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Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von Wolf1971 » Mi 22. Okt 2025, 10:00

gewo hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 20:24
Promo hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 11:43 Was mir nicht ganz klar ist, inwieweit bei Privatverkauf überhaupt die Einhaltung der 4-Wochen Frist nachgewiesen werden kann. Die Behörde ist nicht in der Lage das zu überprüfen. Beispielsweise könnten Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag vom 01.11.2025 beilegen, gleichzeitig eine Überlassungsanzeige datierend 28.11.2025 anfügen, wodurch theoretisch ein Nachweis erbracht ist, dass 4 Wochen Frist abgewartet wurde. Ob das aber tatsächlich so war, das kann die Behörde gar nicht mehr nachprüfen. So wirklich funktionieren wird es daher erst ab "Involvierung eines Gewerbetreibenden", da auch dieser für die Fristen gerade stehen muss, und daher auch das Einlangen bei ihm als den ersten Stichtag nehmen wird.
Es kursiert seit kurzen ein Informationsschreiben des BMI an den Waffenfachhandel.

Darin geht das BMI davon aus, dass ab 01.11.2025 beim Verkauf zwischen privaten Personen die Lagerung der gegenständichen Waffe bei einem Gewerbetreibenden zu erfolgen hat, wenn der Käufer nicht nachweisen kann oder will dass er NICHT derzeit schon eine Waffe dieser Kategorie im ZWR eingetragen hat. Als Rechtsgrundlage dafür wird der §41f (neu) angeführt.

Neben anderen Details zum "Psychotest neu" ist darin auch zu lesen, dass bei den am 01.11.2025 noch laufenden WBK Anträgen zusätzlich zum bereits abgegeben psychologischen Gutachten unter bestimmten Umständen bei männlichen Antragstellern ein weiteres zweites Gutachten nach den neuen Bestimmungen beizubringen ist.

Wenn Männer benachteiligt werden wäre das ein Fall für die Gleichbehandlungsanwaltschaft
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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titan
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von titan » Mi 22. Okt 2025, 11:28

Männerdiskriminierung. Ich kenne den Schrieb. Kann mir jemand erklären, warum bzw. unter welchen Umständen das auch für Erweiterungen gelten soll? Alle Erweiterungen und immer? oder nur für neue WBKs, also jene, die diese noch nicht so lange haben (keine 5 Jahre) und bis die die Behörde die Datenschnittstellen nachgezogen hat, wie es in dem Schreiben steht? Inwieweit ist das mit der Erweiterung gesetzlich gedeckt?
.........
Bis zum Zeitpunkt der online Anbindung ist folgende Ablauforganisation vorgesehen:

1. Männliche Antragsteller, die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen, müssen im
Zuge der Antragsteller einen waffenpsychologischen Gutachter bekannt geben, bei
dem sie die klinisch-psychologische Begutachtung durchführen lassen.

2. Weiters hat ein männlicher Antragsteller, der die österr. Staatsbürgerschaft
besitzt
, einen Nachweis beizubringen, aus dem sich ergibt, dass er
a) die notwendige Eignung zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst verfügt, oder
b) den Wehrdienst oder den Zivildienst bereits geleistet hat

Als Nachweise geeignet sind insbesondere:
• Bescheinigung der Stellungskommission ("Tauglichkeitsbescheinigung")
• Bestätigung der Feststellung der Eignung
Die Bestätigung kann vom Antragsteller beim zuständigen
Militärkommando/Ergänzungsabteilung eingeholt werden
• Bestätigung über geleistete Dienstzeiten beim Österreichischen
Bundesheer
Die Bestätigung kann vom Antragsteller auf der Website
https://www.bundesheer.at/formulare mittels ID-Austria heruntergeladen
oder beim zuständigen Militärkommando/Ergänzungsabteilung eingeholt
werden
• Wehrdienstbuch
• Dienstzeitbestätigungen über geleistete Präsenzdienste
• Einberufungsbefehl
• Bestätigung des Heerespersonalamtes über Eignung zum Ausbildungsdienst
6 von 7
• Zivildienstbescheinigung
• Sofern sich der Antragsteller (noch) nicht der Stellung unterziehen musste,
hat dieser eine entsprechende Bestätigung des zuständigen
Militärkommando im Verfahren beizubringen.

