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Re: WBK aus Erweiterung wird Verlust der WBK
Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 14:25
von Amorphous
sic210 hat geschrieben: Di 29. Sep 2026, 21:42
Aus § 41a Abs 1 abgeleitet ... Anfragen werden an die Sozialversicherung gestellt ... iVm § 56a Abs 5
Daraus ergibt sich nicht die Erforderlichkeit, die das Gesetz normiert. Wäre es die Absicht - oder der Wortlaut - des Gesetzgebers, dass bei jeder Verlässlichkeitsprüfung oder Überprüfung alle Gesundheitsdaten inkl. Stellungsergebnisse durchforstet werden sollen, würde das Gesetz die Erforderlichkeit nicht ausdrücklich festlegen. Es ist daher absurd, dem Gesetz - speziell bei hochsensiblen Daten - eine generelle Erforderlichkeit zu unterstellen.
Re: WBK aus Erweiterung wird Verlust der WBK
Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 14:28
von Amorphous
balahu hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 12:18
tobi308 hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 11:11
Das heißt : wenn jemand in den letzten Jahren eine psychische Krankheit bekommt sprich bipolare Störung , Borderline und ist in medikamentöser Behandlung , ist er verpflichtet der Behörde (Waffenamt zwecks 5jähriger Überprüfung) die Daten des Arztes vom Träger des Sozi.Versicherten . (Befunde ) der Behörde vorzulegen . Sofern sích die Behörde nicht sämtlichen Daten Von der Sozi.Versicherung der betreffenden Person übermitteln lässt . Und dann zur Tat schreitet.
oder habe ich es falsch verstanden
So lange die Bereitstellung der Gesundheitsdaten an die Waffenbehörden noch nicht funktioniert kommt die Behörde nur dann drauf wenn sie was einschlägiges im EKIS; KPA; PAD; ELKOS; bzw, international im EIS; SIENA; QUEST; SISII vorfinden, wobei die letzten europäische Systeme sind, ich bezweifle dass der dritte Sachbearbeiter von links wegen einer Erweiterung dort anfragt, aber wer weiss.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die technischen Voraussetzungen bereits bestehen, man aber vorsichtshalber Antragsteller weiterhin dazu auffordert, gewisse Daten/Dokumente vorzulegen, um die Erforderlichkeitsprüfung zu umgehen. Immerhin besteht ja Mitwirkungspflicht in waffenrechtlichen Verfahren, auch wenn sie nicht schrankenlos ist.
Re: WBK aus Erweiterung wird Verlust der WBK
Verfasst: Mi 30. Sep 2026, 17:06
von euvassal
Werden bei der "5 jährigen" Überprüfung der Verlässlichkeit eigentlich irgendwelche Gesundheitsdaten abgefragt? Hat da jemand Einblick, was da genau im Hintergrund passiert?