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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

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Martin P
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Martin P » Mi 24. Jun 2026, 15:32

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 14:30 Es hilt den Usern hier wenig wenn deine Rechtsmeinung dazu eine andere ist.
Selbst wenn Deine Rechtsmeinung richtig wäre - was durchaus denkbar ist - vermute ich wirst Du im Fall des Falles die User hier ned alle pro bono verteidigen und deren Gerichtsgebühren übernehmen, oder?
Unbestritten, dass die Waffenbehörde das letzte Wort hat, und wenn sie noch so falsch liegt. Ich habe hier auch niemanden beraten oder zum Widerstand gegen die Nachkennzeichnung aufgerufen.

Es war der Versuch, diese Idiotie der Waffengesetzgebung juristisch zu diskutieren, um Argumente dagegen zu finden, dass man jetzt dann als Sammler womöglich seit Jahrzehnten im Umlauf befindliche Waffen mit irgendwelchen Zeichen lasern lassen muss, nur weil man sie nach dem 14. September 2018 erworben hat. Gerade erst erlebt bei einer Waffe, die sich nachweislich seit mehr als 75 Jahren in Österreich befindet und die ein Händler verkauft. Er meint, er muss sie vor der Überlassung nach dem Schusswaffenkennzeichnungsgesetz kennzeichnen, und zwar auf allen wesentlichen Teilen.

Wenn es hier keine fachlich begründeten Argumente gibt, warum das so nicht ist, OK. Und da rede ich in diesem Fall noch gar nicht von § 1 Abs 2 zweiter Satz.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mikonis » Mi 24. Jun 2026, 16:47

Martin P hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 13:14
twin2000 hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 12:36 Wen es interessiert: Die KI sagt:
...
Geh bitte, ich hab es schon eingangs geschrieben und das ist der Grund warum ich hier nur alle paar Jahre etwas poste. Niemand braucht hier juristisches Laiengeschwurbel, samt Befragung der KI für eine Erklärung juristischer Methodenlehre.

Die Bestimmung (§ 5) ist eben nicht unklar, sondern eindeutig: Nachkennzeichnung nur gemäß § 1.
Warum diskutierst du dann eine aus deiner Sicht eindeutige juristische Sachlage in einem Waffenforum und nicht in einem juristischen Fachforum. Dir muss doch klar sein, dass unter juristischen Laien, aber an Waffenthemen Interessierten auch mit Meinungen und Glauben vermengtes daherkommt. So naiv kann man nicht sein. Provokation?
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Mi 24. Jun 2026, 17:15

titan hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 12:28 Es gibt eine Legaldefinition zum Inverkehrbringen auf Österreich.gv.at
Inverkehrbringen
Als Inverkehrbringen wird das erstmalige Bereitstellen einer Ware zum Verkauf oder zur Nutzung bezeichnet, unabhängig davon, ob die Ware entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird. Als Bereitstellung gilt bereits die Versendung an die Abnehmerin/den Abnehmer.
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexico ... te.9915560

Das Inverkehrbringen iSd SchKG ist in den Erläuterungen zu der parlamentarischen Vorlage definiert und unterscheidet sich marginal:
Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Schusswaffe oder des wesentlichen Bestandteils einer Schusswaffe an einen Endverbraucher.
Unterstreichungen (der wesentlichsten Teile) wurden durch mich vorgenommen.

