SectionThree hat geschrieben: So 3. Aug 2025, 18:57
Also: Mein Waffenhändler hat gesagt, das passt so …
Das kannst im Ernstfall als Argument vergessen. Aus verschiedenen Gründen.
Tatsächlich ist es aber so, wie Du sagst: Im Gesetz ist die Verankerung nicht explizit vorgeschrieben, und es fragt auch keiner danach. Zumindest wurde ich nicht danach gefragt.
VERMUTUNG:
Der Unterschied wird wohl eher aus dem Bauch heraus, d.h. "nach Ermessen" getroffen, etwa so:
-> Glock im kleinen Safe im Nachtkastl: Passt.
-> Glock im robusten Koffer mit Zahlenschloss im Nachtkastl: Passt nicht.
Mit anderen Worten: Befestigung wird wohl nicht als "nicht befestigt" moniert, sondern es wird dann vermittelt, dass die Waffe zu leicht zu entwenden wäre. Der kleine Safe ist zwar auch nicht befestigt, aber wenns ein gscheites Teil ist, wiegt auch der und ist ohne entsprechende Anstrenung nicht so einfach zu entfernen.