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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Can-Cannon
Can-Cannon
Neues ausm Amiland... höchst interessant wäre ob das ding bei uns legal ist. Logisch betrachtet müsste es das sein, aber da wir ja in Österreich leben ist's das sicher nicht...
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Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Can-Cannon
Logisch betrachtet ist es Kat. A sobald irgendwelche Nicht-Austria-konforme Teile wie z.B. eine Barrel Extension ohne Stift oder ein Verschluss mit allen Verschlusswarzen verbaut wurden. Abgesehen davon hatten wir das Teil hier irgendwo schonmal.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Can-Cannon
Das Teil selber hat gar keinen Lauf im klassischen Sinne, es ist technisch mit einem "Schießbecher" für Gewehrgranaten vergleichbar wobei es aber den normalen Lauf im Gegensatz zu einem solchen komplett ersetzt. Während das Teil montiert ist kann man keine scharfen Patronen verschießen.Logisch betrachtet ist es Kat. A sobald irgendwelche Nicht-Austria-konforme Teile wie z.B. eine Barrel Extension ohne Stift oder ein Verschluss mit allen Verschlusswarzen verbaut wurden. Abgesehen davon hatten wir das Teil hier irgendwo schonmal.
Re: Can-Cannon
Let's pop a soda...
Wer`s braucht und selber nit durstig ist...
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Re: Can-Cannon
Ob das Ding scharfe Patronen verschiessen kann oder nicht oder einen Lauf hat oder nicht ist irrelevant, ein normaler AR Verschluss-Kopf - und so einer wird wohl verwendet werden (und damit vermutlich auch eine entsprechende Barrel Extension...irgendwo brauchts ja eine Kammer für die Platzpatrone auch), ist schon Kat. A.Tacticoll hat geschrieben:Das Teil selber hat gar keinen Lauf im klassischen Sinne, es ist technisch mit einem "Schießbecher" für Gewehrgranaten vergleichbar wobei es aber den normalen Lauf im Gegensatz zu einem solchen komplett ersetzt. Während das Teil montiert ist kann man keine scharfen Patronen verschießen.Logisch betrachtet ist es Kat. A sobald irgendwelche Nicht-Austria-konforme Teile wie z.B. eine Barrel Extension ohne Stift oder ein Verschluss mit allen Verschlusswarzen verbaut wurden. Abgesehen davon hatten wir das Teil hier irgendwo schonmal.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Can-Cannon
Ich würde sogar anzweifeln das das Teil überhaupt eine "Waffe" ist.
Das Problem ist wohl das man einen verbotenen US-Verschluss braucht...
Das Problem ist wohl das man einen verbotenen US-Verschluss braucht...
- Revierler_old
- .50 BMG

- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Can-Cannon
Die Frage ist - Entspricht sie überhaupt dem §1 WaffG?
Jagd und Schießsport ist auszuschließen und ob ein Dosenwerfer dem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angrffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen ist die eigentliche Frage.
Jagd und Schießsport ist auszuschließen und ob ein Dosenwerfer dem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angrffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen ist die eigentliche Frage.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Can-Cannon
Die Frage stellt sich imo nicht wirklich.Revierler hat geschrieben:Die Frage ist - Entspricht sie überhaupt dem §1 WaffG?
Jagd und Schießsport ist auszuschließen und ob ein Dosenwerfer dem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angrffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen ist die eigentliche Frage.
Es reicht ja schileßlich völlig wenn da waffenrelevante Teile drin verbaut sind und ein AR-Verschluss ist nunmal ein waffenrelevantes Teil.
In dem Fall ein waffenrelevantes Teil einer Kat-A Waffe.
Und damit hört sich die Überlegung dann auch schon auf.
- Revierler_old
- .50 BMG

- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Can-Cannon
Ja, stimmt, man könnte es in A reinordnen, da es Kriegsmaterial ist.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: AW: Can-Cannon
Stellt sich dann nur die Frage, welche Sorte Bier für den Kriegsfall einlagert werden soll als Munition.
Gösser, Stiegel, Schwechater ...
Oder doch lieber eine kleine Dose Radelberger, so der V0 wegen [emoji75]
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"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."
Re: Can-Cannon
Der verbotene Verschluss ist aber nicht im Lieferumfang enthalten...Halvar hat geschrieben:Die Frage stellt sich imo nicht wirklich.Revierler hat geschrieben:Die Frage ist - Entspricht sie überhaupt dem §1 WaffG?
Jagd und Schießsport ist auszuschließen und ob ein Dosenwerfer dem Wesen nach dazu bestimmt ist, die Angrffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen ist die eigentliche Frage.
Es reicht ja schileßlich völlig wenn da waffenrelevante Teile drin verbaut sind und ein AR-Verschluss ist nunmal ein waffenrelevantes Teil.
In dem Fall ein waffenrelevantes Teil einer Kat-A Waffe.
Und damit hört sich die Überlegung dann auch schon auf.
Ich weiß nicht wie groß die Unterschiede sind aber ist es vielleicht möglich das Teil so zu modifizieren das es mit einem legalen Verschluss funktioniert?
Re: Can-Cannon
Aber ich schätze eine ungestiftete Barrel-Extension ist dabei = Kat. A
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Re: Can-Cannon
die Barrel Extension ists ja nicht, sondern der Verschlusskopf
member the old PD design ? oh I member
Re: Can-Cannon
Hmmm bin mir da nicht so sicher, soweit ich weiss wird die Barrel Extension als Teil des Laufs gesehen und ist somit ein waffenrelevantes Teil und nur mit Stift in AT erlaubt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Can-Cannon
Das ist doch nur eine bessere Mutter...
Okay so gesehen ist ein Lauf aber auch nur ein besseres Rohr...
Okay so gesehen ist ein Lauf aber auch nur ein besseres Rohr...


