Kann es sein, dass es einen Unterschied macht ob jemand die Z. 9 und Z. 10 Magazine auf seiner WBK zusätzlich eingetragen hat oder ob er keine WBK hat und nur eine Genehmigung für Z. 9 und Z. 10 Magazine bekommt?GixxsaW hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 12:37Langsam, das ist aus der Diskussion herausgezogen;Armalito hat geschrieben:Heißt jetzt für die Altbestandswaffen kann ich HiCaps nachkaufen, für nicht vorhandene Waffen aber Altbestandsmagazine darf ich nicht nachkaufen, außer ich bin Sportschüze.Gixxsaw hat geschrieben: Kurz gesagt;
§17/1/Z7 + Z8 (+Z11): Altbestand-Waffe + HighCap --> Kat.A ==> Meldung mit Anzahl
§17/1/Z9 + Z10 : keine Waffe + HighCap --> Meldung (=Magazin WBK) ohne Mengenangabe ==> Bewilligung
ich habe die Angabe einer Quelle, die noch nicht bestätigt wurde, zusammengefasst.
Das kann so sein, muss es allerdings nicht.
Weil wenn, wie viele hier, auf ihrer WBK X Stück Kat B und XX Stück Z. 9 / 10 haben kann es ja nicht sein, dass die bei Beschädigung eines Magazins und erfolgter Meldung, dass das Magazin kaputt ist und ordnungsgemäß vernichtet/ bei der BH abgegeben wurde dann wieder eine neue WBK beantragen und bezahlen müssen auf der dann ein Stück Z. 9 / Z. 10 weniger oben steht..? Das würde ja unermesslich ins Geld gehen und wäre ein enormer Aufwand...