Quelle: u.a. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... _erlae.pdf

Edit: um hier nicht um des Kaisers Bart zu diskutieren .. faktisch gibt es ohnehin nur diejenigen Waffen, die nachträglich gekennzeichnet werden können, oder welche wo es nicht geht, weil man die Information einfach nicht weiß. Einfachstes Beispiel, eine FN High Power die als ehemalige Gendarmerie-Waffen in Österreich zu Hunderten herumkugeln. Wer weiß bitte, in welchem Jahr die gegenständliche Waffe produziert wurde? Der belgische Beschuss hat keine Jahreszahl. Und FN wird die Frage nicht beantworten.
Wenn ich ein Glock 17 Gen1 Griffstück alleine habe .. wie soll ich das kennzeichnen? Es hat im Regelfall kein Metallplättchen und auch kein Beschussdatum .. irgendwann zwischen 1980 und 1990 wird es wohl gewesen sein. Was soll ich da bitte rauf schreiben?
Beispiel amerikanische Liberator "Pistole" (um mal mit was Älterem und was Exotischem zu kommen) - woher soll irgendwer wissen, in welchem Jahr die Waffe gebaut wurde? Seriennummer ... hatten die keine ab Werk. Oder eine Welrod Pistole - da weiß bis heute niemand so genau, welche Waffe wo gebaut wurde, geschweige denn das Fertigungsjahr.
Treffen wird es die zukünftige Sammlergeneration, wenn diese mal das was wir heute als Sport-, Jagd- und Selbstverteidigungswaffen neu kaufen mit wunderschönen Beschriftungen vollgelasert kaufen, weil es das Einzige war, wo wir das Herstellungsjahr, den Herstellungsort und den Hersteller wirklich genau sagen können. Rückwärtsgerichtet ist es einfach entweder nicht möglich, oder sowieso mit einfachen Mitteln eruierbar.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Martin P » Mi 24. Jun 2026, 18:22

mikonis hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 16:47Warum diskutierst du dann eine aus deiner Sicht eindeutige juristische Sachlage in einem Waffenforum und nicht in einem juristischen Fachforum. Dir muss doch klar sein, dass unter juristischen Laien, aber an Waffenthemen Interessierten auch mit Meinungen und Glauben vermengtes daherkommt. So naiv kann man nicht sein. Provokation?
Mir war die Gefahr nicht bewusst, dass sich der Laie provoziert fühlt, wenn man im Forum Waffenrecht eine "eindeutige juristische Sachlage" fundiert diskutieren möchte. Das war nicht meine Absicht.

Der wahre Grund ist: früher konnte man das hier und man hat auch als Jurist etwas davon gehabt. Damals haben vor allem auch die Laien ihre Grenzen gekannt (naja, vielleicht nicht alle). Ich halte zB als Unkundiger im Wiederladen-Thread auch die Pappen, weil ich weiß, dass meine "Meinung" dort nichts wert ist. Ich hätte daher gemeint, dass ich vielleicht weitere Argumente für meine Rechtsansicht erhalt oder von mir aus - aber dann bitte mit juristisch nachvollziehbarer Begründung - widerlegt werde.

Ich hör eh schon auf mit dem Provozieren ...

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mi 24. Jun 2026, 20:40

Promo hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 17:15 .. faktisch gibt es ohnehin nur diejenigen Waffen, die nachträglich gekennzeichnet werden können, oder welche wo es nicht geht, weil man die Information einfach nicht weiß. Einfachstes Beispiel, eine FN High Power die als ehemalige Gendarmerie-Waffen in Österreich zu Hunderten herumkugeln. Wer weiß bitte, in welchem Jahr die gegenständliche Waffe produziert wurde? Der belgische Beschuss hat keine Jahreszahl. Und FN wird die Frage nicht beantworten.
Wenn ich ein Glock 17 Gen1 Griffstück alleine habe .. wie soll ich das kennzeichnen? Es hat im Regelfall kein Metallplättchen und auch kein Beschussdatum .. irgendwann zwischen 1980 und 1990 wird es wohl gewesen sein. Was soll ich da bitte rauf schreiben?
Beispiel amerikanische Liberator "Pistole" (um mal mit was Älterem und was Exotischem zu kommen) - woher soll irgendwer wissen, in welchem Jahr die Waffe gebaut wurde? Seriennummer ... hatten die keine ab Werk. Oder eine Welrod Pistole - da weiß bis heute niemand so genau, welche Waffe wo gebaut wurde, geschweige denn das Fertigungsjahr.
Treffen wird es die zukünftige Sammlergeneration, wenn diese mal das was wir heute als Sport-, Jagd- und Selbstverteidigungswaffen neu kaufen mit wunderschönen Beschriftungen vollgelasert kaufen, weil es das Einzige war, wo wir das Herstellungsjahr, den Herstellungsort und den Hersteller wirklich genau sagen können. Rückwärtsgerichtet ist es einfach entweder nicht möglich, oder sowieso mit einfachen Mitteln eruierbar.
Wenn sonst nichts bekannt ist muss wenigstens eine Seriennummer auf alle Hauptbauteile rauf.
Und ist kein Herstellungsjahr bekannt könnte ich mir vorstellen das der befugte Beschrifter z.B. AT 26 und seinen Namen graviert.
Aber es wäre schon interessant was genau sich unsere Damen und Herren Gesetzgeber vorgestellt haben denn falsch graviert lässt sich ja nicht mehr rückgängig machen.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mänsn » Do 25. Jun 2026, 08:50

