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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Flying Dog
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Flying Dog » Di 15. Jul 2025, 12:22

@ gewo: Ist mir klar. Dennoch vielen Dank für die ausführliche, weitere Erläuterung.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

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Promo
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Promo » Di 15. Jul 2025, 15:16

gewo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 11:51 Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen. Für händler ebenso.
[..]
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Ganz streng genommen ist im § 28 Abs 3 im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 2 keine Frist definiert, dort heißt es lediglich lapidar
Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
In Ermangelung einer genauen Frist wäre aber näherungsweise vermutlich die 6 Wochen Frist des Abs 1 heranzuziehen. Sollte ein Gewerbetreibender allerdings dafür belangt werden, etwa weil er 2 Monate dafür gebraucht hat, so hätte er mE ein durchwegs schlüssiges Argument.
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