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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SectionThree
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von SectionThree » Sa 15. Nov 2025, 08:27

rider650 hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 13:23 Sind sie nach 30 Jahren drauf gekommen dass das 'Pumpgunverbot' völlig sinnbefreit ist?
Leider im Gegenteil. Es wurde verfügt, dass auch für Sportschützen keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden darf: Sportliches Pumpgun-Schießen in Österreich ist damit tot. (Halbautomaten sind OK!) Manchmal fragt man sich …
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
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(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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titan
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von titan » Sa 15. Nov 2025, 12:54

Vadar hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 11:59 Wie lange eine sinnvolle Wartefrist wirklich ist weiß ich nicht. Das wissen Psychiater oder Psychologen sicher besser als die Politiker oder wir.
Das wissen die selbst auch nicht und können sie auch gar nicht wissen.

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