Promo hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 17:15
titan hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 12:28 Es gibt eine Legaldefinition zum Inverkehrbringen auf Österreich.gv.at
Inverkehrbringen
Als Inverkehrbringen wird das erstmalige Bereitstellen einer Ware zum Verkauf oder zur Nutzung bezeichnet, unabhängig davon, ob die Ware entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird. Als Bereitstellung gilt bereits die Versendung an die Abnehmerin/den Abnehmer.
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexico ... te.9915560

Das Inverkehrbringen iSd SchKG ist in den Erläuterungen zu der parlamentarischen Vorlage definiert und unterscheidet sich marginal:
Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Schusswaffe oder des wesentlichen Bestandteils einer Schusswaffe an einen Endverbraucher.
Unterstreichungen (der wesentlichsten Teile) wurden durch mich vorgenommen.

Quelle: u.a. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... _erlae.pdf

Edit: um hier nicht um des Kaisers Bart zu diskutieren .. faktisch gibt es ohnehin nur diejenigen Waffen, die nachträglich gekennzeichnet werden können, oder welche wo es nicht geht, weil man die Information einfach nicht weiß. Einfachstes Beispiel, eine FN High Power die als ehemalige Gendarmerie-Waffen in Österreich zu Hunderten herumkugeln. Wer weiß bitte, in welchem Jahr die gegenständliche Waffe produziert wurde? Der belgische Beschuss hat keine Jahreszahl. Und FN wird die Frage nicht beantworten.
Wenn ich ein Glock 17 Gen1 Griffstück alleine habe .. wie soll ich das kennzeichnen? Es hat im Regelfall kein Metallplättchen und auch kein Beschussdatum .. irgendwann zwischen 1980 und 1990 wird es wohl gewesen sein. Was soll ich da bitte rauf schreiben?
Beispiel amerikanische Liberator "Pistole" (um mal mit was Älterem und was Exotischem zu kommen) - woher soll irgendwer wissen, in welchem Jahr die Waffe gebaut wurde? Seriennummer ... hatten die keine ab Werk. Oder eine Welrod Pistole - da weiß bis heute niemand so genau, welche Waffe wo gebaut wurde, geschweige denn das Fertigungsjahr.
Treffen wird es die zukünftige Sammlergeneration, wenn diese mal das was wir heute als Sport-, Jagd- und Selbstverteidigungswaffen neu kaufen mit wunderschönen Beschriftungen vollgelasert kaufen, weil es das Einzige war, wo wir das Herstellungsjahr, den Herstellungsort und den Hersteller wirklich genau sagen können. Rückwärtsgerichtet ist es einfach entweder nicht möglich, oder sowieso mit einfachen Mitteln eruierbar.
Frage an die Experten dieser Runde. Promo, Gewo...
Gibts es schon ausführlichere Infos bezüglich der alten Ordonnanzgewehre ?
Angenommen K98k, einer der letzten von 1945 ohne saubere Teilemarkierung. Einige der Teile wurden einfach nicht mehr gestempelt.
Müssen diese auch nachträglich gekennzeichnet werden, obwohl seit mehr als 80 Jahre zusammengebaut ?
Das würde ja den Wert aller solcher Gewehre drastisch mindern.
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Do 25. Jun 2026, 09:37

