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Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

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MichaelChr
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von MichaelChr » Fr 23. Aug 2024, 16:35

Exitus hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 12:21
Grerdinger hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 10:58


Und du musst es abmelden, sobald es verkauft worden ist - das ist keine Empfehlung.
Wo hast du den den Blödsinn her?
Der Halter muss nicht der Besitzer des Fahrzeugs sein!
Ich kann zB jederzeit ein Auto kaufen, meiner Frau zur Verfügung stellen und sie meldet es an.
Sie ist dann die Fahrzeughalterin aber ich bleibe der Besitzer!

Eigentümer.

gewo
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von gewo » Sa 24. Aug 2024, 14:43

madmaxxx hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 12:50
Exitus hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 06:26
Und warum muss der neue Besitzer das Auto auf sich anmelden?
Ich habe schon eines verkauft und es war dann Jahre danach noch auf mich angemeldet.
Grund war ein zum Auto passendes Wunschkennzeichen das aber nicht weitergegeben werden kann, sondern Personengebunden ist.
Wo ist da jetzt das Problem?
Mutig... Als Zulassungsbesitzer bist bei Verstösse genauso haftbar (und sei es nur ein fehlendes Verbandszeug). Siehe dazu §103 KFG
Ich persönlich würde das wenn nur innerhalb der Famile machen
Jop
Eine oesterreichische besonderheit im verfassungsrang (das gibts nirgendwo sonst in der EU)
Nennt sich „verschuldensunabhängige Haftung“
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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titan
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von titan » So 25. Aug 2024, 09:06

gewo hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 19:48
titan hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 14:44
Wer klug ist, hat sein Fahrzeug bereits zuvor verkauft. Beschlagnahmung ist zwecklos.
wenn die medienberichte stimmen dann wird ab +50 bzw +60 kmh das fahrzeug direkt am ort des vorfalls beschlagnahmt
Das schon!

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von BR1 » So 25. Aug 2024, 11:11

Oder auch nicht, man wollte dem betuchten herren wohl keine unannehmlichkeiten bereiten:
https://tirol.orf.at/stories/3270353/

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Laubmasta_reloaded » So 25. Aug 2024, 11:52

BR1 hat geschrieben:
So 25. Aug 2024, 11:11
Oder auch nicht, man wollte dem betuchten herren wohl keine unannehmlichkeiten bereiten:
https://tirol.orf.at/stories/3270353/
Kommt halt schon noch drauf an, wem es erwischt :whistle:

Blaine
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Blaine » Mo 26. Aug 2024, 11:13

@ BR! & Laubmasta: immer den ganzen artikel lesen:
Da es sich nach ersten Ermittlungen um ein Firmenfahrzeug handelte, sah die Behörde von einer Beschlagnahmung des Ferrari ab. Vom 59-jährigen Schweizer wurde allerdings der Führerschein und eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Eurobereich eingezogen. Weiterfahren musste schließlich der Beifahrer.

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von BR1 » Mo 26. Aug 2024, 11:32

Na und? Wieso soll man kein firmenfahrzeug beschlagnahmen?
"sah ab" klingt nach willkür.

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Blaine » Mo 26. Aug 2024, 11:32

Trijikon hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 16:37
... 7500 würde ich sogar einsehen wenn ich mich mit 80+ im Ortsgebiet erwischen lasse.
Überland wenn keine besondere Gefährdung vorliegt ist alles über 1000 eine bodenlose Frechheit. ...
wenn jemand absichtlich mit 130 durch ein ortsgebiet fährt (unabhängig vom erwischt werden) haperts aber schon ordentlich im oberstübchen ! :tipphead:
es is klar, dass man ned direkt bei der ortstafel den 50iger hat, sondern halt am ortsbeginn noch ned fertig is mit bremsen (oder ausrollen lassen)
in wahrheit fährt ja kaum wer mit 50, weil jeder den tacho vorlauf "ausnutzt" und halt mit ~60 fährt

keine besondere gefährdung is so eine klassische argumentation von rasern, die in physik ned aufgepasst haben :headslap:
einerseits gefährdet derjenige sich selbst (zb wildsau auf der straße) und andererseits kann man leicht mal eine andere person auf einem (alten, schlecht beleuchteten) moped übersehen
da fang ich noch gar ned von bissl körndlzeugs in der kurve an, das der bauer beim dreschen verloren hat, das dann für einen abflug sorgt weil plötzlich doch kein grip mehr da is...

