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Wechselsystem und neues Gesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MannOMann
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Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von MannOMann » Fr 18. Jul 2025, 20:53

Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?

GoodReason
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von GoodReason » Fr 18. Jul 2025, 21:05

Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.

Master-chief1000
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 18. Jul 2025, 22:02

Vorallem seh ich in einer möglichen Befristung das kleinste Problem. Als Beispiel jemand hat 5 besetzte Plätze und 10x Wechselsystem inkl Griffstück/Lower.

Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.

Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich

Poirot
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Poirot » Fr 18. Jul 2025, 22:26

GoodReason hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 21:05 Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
Die ÖVP hat bestimmt das passende Fachpersonal schließlich hatten wir sogar mal eine Energetikerin als Wirtschaftsministerin:
https://www.diepresse.com/5395317/wirts ... rgetikerin
Spaß muss sein :lol:

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Doktorkuh » Fr 18. Jul 2025, 22:27

Probier mal Kartenlegen, vielleicht findest du so eine Antwort auf diese Frage.

FdH22
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von FdH22 » Fr 18. Jul 2025, 23:04

Poirot hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 22:26
GoodReason hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 21:05 Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
Die ÖVP hat bestimmt das passende Fachpersonal schließlich hatten wir sogar mal eine Energetikerin als Wirtschaftsministerin:
https://www.diepresse.com/5395317/wirts ... rgetikerin
Spaß muss sein :lol:
Du das ist kein Spaß mehr wenn Personen welche an übersinnliche Dinge glauben uns regieren. :tipphead: :tipphead: :tipphead:

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Snoop » Sa 19. Jul 2025, 01:21

Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 22:02 Vorallem seh ich in einer möglichen Befristung das kleinste Problem. Als Beispiel jemand hat 5 besetzte Plätze und 10x Wechselsystem inkl Griffstück/Lower.

Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.

Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Dafür gab es im Entwurf für die Novelle, der im Frühjahr kursiert ist, schon Bestimmungen; und ich gehe nicht davon aus, dass beim „großen Wurf“ im Herbst daran viel geändert wird.

Man bekäme bei einer solchen „vollen“ WBK für die zusätzlich zu registrierenden Griffstücke zusätzliche Plätze für Zubehör, in deinem Beispielfall zehn Stück; diese sind allerdings gebunden an die konkret registrierten Griffstücke, werden bei deren Veräußerung also nicht frei, sondern sind wieder weg.

Ergo: Teure Griffstücke als Platzhalter zu horten, bringt nichts, wenn man sie nicht wirklich braucht.

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Kapselpracker » Sa 19. Jul 2025, 05:25

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass ihr für die Griffstücke einen zusätzlichen B-Platz bekommt. Die Griffstücke werden ganz einfach "nur" registrierungspflichtig. An der Anzahl der B Plätze wird sich nichts ändern.
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