Na eh null.Poirot hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 12:50Wie will man so ein Gefälligkeits Gutachten beweisen ?Steppenwolf hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 11:38 Sollte es ein Gefälligkeitsdelikt sein, endet es sicher in einer Diversion wenn er Verantwortung zeigt- völlig wurscht was er bis tags davor gesagt hat.
(ironi off)
Man kann höchstens eine zweite Meinung einholen. Dann steht aber noch immer Aussage gegen Aussage.
Fängt man so an, müsste man eine zweite Meinung auch bei psychologischen Begutachtungen von Legalwaffenbesitzern zulassen um der ggf hohen Fehlerquote entgegenzuwirken. Im medizinischen Bereich wird das sogar dringend empfohlen ! Eben auch wegen der hohen Quote an Fehl und Überdiagnosen.
alleine die Behauptung es handle sich um einen Freundschaftsdienst ist eigentlich schon das Urteil ohne Richterschluss. Ganz zu schweigen die Nachricht als wären Psychologen Korrupt oder besser, er irrte sich...Bin gespannt wie man das lösen wird.
