Denke mit Ausgehschein bin ich nur JAGDAUSÜBENDER/Abschussnehmer

Bud Spencer hat geschrieben:Quelle?
Denke mit Ausgehschein bin ich nur JAGDAUSÜBENDER/Abschussnehmer
IT Guy hat geschrieben:Jetzt ist aber die Frage, ob die definition lt. Jagdgesetz ausschlaggebend ist. Am WP steht ja nur "lt. §21 WaffG".
Besonders da die Definiton ja scheinbar vom Landesgesetz abhängig ist.
Der Jagdausübungsberechtigte ist der Träger aller Berechtigungen und Verpflichtungen bezüglich der Jagd im jeweiligen Eigenjagdgebiet oder Genossenschaftsjagdgebiet (Jagdrevier).
Noldi hat geschrieben:
Vernünftiger wärs die würden was anderes draufschreiben:
Jagdkarteninhaber
Ja
od Jagdausübender geht auch od Abschussnehmer
oder halt bis vor den VwGH durchklagen, erst dann wüssten wir wie die es sehen.
Na sicher nicht, wenns die Beschränkung nicht ändern lass ich es mir schriftlich vom Bearbeiter geben, dass I gmeint bin. Da gäbe es 1000 wichtigere Sachen vom Verwaltungsgerichtshof zu klagen
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Noldi hat geschrieben:Und was wenn man mal Jagdgast in einem anderen Bundesland ist?