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Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT !!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT
Gibt es schon eine vergleichende Darstellung was den nun im Ausschuss noch verändert wurde am Antrag (Novelle) wie in den Medien kolportiert? Sodann tatsächlich auch zivilgesellschaftliche Stellungnahmen und nicht nur Formalkorrekturen nach Behördeninput wäre das sehr (wahrscheinlich positiv) überraschend
Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT
rot -> alt, grün -> neuglockfun hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 20:20 Gibt es schon eine vergleichende Darstellung was den nun im Ausschuss noch verändert wurde am Antrag (Novelle) wie in den Medien kolportiert? Sodann tatsächlich auch zivilgesellschaftliche Stellungnahmen und nicht nur Formalkorrekturen nach Behördeninput wäre das sehr (wahrscheinlich positiv) überraschend
19. In § 8 Abs. 2 Z 2 wird die Wortfolge „psychisch krank oder geisterschwach ist“ durch die Wortfolge „an einer psychischen Störung leidet“ „eine psychische Krankheit oder vergleichbare Beeinträchtigung aufweist ersetzt
Also eine leichte, aber wichtige Entschärfung! Ansonsten ist mir nichts bekannt. Aber solche Fragen zwecks Übersichtlichkeit vielleicht im anderen thread stellen.115. Dem § 56a wird folgender Abs. 5 und 6 angefügt:
„(5) Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung sind
ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten – einschließlich
besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – von Personen zu übermitteln,
soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörde in Verfahren betreffend die Prüfung oder
Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Insbesondere ist
die Übermittlung von Ergebnissen medizinischer und psychologischer Untersuchungen gemäß § 55a
Abs. 1a WG 2001 zulässig. Diese Daten dürfen nur an den bekanntgegebenen Gutachter
(§ 41 Abs. 1) zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt werden.
Edit: @Hephaistos hat dankenswerter Weise eine sehr detaillierte Einschätzung dieser Änderung verfasst. viewtopic.php?p=962263#p962263
Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT
Villeicht wird das Budget auch nur schlecht genutzt.
Kennt man ja auch von ehemaligen staatlichen Betrieben die nur durch eine privatisierung gerettet werden konnten.
Re: Waffenrechtsnovelle 2025 - Stellungnahme zu 372/A - Unterstützungserklärungen zu den Stellungnahmen abgeben - JETZT
Wenn der Russe vor der Türe steht ist er schon durch die NATO durch.Poirot hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 20:07
So ist es.
Und wenn der Russ vor der Tür steht werden bestimmt die Sandalenträger mit Joint im Mund das Land verteidigen.
Kommt er so weit, dann ist der Gedanke sich mit den eigenen Waffen verteidigen zu können ein bisschen wie mit einem Schweizer Taschenmesser zu einer Schießerei zu kommen.
Kann man machen, bringt aber nichts.