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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 14. Aug 2025, 18:51

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 14:07 Wtf :D viel spaß das erst einmal als Beweismittel zugelassen zu bekommen wenn du ohne Einverständnis eine andere Person zuhause filmst
Wie im Straßenverkehr oft die einzige Möglichkeit die Exekutive bzw das Gericht von der Wahrheit zu überzeugen.
Wird die Wahrheit ignoriert und kommt es deswegen zu einem absichtlich herbeigeführten Fehlurteil, müsste man massiv am Rechtsstaat zweifeln.
https://www.weisser-ring.at/video-und-t ... eismittel/

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SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 14. Aug 2025, 19:27

„Zugelassen“ muss es eh nicht werden, es kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung ohne weiteres verwendet werden. Man kann nur im Nachhinein trotzdem noch zB Probleme mit dem Datenschutz bekommen. Es gibt dabei auch einen großen Unterschied zwischen anlassbezogenen, spontanen Aufnahmen und systematischer Überwachung „für den Fall der Fälle“.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Do 14. Aug 2025, 21:57

titan hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 12:58
FdH22 hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 11:48 Es besteht aber die Möglichkeit dass das Waff§ (bzw der Vollzug dessen) subtile Formen von Gewalt anwendet.
Weiß nicht, was du meinst.. Ev. Fälle wie jenen der Ex Außenministerin Karin Kneissl 2020, wo sie auf den Oberkörper ihres damaligen Mannes eingetrommelt hat, und er in Folge aus seinem Haus weggewiesen wurde (=Waffenverbot nach dem WaffG), wenn auch ein Gericht später dessen Unschuld festgestellt hat?
An so ähnliches (Verleumdung, Fehlurteile usw) habe ich gedacht. Aber ich möchte nicht weiter ins OT driften ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Do 14. Aug 2025, 21:59

SectionThree hat geschrieben: Do 14. Aug 2025, 19:27 „Zugelassen“ muss es eh nicht werden, es kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung ohne weiteres verwendet werden. Man kann nur im Nachhinein trotzdem noch zB Probleme mit dem Datenschutz bekommen. Es gibt dabei auch einen großen Unterschied zwischen anlassbezogenen, spontanen Aufnahmen und systematischer Überwachung „für den Fall der Fälle“.
§120 kann einem aber definitiv blühen wenn man mit so einer Aktion pech hat.

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