Gut geschriebenFdH22 hat geschrieben: So 9. Feb 2025, 10:45Ich habe Bedenken weil diese Nadeln "nur" Verletzungen aber nicht den sofortigen Tod verursachen.spareribs hat geschrieben: Sa 8. Feb 2025, 22:36 Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ?![]()
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Daher betrachte ich es als Tierquälerei (auch wenn der Tod zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt).
Egal ob es sich um Ratten od. andere Schädlinge handelt.![]()
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Six Needler - Rechtslage in Österreich
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Okay, hat sich bei mir eh erledigt...habe keinen Garten mehr , früher habe ich die Wühlmäuse mit dem Luftdruckgewehr erlegt .
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
In Ungarn ist das ebenso wie in D: Luftgewehr unter 7,5J.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Nein, darf man nicht. Diese weit verbreitete Geringschätzung des Lebens widert mich an. Viel zu oft endet diese Geringschätzung nicht bei Ratten und Wühlmäusen, sondern erstreckt sich fast über das gesamte Spektrum des Lebens.spareribs hat geschrieben: Sa 8. Feb 2025, 22:36 Aber auf Ratten oder Wühlmäuse darf man schon , oder ? gibt's da auch Bedenken ?![]()
Wenn sowas schon sein muss, dann gefälligst nicht mit einem Spielzeug, sondern mit einem adäquaten Werkzeug, das den Job schnell und zuverlässig erledigt.
Vielleicht sollten manche hier einmal ihren moralischen Kompass auf Ganggenauigkeit überprüfen...
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Paragraph 4 Tierschutzgesetz. Auch bei der Schädlingsbekämpfung ist darauf zu achten daß diese fachgerecht und mit dem geringst möglichen Leid durchgeführt wird.Poirot hat geschrieben: Mo 10. Feb 2025, 11:01Gibt es für deine Aussage auch eine rechtliche Basis ?
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Tierschutzgesetz § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- Skill Issue
- .50 BMG

- Beiträge: 690
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Zusammengefasst: Einfach Katzen anschaffen.
Katzen erledigen das und scheren sich nicht um Dinge wie Tierschutzgesetze oder die Genfer Konventionen.
Katzen erledigen das und scheren sich nicht um Dinge wie Tierschutzgesetze oder die Genfer Konventionen.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Falls es noch jemanden interessiert.
Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.
Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Nachdem § 45 Z 3 wegen Kaliber > 6mm nicht greift: es ist eine Faustfeuerwaffe, damit Kat.B. Kat.C käme nur für eine Langwaffe in Frage.Plinker hat geschrieben: Mi 12. Feb 2025, 14:34 Falls es noch jemanden interessiert.
Das Gerät dürfte in Österreich tatsächlich unter die Kategorie B fallen
Begründung: Nach den Angaben von Herrn Spräve werden damit Geschoße im Kaliber von 9mm verschossen. Druckluftwaffen die ein Kaliber über 6mm verwenden sind zumindest in der Kategorie C.
Jetzt ist zusätzlich noch ein Doubleaction Abzug verbaut worden und ist somit mehrschüssig.
Das bedeutet zumindest für mich Kategorie B.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
rhodium hat geschrieben: Di 4. Feb 2025, 08:15 In Deutschland aufgrund der Tatsache, dass er < 7.5 J hat und ohne heisse Gase betrieben wird vermutlich frei ab 18, ....
Nadelrevolver und Taser: Schärferes Waffenrecht für neuen Druckluft-Revolver | STERN.de https://share.google/Hi1eGcRjPU37uDb8a
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Das wird noch spannend, Herr Sprave geht nämlich wenn ich es richtig verstehe aktuell davon aus, dass die Zulassung der PtB bewusst verschleppt wurde um diesen Waffentyp noch vor der Freigabe auszubremsen.
Wie groß da der klagbare, finanzielle Schaden ausfallen kann, kann man sich etwa vorstellen.
Wie groß da der klagbare, finanzielle Schaden ausfallen kann, kann man sich etwa vorstellen.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Sprave hat selbst genügend Videos hochgeladen wo er zu beweisen versucht wie gefährlich sein Produkt ist und er es nicht als Spielzeug oder Sportgerät ansieht.rhodium hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 15:32 Das wird noch spannend, Herr Sprave geht nämlich wenn ich es richtig verstehe aktuell davon aus, dass die Zulassung der PtB bewusst verschleppt wurde um diesen Waffentyp noch vor der Freigabe auszubremsen.
Wie groß da der klagbare, finanzielle Schaden ausfallen kann, kann man sich etwa vorstellen.
Damit hat er halt auch seinen Gegnern Argumente geliefert um dem Kram zu verbieten.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Was aber letztlich egal ist, ob es gefährlich ist oder nicht (das ist ein Vorschlaghammer auch). Zum Zeitpunkt der Prüfung müsste es - soweit ich das deutsch Waffengesetz verstanden habe - legal gewesen sein. Und die PtB Prüfung darf offensichlich (man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre) nicht länger als 6 (?) Wochen dauern. Somit wäre das sehr wohl eine Gesetzeswidrigkeit seitens der Behörde...Plinker hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 00:02Sprave hat selbst genügend Videos hochgeladen wo er zu beweisen versucht wie gefährlich sein Produkt ist und er es nicht als Spielzeug oder Sportgerät ansieht.rhodium hat geschrieben: Mo 30. Jun 2025, 15:32 Das wird noch spannend, Herr Sprave geht nämlich wenn ich es richtig verstehe aktuell davon aus, dass die Zulassung der PtB bewusst verschleppt wurde um diesen Waffentyp noch vor der Freigabe auszubremsen.
Wie groß da der klagbare, finanzielle Schaden ausfallen kann, kann man sich etwa vorstellen.
Damit hat er halt auch seinen Gegnern Argumente geliefert um dem Kram zu verbieten.
Ist ja nicht sein Problem, dass das eine Lücke war

