eierkopf hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 12:53
Weil es ein legitimes Interesse der Gesellschaft gibt, Psychopathen den Zugang zu Schusswaffen zu erschweren.
Dem ist mit dem derzeit geltenden psychologischen Gutachten bereits genüge getan.
Dann soll's mir auch recht sein. Es geht um eine Evaluierung des
status quo. Ein Psychotest, der nichts bringt, ist sinnlos. Man sollte sich das daher mE einmal in Ruhe anschauen (auch, ob und ggf. was beim konkreten Psychotest in Graz schiefgelaufen ist) und dann, falls erforderlich die notwendigen Änderungen umsetzen. Unaufgeregt und in Ruhe.
Nur zur Klarstellung: ich bin der letzte, der den legalen Zugang zu Waffen unnötig behindern oder verteuern möchte. Unüberlegte Anlassgesetzgebung lehne ich sowieso ab.
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 25. Aug 2025, 13:59
Aus diesem Grund wurde ja seitnes der Regierung 1997 der psychologische Test/ Gutachten eingeführt um genau das zu tun.
Na, wunderbar. Dann sollte es ja kein Problem sein, zu schauen ob er das auch tut oder ob ev. ein paar Änderungen oder Klarstellungen erforderlich sein könnten.
Aber anscheinend hältst du ja eh selber wenig davon und hoffst […] eine Verschärfung
Nein, ich „erhoffe“ mir keine Verschärfung, sondern eine Evaluierung der bestehenden Sach- und Rechtslage.
Sine ira et studio, wie die Juristen sagen, also ohne Zorn und übertriebenen Eifer, sondern sachlich und evidenzbasiert.
Es geht darum, dass selbst der Attentäter in Graz nicht von einem psychologischen Gutachter aufgehalten worden ist.
Das ist genau der Punkt um den es geht: Warum? War das Gutachten prinzipiell in Ordnung? Hat der Gutachter wirklich alles richtig gemacht? Ist das Testverfahren vielleicht nicht geeignet? Gibt es andere, bessere? Genau dort muss man ansetzen und sich das einmal im Detail anschauen. Schnellschüsse (
no pun intended) sind zu vermeiden.