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Blaine » Mo 26. Aug 2024, 11:34

BR1 hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2024, 11:32
Na und? Wieso soll man kein firmenfahrzeug beschlagnahmen?
"sah ab" klingt nach willkür.
na weil im zulassungsschein steht, dass es auf die firma angemeldet is und der beamte weiß, dass das fahrzeug ned dem fahrer "gehört"

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von bino71 » Mo 26. Aug 2024, 12:43

Ich würde auf Leasingfahrzeug tippen.

Trijikon
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Trijikon » Mo 26. Aug 2024, 13:13

Blaine hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2024, 11:32
Trijikon hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 16:37
... 7500 würde ich sogar einsehen wenn ich mich mit 80+ im Ortsgebiet erwischen lasse.
Überland wenn keine besondere Gefährdung vorliegt ist alles über 1000 eine bodenlose Frechheit. ...
wenn jemand absichtlich mit 130 durch ein ortsgebiet fährt (unabhängig vom erwischt werden) haperts aber schon ordentlich im oberstübchen ! :tipphead:
es is klar, dass man ned direkt bei der ortstafel den 50iger hat, sondern halt am ortsbeginn noch ned fertig is mit bremsen (oder ausrollen lassen)
in wahrheit fährt ja kaum wer mit 50, weil jeder den tacho vorlauf "ausnutzt" und halt mit ~60 fährt

keine besondere gefährdung is so eine klassische argumentation von rasern, die in physik ned aufgepasst haben :headslap:
einerseits gefährdet derjenige sich selbst (zb wildsau auf der straße) und andererseits kann man leicht mal eine andere person auf einem (alten, schlecht beleuchteten) moped übersehen
da fang ich noch gar ned von bissl körndlzeugs in der kurve an, das der bauer beim dreschen verloren hat, das dann für einen abflug sorgt weil plötzlich doch kein grip mehr da is...
Naja vor dem 1. Ölpreisschock (Grund für 100/130) waren halt die Leute alle dumm und hatten keine Ahnung von Physik. Projektgeschwindigkeit 200+ Autobahn.
Hei, in Deutschland könnens ja auch heute noch nicht mit der Physik zurande kommen.

LG Wolfgang
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Techniker50944 » Mo 26. Aug 2024, 14:06

Da werden wieder Sachen herumgeworfen:

Die Polizei macht ja nichts endgültig, Fahrzeuge und Führerscheine werden nur vorläufig abgenommen. Ob Fahrverbot oder der Fahrzeug als Verfallen gilt, entscheidet dann die Behörde.

Eigentümer:
Gilt für Österreich: Leasingfahrzeug steht ja in der Zulassung, somit klar. Ansonsten muss man ja den Eigentum bei der Anmeldung nachweisen (Kaufvertrag etc.)

Die Beschlagnahme ist ja mehrstufig:
1. Vorläufig durch die Polizei:
+60/+70km/h
die Behörde hat dann zwei Wochen Zeit, darüber zu entscheiden. AFAIK ist die Beschlagnahme für die Polizei eine MUSS und keine KANN Sache (sofern nicht von Anfang an bekannt ist, das der Fahrer =/= Eigentümer ist, selbst da werden sich die Polizisten mit dem Journaldienst der BH absprechen)
2. Endgültig durch die BH:
+80/90km/h oder
+60/70km/h und Führerschein-Entzug in den letzten 4 Jahren

Zum vordatierten Kaufvertrag/Firmenauto/Leasingfahrzeug:
Schön und gut, aber man hat halt dann ein Fahrverbot für DIESES Fahrzeug im Führerscheinregister eingetragen.

