Wie sieht die Rechtslage in dem Fall Aus? Wohne in Österreich und arbeite in Liechtenstein. Nun würde ich gerne ab und zu mal nach Feierabend an einen Stand gehen. Zb an den vom Pfeifer in Feldkirch- liegt quasi auf dem Weg.
Gibt es eine legale Möglichkeit meine Waffe + Munition mit über die Grenze zu nehmen, während der Arbeit sicher zu verwahren (wäre kein Problem) und Abends wieder zurück, um damit an den Stand zu fahren? Würde mir so einiges an Wegstrecke sparen, und hätte mehr Zeit am Stand

Wir reden erstmal von Kat C.
Kann die Knarre ja schlecht dem Grenzer am Morgen in die Hand drücken, und sagen pass mal gut auf - hole sie Abends wieder ab

Wie würde es aussehen wenn ich an einen Liechtensteiner oder Schweizer Stand fahren möchte. Bisher hab ich nur gefunden dass sowas für Bewerbe mit Einladung möglich ist.
Schöne Grüße
M.