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Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von gewo » Do 11. Sep 2025, 12:56

Promo hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 10:02 Ob ich das zuhause mit einer Schlagzahl mache (bekommt man im Baumarkt), oder mit einem Lasergravierer, spielt dabei keine Rolle.
ich würde kein schlageisen an irgendeine waffe lassen.
auch wenn das bis vor 50 jahren gängige praxis war.

plan A: lasergravierer
plan B: dremel

und die nummer die laut SchK angebracht wird sollte sich moeglichst der Logik des SchK annähern.
wobei - wie schon von dir gesagt - bei den waffen die es betrifft, also meist jene vor und zur zeit des Wk2 - in aller regel nicht mit ausreichender sicherheit feststellbar ist
- WANN sie erzeugt wurden
- WO sie erzeugt wurden
- und von WEM sie erzeugt wurden

diese daten kann man praktisch ausschliesslich nur ueber die herstellernummer rausfinden
und wenn man die haette dann ist das eh kein thema mehr...
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von Promo » Do 11. Sep 2025, 15:28

Poirot hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 10:13 Auf dem Bild mit dem Revolver hat eindeutig das Beschussamt alles in einem Rutsch gelasert.
Echt, warst du daneben als sie das gemacht haben? Ich bezweifle es sehr stark. Das, da ich es umgekehrt kenne: Beschussbeamte kommen zur betreffenden Firma ins Haus, dort wird in den Wassertank geschossen, danach mit der Lasergraviermaschine der betreffenden Firma erfolgt die Kennzeichnung inkl. Beschussstempel dann.
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von the_kole » Sa 13. Sep 2025, 14:04

Vielleicht etwas off-topic, aber wie sieht es mit 3D-Druck Griffstücken aus die vor/nach dem SchKG gemacht wurden? Zählen die im Sinne des SchKG zu wesentlichen Teilen? (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile) Das wäre ja bis zum Inkrafttrerten der neuen WaffG änderung bis jetzt nur Spielzeug gewesen... Ich nehme an solchen leeren Griffstücke muss man dann auch registrieren lassen? Mit welcher Nummer?

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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von Poirot » Sa 13. Sep 2025, 14:36

Promo hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 15:28 Echt, warst du daneben als sie das gemacht haben? Ich bezweifle es sehr stark. Das, da ich es umgekehrt kenne: Beschussbeamte kommen zur betreffenden Firma ins Haus, dort wird in den Wassertank geschossen, danach mit der Lasergraviermaschine der betreffenden Firma erfolgt die Kennzeichnung inkl. Beschussstempel dann.
S+W Revolver werden ja nicht in AT produziert.
Da wird eine handvoll importiert und das geht dann zum Beschussamt.
Oder gibt es Importeure / Großhändler mit Hausbeschussstelle und eigenen Laser ?

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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von Promo » Mo 15. Sep 2025, 12:00

the_kole hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:04 Vielleicht etwas off-topic, aber wie sieht es mit 3D-Druck Griffstücken aus die vor/nach dem SchKG gemacht wurden? Zählen die im Sinne des SchKG zu wesentlichen Teilen? (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile) Das wäre ja bis zum Inkrafttrerten der neuen WaffG änderung bis jetzt nur Spielzeug gewesen... Ich nehme an solchen leeren Griffstücke muss man dann auch registrieren lassen? Mit welcher Nummer?
Vieles durcheinander geworfen .. SchKG gilt unabhängig vom WaffG. Wenn bisher nach SchKG zu kennzeichnen, dann war das bislang schon so, und ist es auch zukünftig so. Wenn WaffG Novelle diese zukünftig zu relevanten Teilen normiert, dann sind diese entsprechend der Bestimmungen des WaffG zu erfassen.
Poirot hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:36 Oder gibt es Importeure / Großhändler mit Hausbeschussstelle und eigenen Laser ?
Mir ist ein Kärntner Großhändler bekannt, der so einen Wassertank für den Beschuss hat + eigenen Laser zur Kennzeichnung nach SchKG + BeschG.
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von the_kole » Mo 15. Sep 2025, 12:53