Bitte, solche Fragen ohne kompletten Sachverhalt sind nicht zu beantworten. Ließ bitte das Gesetz und erläutere den Sachverhalt zu deinem Stück. Dann wirst du draufkommen, dass es nicht nur um das "was" sondern auch um das "wie" und "wo" geht. Ansonsten ist die Antwort "ja" und gleichzeitig "nein".

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von twin2000 » Do 25. Jun 2026, 11:44

Unterschiedliche Waffenbehörden scheinen hier unterschiedliche Antworten zu geben.
Das Gesetz selbst ist m.e.N. unklar formuliert.
In Vorträgen sprechen Vertreter des BMI immer nur davon dass es eine nach vorne gerichtete Bestimmung wäre die aufgrund der Vorgaben der EU erforderlich war und die sicherstellen soll dass neu in den Markt kommende Waffen gekennzeichnet sind.

Dem steht gegenüber dass im Gesetz keine Rede von nur nach vorne wirkend ist und es sogar ein eindeutiges in der Vergangenheit liegendes Datum 2018 gibt am wann es anzuwenden wäre.

Und apropos nach vorne: ich kenne nur wenige Neuwaffen die das Herstellungsjahr eingraviert haben.
Theoretisch darf ohne die Jahreszahl nichts davon mehr verkauft werden, egal ob Glock, Ruger, Derya, Beretta oder sonstwas..

Und jetzt?

Betreffend des K98:
Ich selber schliesse mich der allgemein vorherrschenden Meinung an, dass es ausreicht wenn alle jene Kennzeichnungen welche bestimmbar sind in Summe auf der Waffe vorhanden sind.
Du wirst weder das Herstellerland noch das Herstellungsjahr dieses alten Schlachtrosses bestimmen lassen können.
Daten die nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmbar sind dürfen nicht angebracht werden.
Somit sollte es ausreichend sein wenn Hersteller, Kaliber und Herstellernummer angebracht sind.
Und zwar - solang nicht wesentliche Teile aufgetrennt werden, und solange es dazu keine anderslautende Judikatur gibt - in Summe auf allen Teilen, egal was davon wo.

Und nein, damit ist man nicht automatisch auf der "sicheren Seite", aber wenn Gesetze missverständlich formuliert werden und Anfragen dazu nur mit genau diesen Gesetzetexten beantwortet werden gehen einem halt irgendwann die Optionen aus.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mänsn » Do 25. Jun 2026, 12:33

twin2000 hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 11:44 Unterschiedliche Waffenbehörden scheinen hier unterschiedliche Antworten zu geben.
Das Gesetz selbst ist m.e.N. unklar formuliert.
In Vorträgen sprechen Vertreter des BMI immer nur davon dass es eine nach vorne gerichtete Bestimmung wäre die aufgrund der Vorgaben der EU erforderlich war und die sicherstellen soll dass neu in den Markt kommende Waffen gekennzeichnet sind.

Dem steht gegenüber dass im Gesetz keine Rede von nur nach vorne wirkend ist und es sogar ein eindeutiges in der Vergangenheit liegendes Datum 2018 gibt am wann es anzuwenden wäre.

Und apropos nach vorne: ich kenne nur wenige Neuwaffen die das Herstellungsjahr eingraviert haben.
Theoretisch darf ohne die Jahreszahl nichts davon mehr verkauft werden, egal ob Glock, Ruger, Derya, Beretta oder sonstwas..

