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Wechselsystem und neues Gesetz
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Wechselsystem und neues Gesetz
Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?
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- .223 Rem
- Beiträge: 261
- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
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- .223 Rem
- Beiträge: 150
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Vorallem seh ich in einer möglichen Befristung das kleinste Problem. Als Beispiel jemand hat 5 besetzte Plätze und 10x Wechselsystem inkl Griffstück/Lower.
Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.
Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.
Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Die ÖVP hat bestimmt das passende Fachpersonal schließlich hatten wir sogar mal eine Energetikerin als Wirtschaftsministerin:GoodReason hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 21:05 Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
https://www.diepresse.com/5395317/wirts ... rgetikerin
Spaß muss sein

Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Probier mal Kartenlegen, vielleicht findest du so eine Antwort auf diese Frage.
Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Du das ist kein Spaß mehr wenn Personen welche an übersinnliche Dinge glauben uns regieren.Poirot hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 22:26Die ÖVP hat bestimmt das passende Fachpersonal schließlich hatten wir sogar mal eine Energetikerin als Wirtschaftsministerin:GoodReason hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 21:05 Das kann dir nur jemand mit einer Glaskugel und hellseherischer Begabung beantworten.
https://www.diepresse.com/5395317/wirts ... rgetikerin
Spaß muss sein![]()



Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Dafür gab es im Entwurf für die Novelle, der im Frühjahr kursiert ist, schon Bestimmungen; und ich gehe nicht davon aus, dass beim „großen Wurf“ im Herbst daran viel geändert wird.Master-chief1000 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 22:02 Vorallem seh ich in einer möglichen Befristung das kleinste Problem. Als Beispiel jemand hat 5 besetzte Plätze und 10x Wechselsystem inkl Griffstück/Lower.
Option 1 die erweitern ihn die WBK von 5 auf 15 Plätze.
Option 2 sie machen es nicht und sehr viele Griffstücke verschwinden komplett vom Radar der Behörde.
Ich glaube mit keiner der beiden Optionen wären sie besonders glücklich
Man bekäme bei einer solchen „vollen“ WBK für die zusätzlich zu registrierenden Griffstücke zusätzliche Plätze für Zubehör, in deinem Beispielfall zehn Stück; diese sind allerdings gebunden an die konkret registrierten Griffstücke, werden bei deren Veräußerung also nicht frei, sondern sind wieder weg.
Ergo: Teure Griffstücke als Platzhalter zu horten, bringt nichts, wenn man sie nicht wirklich braucht.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1607
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass ihr für die Griffstücke einen zusätzlichen B-Platz bekommt. Die Griffstücke werden ganz einfach "nur" registrierungspflichtig. An der Anzahl der B Plätze wird sich nichts ändern.