Und wer glaubt, das merkt eh keiner: Die Überprüfung eines Lenkers im Führerscheinregister im Zuge einer allg. Verkehrskontrolle ist AFAIK auch nicht obligatorisch, Diensthandy machts möglich (die brauchen nicht mal tippen, z.B. Kamera-Texterkennung vom Kennzeichen reicht für die Halterabfrage).
Was passiert bei einer Verletzung des Lenkverbots?
Bei einem Verstoß gegen ein Lenkverbot droht dem Lenkenden eine Geldstrafe zwischen 700 und 2.200 Euro. Auch der Zulassungsbesitzer kann bestraft werden, wenn er dem Lenkenden das Fahrzeug trotz Lenkverbot überlassen hat, die Strafe beträgt bis zu 10.000 Euro.
und bei +40/+50 km/h ist sowieso Fußmarsch oder Lenkerwechsel angesagt, die vorläufige Führerscheinabnahme durch die Polizei hat sich auch von einer kann zu einer Muss-Anweisung geändert...

Wer sich jetzt über die Grünen aufregt: In Amerika fahren die Streifenwagen mit Kameras und autom. Kennzeichenerkennung und Datenbankabgleich rum, da geht es uns ja noch ganz gut.

und mal ehrlich:
bei keinem der oben genannten "Hoppalas" (30er bei der Baustelle vergessen usw.) geht das Auto verlustig (weil 30+80=110km/h), wer dass schafft, fährt absichtlich schnell!

Trijikon
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Trijikon » Mo 26. Aug 2024, 14:59

Techniker50944 hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2024, 14:06
Da werden wieder Sachen herumgeworfen:

Die Polizei macht ja nichts endgültig, Fahrzeuge und Führerscheine werden nur vorläufig abgenommen. Ob Fahrverbot oder der Fahrzeug als Verfallen gilt, entscheidet dann die Behörde.

Eigentümer:
Gilt für Österreich: Leasingfahrzeug steht ja in der Zulassung, somit klar. Ansonsten muss man ja den Eigentum bei der Anmeldung nachweisen (Kaufvertrag etc.)

Die Beschlagnahme ist ja mehrstufig:
1. Vorläufig durch die Polizei:
+60/+70km/h
die Behörde hat dann zwei Wochen Zeit, darüber zu entscheiden. AFAIK ist die Beschlagnahme für die Polizei eine MUSS und keine KANN Sache (sofern nicht von Anfang an bekannt ist, das der Fahrer =/= Eigentümer ist, selbst da werden sich die Polizisten mit dem Journaldienst der BH absprechen)
2. Endgültig durch die BH:
+80/90km/h oder
+60/70km/h und Führerschein-Entzug in den letzten 4 Jahren

Zum vordatierten Kaufvertrag/Firmenauto/Leasingfahrzeug:
Schön und gut, aber man hat halt dann ein Fahrverbot für DIESES Fahrzeug im Führerscheinregister eingetragen.

Und wer glaubt, das merkt eh keiner: Die Überprüfung eines Lenkers im Führerscheinregister im Zuge einer allg. Verkehrskontrolle ist AFAIK auch nicht obligatorisch, Diensthandy machts möglich (die brauchen nicht mal tippen, z.B. Kamera-Texterkennung vom Kennzeichen reicht für die Halterabfrage).
Was passiert bei einer Verletzung des Lenkverbots?
Bei einem Verstoß gegen ein Lenkverbot droht dem Lenkenden eine Geldstrafe zwischen 700 und 2.200 Euro. Auch der Zulassungsbesitzer kann bestraft werden, wenn er dem Lenkenden das Fahrzeug trotz Lenkverbot überlassen hat, die Strafe beträgt bis zu 10.000 Euro.
und bei +40/+50 km/h ist sowieso Fußmarsch oder Lenkerwechsel angesagt, die vorläufige Führerscheinabnahme durch die Polizei hat sich auch von einer kann zu einer Muss-Anweisung geändert...