Und jetzt?

Betreffend des K98:
Ich selber schliesse mich der allgemein vorherrschenden Meinung an, dass es ausreicht wenn alle jene Kennzeichnungen welche bestimmbar sind in Summe auf der Waffe vorhanden sind.
Du wirst weder das Herstellerland noch das Herstellungsjahr dieses alten Schlachtrosses bestimmen lassen können.
Daten die nicht mit ausreichender Sicherheit bestimmbar sind dürfen nicht angebracht werden.
Somit sollte es ausreichend sein wenn Hersteller, Kaliber und Herstellernummer angebracht sind.
Und zwar - solang nicht wesentliche Teile aufgetrennt werden, und solange es dazu keine anderslautende Judikatur gibt - in Summe auf allen Teilen, egal was davon wo.

Und nein, damit ist man nicht automatisch auf der "sicheren Seite", aber wenn Gesetze missverständlich formuliert werden und Anfragen dazu nur mit genau diesen Gesetzetexten beantwortet werden gehen einem halt irgendwann die Optionen aus.
Danke dir für die ausführliche Antwort. Freut mich dass noch jemand die Zeit findet, Fragen zu beantworten.

@ titan, da du ja offenbar auch ein Experte bist, bedanke ich mich auch bei dir für deine Antwort, egal ob hilfreich oder nicht.
Es ist nun mal so, dass sich nicht jeder gleich viel mit einem bestimmten Thema befassen kann/will oder sich damit auskennt, ergo deshalb Fragen stellt.
Dann bitte sei auch so gut, und stehe zu deiner Einstellung. Sprich belästige künftig z.B keine Autowerkstätten mehr wenn dein Auto mucken macht. Da dich dein Auto selber betrifft, kannst du auch die Betriebsanleitung lesen, anstatt bei einer Werkstatt nachzufragen.
Danke für nichts.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Do 25. Jun 2026, 16:40

mänsn hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 08:50 Frage an die Experten dieser Runde. Promo, Gewo...
Gibts es schon ausführlichere Infos bezüglich der alten Ordonnanzgewehre ?
Angenommen K98k, einer der letzten von 1945 ohne saubere Teilemarkierung. Einige der Teile wurden einfach nicht mehr gestempelt.
Müssen diese auch nachträglich gekennzeichnet werden, obwohl seit mehr als 80 Jahre zusammengebaut ?
Das würde ja den Wert aller solcher Gewehre drastisch mindern.
Es gilt auch das, was ich oben geschrieben habe. Entweder es steht der Hersteller und das Herstellungsjahr drauf, oder es lässt sich eben nicht mehr feststellen. Ein Gew98 welches von der SS zum K98k umgebaut wurde hat keine Jahreszahl mehr drauf, weil die Systemhülse abgeschliffen ist - aber wenn es eine originale Waffe ist, dann sollte der Zivilbeschuss an der Laufwurzelunterseite darüber Aufschluss geben. Damit steht die Jahreszahl als notwendige Information drauf. Hersteller und Herstellungsort ist ausgeschliffen - was willst du da eine Angabe erfinden? Es geht schlicht und einfach nicht. Genausowenig wie die K98k für Israel, die in Tschechien nach Ende des 2. Weltkrieges zum Teil unter Verwendung verschiedenster Teile zusammengeschraubt wurden - absolut NIEMAND kann dir hier sagen, in welchem Jahr die wo genau gebaut wurden. Und selbst wenn, zählt als "Bau" das Datum welches möglicherweise auf der Systemhülse drauf steht (die aber eventuell vielleicht nur ein Ersatzteil war und nie Verwendung fand?), oder dann wann die Waffe zusammengeschraubt wurde?

Ad "Wertminderung": das ist dem Gesetzgeber egal, das ist dein Problem.

