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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 23:23
von Chris_82
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 22:20
Ich versteh Dich schon, aber was willst machen......
Ich denke, wenn pro Tag tausend besorgte Legalwaffenbesitzer ihre Sachbearbeiter telefonisch und per Email mit Fragen eindecken weil sie nichts falsch machen wollen könnte das durchaus dazu führen dass man erkennt dass es so nicht geht. Selbiges gilt für die Händler. Dass man so weitreichende Änderungen mit Glück ein paar Tage vorher erfährt bzw. überhaupt nicht weiß was jetzt bereits in Kraft ist und was nicht ist doch kein Zustand.
Interessant wäre auch ob Händler verpflichtet sind Privatverkäufe abzuwickeln und Waffen zwecks Abkühlphase anzunehmen. Was wenn's einfach keiner macht?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 23:38
von panhandle
Chris_82 hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 23:23
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 22:20
Ich versteh Dich schon, aber was willst machen......
Ich denke, wenn pro Tag tausend besorgte Legalwaffenbesitzer ihre Sachbearbeiter telefonisch und per Email mit Fragen eindecken weil sie nichts falsch machen wollen könnte das durchaus dazu führen dass man erkennt dass es so nicht geht. Selbiges gilt für die Händler. Dass man so weitreichende Änderungen mit Glück ein paar Tage vorher erfährt bzw. überhaupt nicht weiß was jetzt bereits in Kraft ist und was nicht ist doch kein Zustand.
Interessant wäre auch ob Händler verpflichtet sind Privatverkäufe abzuwickeln und Waffen zwecks Abkühlphase anzunehmen. Was wenn's einfach keiner macht?
Hmmmm na ja..... die KAT C Registrierungen haben sich die Händler ja auch ohne allzu großes Murren "angetan".
Inwieweit sie sich davon nun drücken könnten.... keine Ahnung....und a "poar Netsch" sind's ja dann auch wieder.....( habe jetzt aber persönlich kein Problem damit )
Je nach (Stamm)Kundenstock wirds da ja auch die eine oder andere Österreichische Lösung geben...
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 01:51
von panhandle
Bin hier noch auf etwas bzgl. Wartefrist gestoßen.....
Nämlich: 111. § 56 Abs. 1 lautet:
„(1) Vor Abschluss des für den Erwerb einer Schusswaffe maßgeblichen Rechtsgeschäfts hat der zum Handel damit berechtigte Gewerbetreibende – sofern er nicht nach § 32 ermächtigt ist – bei der nach dem Ort der Betriebsstätte zuständigen Behörde unter Angabe der Namen, des Geschlechts, des Geburtsdatums sowie des Geburtsortes des Erwerbers anzufragen, ob gegen diesen ein Waffenverbot erlassen worden ist und für ihn aktuell zumindest eine Schusswaffe der jeweiligen Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist. Die Behörde hat dies dem Gewerbetreibenden innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen; bis zur Mitteilung ist eine Überlassung jedenfalls unzulässig.“
Womit wir wieder bei einer "möglichen" 3 Tägigen Wartefrist wären.... ( zumindest bei nicht Ersterwerb und kein Waffenverbot )
Wie das bei einem Händler ist, der nach §32 ermächtigt ist eine dir. Registrierung/Abfrage der Daten ( zumindest hätte ich §32 so verstanden ) durchzuführen....??
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 02:31
von gewo
Chris_82 hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 23:23.
Interessant wäre auch ob Händler verpflichtet sind Privatverkäufe abzuwickeln und Waffen zwecks Abkühlphase anzunehmen. Was wenn's einfach keiner macht?
Kann dir keiner sagen.
Wenn der händler die privatwaffe fuer die vier wochen auf seinen zwr bestand nehmen muss dann wird es probleme geben. Denn der händler wird dann für die 4 wochen zum inhaber.
Stichworte:
Vorsteuer
Mehrwertsteuer
Gewährleistung
Ggf fernabsatzrichtlinie inkl rückgabe ect
Wenn sich das nicht vorher in nichts auflöst werden wir das nicht anbieten.