Wer sich jetzt über die Grünen aufregt: In Amerika fahren die Streifenwagen mit Kameras und autom. Kennzeichenerkennung und Datenbankabgleich rum, da geht es uns ja noch ganz gut.

und mal ehrlich:
bei keinem der oben genannten "Hoppalas" (30er bei der Baustelle vergessen usw.) geht das Auto verlustig (weil 30+80=110km/h), wer dass schafft, fährt absichtlich schnell!
Woran erkennt man ob ein 30er Schild echt ist oder Fake?
Bei uns auf der 1er stellt ein " Lustiger " immer wieder 30er Schilder auf (ohne Ende von) gilt das dann?

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Techniker50944 » Mo 26. Aug 2024, 15:15

Trijikon hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2024, 14:59

Woran erkennt man ob ein 30er Schild echt ist oder Fake?
Bei uns auf der 1er stellt ein " Lustiger " immer wieder 30er Schilder auf (ohne Ende von) gilt das dann?

LG Wolfgang
Bescheidmässig verordnete Baustellen-30er meistens daran, das auf der Fahrbahn mitn Baustellenspray de entsprechenden Taferln aufgemalt sann ;)

Und von Tempo 100 auf Tempo 30 brauchst sowieso an "Geschwindigkeitstrichter" (70-50-30), so schreibts de BH in de Verordnung. Und ohne Verordnung "gilt" der der 30er ned.

Und nochmal: für die fixe Versteigerung brauchst 30+80=110km/h, was man im Freiland auch nicht fahren darf....

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Re: Fahrzeugenteignung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Trijikon » Mo 26. Aug 2024, 18:30

Techniker50944 hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2024, 15:15
Trijikon hat geschrieben:
Mo 26. Aug 2024, 14:59

Woran erkennt man ob ein 30er Schild echt ist oder Fake?
Bei uns auf der 1er stellt ein " Lustiger " immer wieder 30er Schilder auf (ohne Ende von) gilt das dann?

LG Wolfgang
Bescheidmässig verordnete Baustellen-30er meistens daran, das auf der Fahrbahn mitn Baustellenspray de entsprechenden Taferln aufgemalt sann ;)

Und von Tempo 100 auf Tempo 30 brauchst sowieso an "Geschwindigkeitstrichter" (70-50-30), so schreibts de BH in de Verordnung. Und ohne Verordnung "gilt" der der 30er ned.

Und nochmal: für die fixe Versteigerung brauchst 30+80=110km/h, was man im Freiland auch nicht fahren darf....
Ned ganz richtig: siehe gv.at

Die Behörde kann innerhalb von zwei Wochen das Fahrzeug, um die endgültige Abnahme zu sichern, für beschlagnahmt erklären. Voraussetzung dafür ist
die bereits bei der vorläufigen Beschlagnahme festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung (60/70-km/h) und
ein Führerscheinentzug innerhalb der letzten vier Jahre wegen Raserei oder eines besonders gefährlichen oder rücksichtslosen Verhaltens
Ohne vorherigen Führerscheinentzug ist die Beschlagnahme zulässig, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wurde.

Wohlgemerkt mir gehts nur ums Prinzip der Gleichheit (teures Töff-Schrott Töff)
ich fahre Überland und in der Ruckergasse (blödestes 30er ever)mit Tempomat um nicht versehentlich zu schnell zu sein( Durchschnittsverbrauch unter 8 Kwh auf 100 dürften eindeutig sein) in unserem Dorf max 20 .
Enten, kopulierende Katzen etc auf der Fahrbahn raten es mir.
100 000 Euro Auto versteigern OK aber dann 20 000 € Auto versteigern und 80 000 in Cash dazu verhängen.
Das wäre dann Gleichheit vor dem Gesetz und OK
George Orwell schau oba!!

LG Wolfgang
PS Baustelle gab es dort noch nie(?) dafür dreschen sie mit der Gerte auf die armen Vierbeiner ein um sie viel zu hoch springen zu lassen.
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