Promo hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 12:00
the_kole hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:04 Vielleicht etwas off-topic, aber wie sieht es mit 3D-Druck Griffstücken aus die vor/nach dem SchKG gemacht wurden? Zählen die im Sinne des SchKG zu wesentlichen Teilen? (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile) Das wäre ja bis zum Inkrafttrerten der neuen WaffG änderung bis jetzt nur Spielzeug gewesen... Ich nehme an solchen leeren Griffstücke muss man dann auch registrieren lassen? Mit welcher Nummer?
Vieles durcheinander geworfen .. SchKG gilt unabhängig vom WaffG. Wenn bisher nach SchKG zu kennzeichnen, dann war das bislang schon so, und ist es auch zukünftig so. Wenn WaffG Novelle diese zukünftig zu relevanten Teilen normiert, dann sind diese entsprechend der Bestimmungen des WaffG zu erfassen.
Wäre ich richtig in der Annahme, dass ein Griffstück nicht unter "Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile" fällt?
Sprich, es wäre jetzt noch möglich diese selber herzustellen, und mit inkrafttreten des neuen Gesetzes zu registrieren?

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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von gewo » Mo 15. Sep 2025, 13:01

Poirot hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:36 Oder gibt es Importeure / Großhändler mit Hausbeschussstelle und eigenen Laser ?
Ich kenn drei Hersteller und zwei Grosshändler mit "eigenem" Beschussamt inhouse.
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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von yoda » Mo 15. Sep 2025, 13:25

Promo hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 10:02
Poirot hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 10:37 So sollte es aussehen. Würde ich lieber von einem Fachbetrieb oder dem Beschussamt machen lassen damit es ordentlich aussieht.
Den Beschussstempel darf nur das Beschussamt anbringen. Die "Importeursstempelung" (bzw. nach SchKG) wird das Beschussamt definitiv nicht anbringen, das ist nicht deren Aufgabe.

Grundsätzlich muss es der Behörde egal sein, wer welchen Stempel anbringt. Es geht darum, dass die Waffe eine Seriennummer aufweist. Ob ich das zuhause mit einer Schlagzahl mache (bekommt man im Baumarkt), oder mit einem Lasergravierer, spielt dabei keine Rolle.
Es gab da mal einen Produktslauf von Pistolen wo man die Schlitten nach dem Härten der Oberfläche mit Schlagzahlen gestempelt hat, da sind dann die ganzen Schlitten gerissen, also bevor man mit Schlagzahlen stempelt unbedingt die Oberflächenhärte mit Härteprüffeilen messen. Lasern mit einem Faserlaser mit 1064 nm Wellenlänge ist das Einfachste und Sicherste, Firma Jutz in 1230 Wien macht sowas, Beschussamt im Zuge eines Beschusses, wenn man freundlich fragt, eventuell auch.

Laut mündlicher Auskunft des BMI reicht 1x vollständige Beschriftung pro Waffe, bei einzelnen zerlegen Teilen muss jedes Teil einzeln beschriftet werden, so hätte ich das Gesetz auch verstanden.

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Re: Alte Kat B. Waffe ohne Seriennummer/Herstellernummer/Kennzeichnung

Beitrag von botschinger » Mo 15. Sep 2025, 14:51

Promo hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 12:00
the_kole hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:04 Vielleicht etwas off-topic, aber wie sieht es mit 3D-Druck Griffstücken aus die vor/nach dem SchKG gemacht wurden? Zählen die im Sinne des SchKG zu wesentlichen Teilen? (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile) Das wäre ja bis zum Inkrafttrerten der neuen WaffG änderung bis jetzt nur Spielzeug gewesen... Ich nehme an solchen leeren Griffstücke muss man dann auch registrieren lassen? Mit welcher Nummer?
Vieles durcheinander geworfen .. SchKG gilt unabhängig vom WaffG. Wenn bisher nach SchKG zu kennzeichnen, dann war das bislang schon so, und ist es auch zukünftig so. Wenn WaffG Novelle diese zukünftig zu relevanten Teilen normiert, dann sind diese entsprechend der Bestimmungen des WaffG zu erfassen.
1. Ich habe einen Lower, werkseitig ohne Seriennummer, der wird mit der WaffG Novelle meldepflichtig. Das heisst Fasantienummer lasern lassen und melden, oder?
2. Ich habe einen Upper als Wechselsystem im ZWR eingetragen. Wenn ich das jetzt von der Behörde auf ein vollständiges Selbstladegewehr umschreiben lasse und mit dem Lower ohne Nummer verheirate, benötigt der Lower dann trotzdem eine eigene Nummer, oder fährt er mit der Upper-Nummer mit, da es ja dann EINE Waffe ist, und EINE Nummer auf der Waffe vorhanden ist?

Wahrscheinlich vermische ich hier auch SchKG mit WaffG ?!?

Mein Behördenmensch konnte diesbezüglich leider keine Auskunft geben.
LG botschinger
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