Denke mit Ausgehschein bin ich nur JAGDAUSÜBENDER/Abschussnehmer

Wie willst Du legal die Jagd ausüben, ohne dazu berechtigt zu sein?Bud Spencer hat geschrieben:Quelle?
Denke mit Ausgehschein bin ich nur JAGDAUSÜBENDER/Abschussnehmer
Richtig. Aber ich denke bei einer wichtigen Sache wie dem Waffenpass sollte die Sache schon felsenfest sein und nicht so eine wacklerde Geschichte. Noch dazu begründet sich mein Bedarf ja jaglich und daher auch auf das Jagdgesetz.IT Guy hat geschrieben:Jetzt ist aber die Frage, ob die definition lt. Jagdgesetz ausschlaggebend ist. Am WP steht ja nur "lt. §21 WaffG".
Besonders da die Definiton ja scheinbar vom Landesgesetz abhängig ist.
Das ist ein Abschussnehmer/Ausgeher aber eben gerade nicht. Der haftet rein vom Jagdgesetz her den Jagdberechtigten gegenüber eben nicht unbedingt. Zb. haftet der für Wildschäden nicht. Das tun aber die Jagdausübungsberechtigten. Ich weiß, mit vielen Ausgehern ist vereinbart dass sie auch diese Schäden mittragen. Diese Vereinbarung gilt aber gegenüber den Pächtern = Jagdausübungsberechtigten und nicht gegenüber den Eigentümern des Jagdrechts = Jagdberechtigten.Der Jagdausübungsberechtigte ist der Träger aller Berechtigungen und Verpflichtungen bezüglich der Jagd im jeweiligen Eigenjagdgebiet oder Genossenschaftsjagdgebiet (Jagdrevier).
btw schick dir glei a pnNoldi hat geschrieben:
Vernünftiger wärs die würden was anderes draufschreiben:
Jagdkarteninhaber
Ja
od Jagdausübender geht auch od Abschussnehmer
oder halt bis vor den VwGH durchklagen, erst dann wüssten wir wie die es sehen.
Na sicher nicht, wenns die Beschränkung nicht ändern lass ich es mir schriftlich vom Bearbeiter geben, dass I gmeint bin. Da gäbe es 1000 wichtigere Sachen vom Verwaltungsgerichtshof zu klagen
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des wär wieder wurscht, weil zeitliche und räumliche Beschränkungen ungültig sindNoldi hat geschrieben:Und was wenn man mal Jagdgast in einem anderen Bundesland ist?