PS: ich habe einmal einen K98k gesehen, der eine Mauser Gewehr 98 Systemhülse von 1915 als Basis hatte. Diese Waffe wurde in der Zwischenkriegszeit in Polen zerlegt und mit einer zusätzlichen polnischen Stempelung versehen als polnisches Wz98a wieder verwendet. Als deutsche Beutewaffe im zweiten Weltkrieg wurde die Waffe dann wieder zerlegt, und als die Radom-Fabrik im Jahr 1944 evakuiert wurde und Steyr kurzzeitig Probleme bei der Versorgung mit Systemhülsen hatte, wurde diese Systemhülse dann noch händisch mit "bnz" über "4" (für 1944") zusätzlich gestempelt und von Steyr in einen kompletten K98k verbaut. Welches Datum für eine in drei verschiedenen Waffen verwendete Systemhülse würdest du jetzt als Herstellungsjahr für diese Waffe verwenden - die Erste? Die Letzte (und somit aktuell gültige)?
Mal davon abgesehen, dass nur weil 44 auf einem K98k steht, die Waffe trotzdem möglicherweise erst 1945 zusammen geschraubt wurde. Oder wenn "duv 41" (für Berlin-Lübecker Maschinenfabrik 1941) auf einer Systemhülse drauf steht, der damit gebaute K98k aber unter Verantwortung der Wilhelm Gustloff Werke im Jahr 1944 im KL Buchenwald zusammengeschraubt wurde (was übrigens auch 98% der Sammler nicht erkennen würden).
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Chris_82 » Do 25. Jun 2026, 23:17

Promo hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 16:40 das ist dem Gesetzgeber egal, das ist dein Problem.
Es drängt sich der Verdacht auf dass dieses Paradigma generell in Sachen Waffenrecht gilt... :roll:
Können wir ausschließen dass dem Gesetzgeber nicht auch eine nicht-Eruierbarkeit von Hersteller, Ort und Jahr ebenso egal ist wenn eine nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Waffe vorgefunden wird? Soll heißen - wie weist der Besitzer nach dass sich fehlende Kennzeichnungen mangels Information eben nicht anbringen ließen? Gutachten?

Meiner Ansicht nach kann ich als Besitzer eine Waffe nur zum Händlier bringen und ihn beauftragen die Waffe ordnungsgemäß zu kennzeichnen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Mehr kann ich nicht tun. Das bedeutet aber dass der Händlier für ungenügende oder falsche Kennzeichnung haftet. Auch nicht so super. Kann der Händler eine Kennzeichnung mangels Durchführbarkeit ablehnen?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von rider650 » Fr 26. Jun 2026, 05:52

Chris_82 hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 23:17
Promo hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 16:40 das ist dem Gesetzgeber egal, das ist dein Problem.
Es drängt sich der Verdacht auf dass dieses Paradigma generell in Sachen Waffenrecht gilt... :roll:
...
Aus Sicht des Gesetzgebers ist das kein Paradigma: Er will, dass du aus all dem schlussfolgerst, dass Waffenbesitz nichts als Kopfschmerzen und Probleme schafft und du besser ganz drauf verzichtest.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Fr 26. Jun 2026, 08:44

Chris_82 hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 23:17
Promo hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 16:40 das ist dem Gesetzgeber egal, das ist dein Problem.
Es drängt sich der Verdacht auf dass dieses Paradigma generell in Sachen Waffenrecht gilt... :roll:
Können wir ausschließen dass dem Gesetzgeber nicht auch eine nicht-Eruierbarkeit von Hersteller, Ort und Jahr ebenso egal ist wenn eine nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Waffe vorgefunden wird? Soll heißen - wie weist der Besitzer nach dass sich fehlende Kennzeichnungen mangels Information eben nicht anbringen ließen? Gutachten?

