rhodium hat geschrieben: ↑Di 24. Jun 2025, 07:57
Also für mich stellt sich hier einfach auch die Frage ob Österreich hier willkürliche Änderungen einfach vornehmen kann. Kat. C mit WBK-Pflicht machen wird gehen (wäre ein Desaster für den Schießsport), aber C zu B umdefinieren? Klar ist das nur eine Richtlinie aber irgendwo sollte sich das doch auf EU-Ebene soweit ähneln, dass gewisse Folgeprozesse (EU-Feuerwaffenpass u.ä.) definiert bleiben.
Genau... nur weil unwissende Politiker populistisch hier einen raushämmern, es gibt immer noch diverse Regularien...
und auch wenn es in diesem Fall "nur" eine Richtlinie der EU ist, die Gesetzgebung hat sich in Österreich durchwegs an EU-Richtlinien orientiert und nicht am juristisch wenig bedeutsamen Gebrabbel einzelner Politiker...
ich persönlich vermute, dass es nach guter alter Österreichischer Tradition wieder viel Altbestand mit eigenen Eintragungs$$ für die WBK, nicht beachtete Einzelfälle, eine Reihe von nicht am ersten Blick eindeutig interpretierbare Formulierungen, erhebliche Logikfehler (welche das Ganze in der priktischen Umsetzung komplizierter machen) in dieser Anlassgesetzgebung geben wird...
und jeder der Altbestand eintragen lässt, bekommt eine neue WBK.. d.h. auch die 8 Jahre...