Beitrag
von gewo » Di 5. Jan 2016, 01:41
Rossi hat geschrieben:Also ich denke nicht das man Pistolen Schlitten einfach so Bestellen kann. Kennt mich jetzt zwar noch nicht so gut aus aber Waffen Teile die zur Funktion einer Waffe beitragen dürfen nur vom Fachmann bearbeitet bzw. getauscht werden.
Anders ist es bei Revolver so viel ich weiß , da darf man zumindest die Griffschalen einfach so kaufen.
Klärt mich auf wenn ich falsch liege aber ich denke irgendwie so in der Art läuft das...
du liegst richtig
als kleine gedankenstuetze kann man sich merken dass alle waffenteile welche mit den heissen verbrennungsgasen in beruehrung kommen ( bei kat B waffen ) genehmigungspflichtig, und bei allen waffen beschusspflichtig sind und eine individuelle nummer haben muessen....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.