Meiner Ansicht nach kann ich als Besitzer eine Waffe nur zum Händlier bringen und ihn beauftragen die Waffe ordnungsgemäß zu kennzeichnen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Mehr kann ich nicht tun. Das bedeutet aber dass der Händlier für ungenügende oder falsche Kennzeichnung haftet. Auch nicht so super. Kann der Händler eine Kennzeichnung mangels Durchführbarkeit ablehnen?
Waffenhändler sind keine Juristen. Sie sind auch - seit der letzten Novelle - ausdrücklich aufgefordert worden Kunden mit Ihren rechtlichen Anfragen ausnahmslos an die lokalen Waffenbehörden zu verweisen ( früher war das ausdrücklich umgekehrt)
Auf die Frage ob und was Du kennzeichnen musst wirst Du daher in weiten Teilen des Fachhandels keine validen Antworten erhalten. Die Entscheidung ob Du kennzeichnen kommst oder nicht liegt also bei Dir.

Betreffend fehlender Daten kannst Du Dich aber sehr wohl -relativ - absichern.
Wir ( und vermutlich auch andere Betriebe ) stellen auf Anfrage Bestätigungen aus, dass für eine bestimmte Waffe bestimmte Daten (es wird fast immer um Herstellerland und Hetstellungsjahr gehen) nicht mit ausreichender Sicherheit rechergiert werden können. So eine Bestätigung einer sachverständigen Person sollte ggf. rechtlich wirken.
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Fr 26. Jun 2026, 08:46

Chris_82 hat geschrieben: Do 25. Jun 2026, 23:17 Meiner Ansicht nach kann ich als Besitzer eine Waffe nur zum Händlier bringen und ihn beauftragen die Waffe ordnungsgemäß zu kennzeichnen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Mehr kann ich nicht tun. Das bedeutet aber dass der Händlier für ungenügende oder falsche Kennzeichnung haftet. Auch nicht so super. Kann der Händler eine Kennzeichnung mangels Durchführbarkeit ablehnen?
Kennzeichnen darfst du ohnehin nicht selbst sondern nur ein Gewerbetreibender. Und nochmals, was soll der Händler drauf schreiben? Wenn es offensichtlich ist, dann wird es eh drauf stehen. Aber die meisten Sammler kennen sich besser aus als die meisten Händler (ist gar nicht mal böse gemeint, ein Händler kann nicht alles wissen - während ein Sammler sich mit seiner Sammlung auskennen muss) und wird eher wissen, was drauf zu stehen hat.

Am Wesentlichsten wird das SchKG wenn jemand seine Waffe in Einzelteilen verkauft. Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Chris_82 » Fr 26. Jun 2026, 13:23

DOUBLEACTION hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:44 Waffenhändler sind keine Juristen. Sie sind auch - seit der letzten Novelle - ausdrücklich aufgefordert worden Kunden mit Ihren rechtlichen Anfragen ausnahmslos an die lokalen Waffenbehörden zu verweisen ( früher war das ausdrücklich umgekehrt)
Auf die Frage ob und was Du kennzeichnen musst wirst Du daher in weiten Teilen des Fachhandels keine validen Antworten erhalten. Die Entscheidung ob Du kennzeichnen kommst oder nicht liegt also bei Dir.
Das ist klar. Aber WENN ich kennzeichnen komme, ist es nicht meine Aufgabe dem Händler zu sagen was und wie. Er hat dafür zu sorgen dass die Kennzeichnung rechtskonform ist und ich muss mich auf den Sachkundigen verlassen können.
Von welcher Größenordnung reden wir bei den Kosten eines solchen Gutachtens dass Daten nicht mehr ermittelbar sind?

Lustigerweise sind meine Ordonnanzwaffen alle ordnungsgemäß gekennzeichnet. Nicht jedoch einige Waffen / WS (keine bisher freien Teile) die ich nach dem Kennzeichnungsstichtag als Neuwaffen von Händlern erworben habe. :whistle:
Darunter wie schon erwähnt ein AR-15 WS mit Seriennummer + Beschusszeichen auf Lauf und Verschluss. Sonst nada.

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