haunclesam hat geschrieben:achso, dachte das fällt in die Kategorie KM als Flammenwerfer
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Pistole in .223 Remington
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Pistole in .223 Remington
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Pistole in .223 Remington
Freiwild hat geschrieben:auch das hierist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!
wie geil ist DAS denn?
wäre doch glat mal einen versuch wert sowas zu basteln wenn da nicht die sache mit den WBK plätzen wäre
(da war doch unlängst ein thread wo einer ein problem mit rost im vorderen laufbereich bei einem naggie hatte?
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Pistole in .223 Remington
@martin: lieber nicht. bevor noch dein wüstenadler neidische augen bekommt
´obwohl.. surplusmunition für das teil ist billiger als .50er handladungen 
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Pistole in .223 Remington
Freiwild hat geschrieben:jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!
Überlesen?WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Pistole in .223 Remington
gibt es eigentlich eine "offizielle" definition ab wo die laufläge zu nmessen ist? inkl patronenlager oder ohne? (= ab übergangskonus)Stickhead hat geschrieben:WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
(ich weiß, üblich ist inkl patronenlager)
lg
Martin
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Re: Pistole in .223 Remington
Ich glaube auch, dass es inklusive Patronenlager gemessen wird. Aber ob das wo steht weiß ich auch nicht 

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Pistole in .223 Remington
Im Runderlaß zum Waffengesetz 1996.Stickhead hat geschrieben:Aber ob das wo steht weiß ich auch nicht
Unter Lauflänge ist der Abstand von der Mündung des Laufes bis zum Ende seines
Rohres (vor dem Verschluss oder bei Kippflinten nach dem "Kipppunkt") zu
verstehen.
Ticket
- Warnschuss
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Re: Pistole in .223 Remington
Freiwild hat schon Recht. So wie er es gesagt hat, steht es im WaffG. Woher der Autor des Praxiskommentars seine Folgerung hat, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja eine Ansicht des BMI, im WaffG steht sie aber jedenfalls nicht.Stickhead hat geschrieben:Freiwild hat geschrieben:jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!![]()
Überlesen?WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
Re: Pistole in .223 Remington
hiWarnschuss hat geschrieben:..Woher der Autor des Praxiskommentars seine Folgerung hat, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja eine Ansicht des BMI, im WaffG steht sie aber jedenfalls nicht.
der "praxiskommentar" ist der kommentar ueber die bisherige und fuer die zukunft geplante praxis bei der umsetzung des waffenrechtes, an ihm orientieren sich die behoerden und SV bei genehmigunsgverfahren und bei der rechtssprechung
sozusagen das nachschlagewerk der waffenbehoerde
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Pistole in .223 Remington
ist schon klar dass es gewisse graubereiche gibt die im gesetz nicht auf anhieb sauber ausdefiniert sind und erst aus der lfd rechtssprechung bzw. vollzugspraxis entstehen.gewo hat geschrieben:hiWarnschuss hat geschrieben:..Woher der Autor des Praxiskommentars seine Folgerung hat, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja eine Ansicht des BMI, im WaffG steht sie aber jedenfalls nicht.
der "praxiskommentar" ist der kommentar ueber die bisherige und fuer die zukunft geplante praxis bei der umsetzung des waffenrechtes, an ihm orientieren sich die behoerden und SV bei genehmigunsgverfahren und bei der rechtssprechung
sozusagen das nachschlagewerk der waffenbehoerde
aber was ihm das recht gibt neue, zur klaren interpretation des vorliegenden gesetzen nicht erforderliche grenzwerte (die 30cm lauflänge) zu erfinden, das sehe ich nicht ein. weiß auch nicht ob sowas konsequent durch alle instanzen ausgefochten halten würde, denn ansich ist das WaffG in bezug auf kategorien erstaunlich klar.
lg
Martin
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)
Re: Pistole in .223 Remington
Der Praxiskommentar ist oft aber leider auch nicht immer das Maß aller Dinge, z.b. der Erwerb einer Kat. A Waffe mit der
als ausreichend anzusehenden Begründung des Erbens ist vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig anders gesehen worden.
Diese 30cm Sache ist uralt und für uns nicht mehr relevant, diverse Sonderfälle werden ohnehin nach dem
Überwiegenheitsprinzip durch den verantwortlichen Sachverständigen (jeweilige Sicherheitsdirektion oder BMI) geklärt.
als ausreichend anzusehenden Begründung des Erbens ist vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig anders gesehen worden.
Diese 30cm Sache ist uralt und für uns nicht mehr relevant, diverse Sonderfälle werden ohnehin nach dem
Überwiegenheitsprinzip durch den verantwortlichen Sachverständigen (jeweilige Sicherheitsdirektion oder BMI) geklärt.
Re: Pistole in .223 Remington
Hast du da was schriftlich? 

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Pistole in .223 Remington
*ausgrab*
Sollte nach Definition unserer Kurzwaffen nicht sogar legal der Besitz einer TEC-9, natürlich die HA Version, möglich sein...?
Sollte nach Definition unserer Kurzwaffen nicht sogar legal der Besitz einer TEC-9, natürlich die HA Version, möglich sein...?
Re: Pistole in .223 Remington
da brauche ich als antwort gar nichts zu schreiben, sondern nur aus diesem tread ein paar seiten weiter vorne zu zitieren.
mfg stefanVintageologist hat geschrieben:[urzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind.
Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.
ist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!


