In Zeiten der Kurzarbeit muss ich auch diesen Schritt überlegen da die Einschnitte im Gehalt bei 20% liegen und so it nur mehr 80% bezahlt werden und eine Bemessungsgrundlage von 960€ pro Monat nicht von der Hand zu weisen sind und jetzt richtig schmerzen.sauersigi hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 20:52Nö...den bezahlst voll weiter...Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 18:18Wie sieht es eigentlich mit Firmenfahrzeugen und den Sachbezug aus? Ist der während der Kurzarbeit ausgesetzt ?!M16_ hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 18:13Aus https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/134 ... m-19-maerz
5370 Brutto macht laut bmf Rechner 3150 Netto, davon 80% sind 2520€.
Als Beispiel wieder die 10000 Brutto, macht 5564 Netto, 2520 sind 46% davon.
wenn möglich reduzieren auf halbe Privatnutzung.
Ganz verzichten würde ich nicht, da man damit auch auf einen Geldanteil des Gehaltes verzichtet.
Edit: dafür hast aber eben immer noch das Fahrzeug zur Verfügung
Editedit:
bei zeitlich ausgesetztem Sachbezug musst halt die Beweisführung sicherstellen dass das Fzg. ab Datum xy nicht mehr bewegt wurde...keinen einzigen Meter!!!!
Da ich das Auto null bewege bzw. meine Frau ein privates hat werde ich wohl zurückgeben da heute meine Kurzarbeit (beginnend mit April) auf 3 Monate angesetzt wurden.
Was auch möglich wäre, aber da muss ich mich noch einlesen, eine geringe Privatnutzung durch den Arbeitnehmer was den Selbstbehalt, sprich den Sachkostenbeitrag um 50% reduzieren würde oder/und auf maximal 480 € senken würde. Einziger Nachteil ist eine lückenlose Aufzeichnung im Fahrtenbuch ( privat Fahrten) aber eine Reduktion der tatsächlichen kosten.
Möglichkeit 3, Kilometergenaue Abrechnung.
Je nachdem wie lange das dauert.