Glaube nicht, dass das die Voraussetzungen für "länger Zeit" bzw. "fortdauernd" erfüllen würde.Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00 Auch der neu hinzugekommene § 107c StGB [...] - da reicht theoretisch ein Posting mit einer derberen Beleidigung für ein paar Tage online gestellt schon aus.
Kein Mitleid, wenn sich jemand so wenig im Griff hat.Emil hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 17:00 z.B. ist jetzt auch der § 218 1b umfasst [...] Da reicht es theoretisch aus, z.B. betrunken irgendein Foto von einem Politiker mit einem menschlichen Genital zu fotoshoppen weil man das vermeintlich "lustig" findet und das jemandem zu schicken der einem dann irgendwann böse ist.
Und das ist gut so.
Wiederholte und/oder schwerer Straftäter (bei einem erstmaligen kleinen Vergehen bekommt eh fast jeder eine Diversion) will ich als gesetzestreuer Waffenbesitzer sicher nicht in Schutz nehmen. Eine der wenigen Änderungen im Gesetz, die ich sinnvoll finde.