Und jeder andere händler der seine sieben sinne beinand hat auch nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 09:59
von Chris_82
Ja, genau das hab ich gemeint, kann ich nachvollziehen! Das ist schon was anderes als die bisherige Kat.C Registrierung.
Es bleiben ja nur mehr 2 Wochen um das zu klären wenn das ab Nov. in Kraft tritt. Oder kommt es doch erst irgendwann nächstes Jahr? Was für ein Chaos!
Auch spannend ob der Verkäufer seinen WBK Platz mit der Übergabe an den Händler frei hat (wäre wieder eine Form von Depot) oder nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 19:57
von Snoop
gewo hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 02:31
Chris_82 hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 23:23.
Interessant wäre auch ob Händler verpflichtet sind Privatverkäufe abzuwickeln und Waffen zwecks Abkühlphase anzunehmen. Was wenn's einfach keiner macht?
Kann dir keiner sagen.
Wenn der händler die privatwaffe fuer die vier wochen auf seinen zwr bestand nehmen muss dann wird es probleme geben. Denn der händler wird dann für die 4 wochen zum inhaber.
Stichworte:
Vorsteuer
Mehrwertsteuer
Gewährleistung
Ggf fernabsatzrichtlinie inkl rückgabe ect
Wenn sich das nicht vorher in nichts auflöst werden wir das nicht anbieten.
Und jeder andere händler der seine sieben sinne beinand hat auch nicht.
Der Text sagt ja "unter Einbindung eines gemäß § 32 ermächtigten Gewerbetreibenden zu erfolgen", da wird ja kein (Eigentums-)Durchgangserwerb des Gewerbetreibenden angeordnet, also die Themen USt/Vorsteuer, Gewährleistung, Fernabsatz stellen sich da eher nicht - er soll ja die Waffe nur "lagern" (§ 41f Abs 3).
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 20:30
von gewo
Snoop hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 19:57
gewo hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 02:31
Chris_82 hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 23:23.
Interessant wäre auch ob Händler verpflichtet sind Privatverkäufe abzuwickeln und Waffen zwecks Abkühlphase anzunehmen. Was wenn's einfach keiner macht?
Kann dir keiner sagen.
Wenn der händler die privatwaffe fuer die vier wochen auf seinen zwr bestand nehmen muss dann wird es probleme geben. Denn der händler wird dann für die 4 wochen zum inhaber.
Stichworte:
Vorsteuer
Mehrwertsteuer
Gewährleistung
Ggf fernabsatzrichtlinie inkl rückgabe ect
Wenn sich das nicht vorher in nichts auflöst werden wir das nicht anbieten.
Und jeder andere händler der seine sieben sinne beinand hat auch nicht.
Der Text sagt ja "unter Einbindung eines gemäß § 32 ermächtigten Gewerbetreibenden zu erfolgen", da wird ja kein (Eigentums-)Durchgangserwerb des Gewerbetreibenden angeordnet, also die Themen USt/Vorsteuer, Gewährleistung, Fernabsatz stellen sich da eher nicht - er soll ja die Waffe nur "lagern" (§ 41f Abs 3).
Muss man sich dann im gesetzestext ansehen.
Aber da steht doch im neuen eindeutig
- innehabung ist besitz
- ausser reparatur und instandsetzung
Von da her ist es besitz….?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 22:09
von SectionThree
gewo hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 20:30
- innehabung ist besitz
- ausser reparatur und instandsetzung
Von da her ist es besitz….?
Besitz nur im waffenrechtlichen Sinn. Du wirst ja nicht zivilrechtlicher Eigentümer, daher sollte Steuer keine Rolle spiele, oder Gewährleistung etc.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 19. Okt 2025, 22:15
von gewo
SectionThree hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 22:09
gewo hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 20:30
- innehabung ist besitz
- ausser reparatur und instandsetzung
Von da her ist es besitz….?
Besitz nur im waffenrechtlichen Sinn. Du wirst ja nicht zivilrechtlicher Eigentümer, daher sollte Steuer keine Rolle spiele, oder Gewährleistung etc.
Dann darf ichs nicht ins waffenbuch eintragen. Ins Waffenbuch darf nur das was mir gehört