, scheint das in verschiedenen Abstufungen sehr ausgeglichen zu sein. Mein Eindruck ist, die Mehrheit ist für das Schließen von Gesetzeslücken wie dem Datenschutz bgzl. Stellungsbefunden und aus.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 12:57
von ebner33
raptor hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 12:24
titan hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:26Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten.
So weit ich mich an die Affäre erinnern kann, haben die Behauptungen der grünen EU-Spitzenkandidatin zu keinen Ermittlungen geführt.

Generell würde ich sagen, dass da einen hoffentlich der Rechtsstaat schützt. Verleumdung (bei Behörden) ist nach § 297 StGB ein Straftatbestand, wenn sie wissentlich erfolgt. Und unter erheblicher Strafdrohung steht.

Ich weiß von einem Fall, da hat eine Person behauptet, sie wäre mit einer Waffe bedroht worden. Der angebliche Gefährder hatte zu dem Zeitpunkt aber keine Waffen, sondern diese auf Depot gelegt. Das ist für den/die Beschuldiger/in sehr schlecht ausgegangen.

Grundsätzlich werden Behörden da sehr knatschig und lassen sich ungern papierln. Mich hat einmal jemand fälschlich wegen Körperverletzung angezeigt (um einer Anzeige meinerseits wegen eines Delikts gegen Eigentum zuvorzukommen) und ich war zufällig in dem Moment auf der Inspektion, als der kalte Füße bekam und die Anzeige zurückziehen wollte: Der Polizist hat den derart zur Sau gemacht, da könnte jeder Bundesheerausbildner nur neidig schauen. :o
Wenn man es eineutig nachweisen kann,hast du absolut Recht!
Aber genau bei solchen Dingen verlässt sich die Person meist darauf,dass man es eben NICHT zweifelsfrei beweisen kann!
Wie wäre der erwähnte Fall ausgegangen,hätte er seine Waffen daheim im Schrank gehabt?