Der Nachweis muss sowohl bei einem Antrag auf Ausstellung als auch bei
einem Antrag auf Erweiterung
einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpass
beigebracht werden.
.....

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SectionThree
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von SectionThree » Mi 22. Okt 2025, 12:34

Mit fehlen hier die (nicht aus psychologischen Gründen) Untauglichen … Insgesamt ein sagenhafter Quirks.
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von Steppenwolf » Mi 22. Okt 2025, 12:40

komische Herangehensweise aber bitte....kann es sein, dass es um die "neuen" österreichischen Staatsbürger geht die man halt unter dem Narrativ "männliche Antragsteller" Generalverurteilt wobei der Kollateralschaden halt die anderen männlichen Österreicher darstellen?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von Vadar » Mi 22. Okt 2025, 12:53

SectionThree hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 12:34 Mit fehlen hier die (nicht aus psychologischen Gründen) Untauglichen … Insgesamt ein sagenhafter Quirks.
Das hat mich auch gerade schockiert... Ich war untauglich aufgrund einer vollkommen ungefährlichen Herzgeschichte. Soll ich deswegen jetzt keine Erweiterung mehr bekomme dürfen oder wie?

Ich kenne auch Leute die sind wegen Neurodermitis oder Gelenkbeschwerden untauglich gewesen sind
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balahu
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von balahu » Mi 22. Okt 2025, 14:36

SectionThree hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 12:34 Mit fehlen hier die (nicht aus psychologischen Gründen) Untauglichen … Insgesamt ein sagenhafter Quirks.
Wenn das die Zielgruppe wäre, dann hätte man ja jederzeit schlicht den nicht abgeleisteten Wehrdienst als Masstab für zusätzlichen psychologische Überprüfungen nehmen können.

Aber so wie das da steht muss ein Teil der männlichen Antragsteller bei jeder Erweiterung der WBK wieder zum Psychotest oder?
Zu mindest wenn diese österreichische Staastbürger sind.
Für Ausländer gilt dieses Erfordernis offenbar nicht...?

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von spareribs » Mi 22. Okt 2025, 16:50

Hoffentlich lohnt sich der Aufwand wegen des einen Irren und die EU ist endlich zufrieden mit uns .
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von edi » Mi 22. Okt 2025, 23:46

Es wird sich niemals der dilletantische Aufwand seitens der Regierung lohnen um solche Horrortaten zu vermeiden. Auch wird die linksorientierte EU erst zufrieden sein, wenn alle rechtmäßigen Waffenbesitzer entwaffnet sind.

Amorphous
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von Amorphous » Do 23. Okt 2025, 09:39

Es erscheint völlig absurd, männliche Staatsbürger jeder Altersschicht bzgl. des abgeleisteten Wehrdienstes zu drangsalieren, insbesondere nachdem es vielen Behörden bisher völlig egal war. Wenn man bereits eine WBK hat, dann soll man bei der nächsten Erweiterung eine Bestätigung darüber erbringen, dass man den Präsenzdienst vor x-Jahren geleistet hat? Das würde auch mit der online-Anbindung des Bundesheeres nicht automatisch funktionieren. Als ob ältere Unterlagen bereits digitalisiert sind bzw. von den Behörden im Zuge der Antragstellung ewig aufbewahrt wurden.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von rider650 » Do 23. Okt 2025, 11:54

balahu hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 14:36 ...
Aber so wie das da steht muss ein Teil der männlichen Antragsteller bei jeder Erweiterung der WBK wieder zum Psychotest oder?
...
Wieso Psychotest bei Erweiterung? Davon steht da nichts.
Da steht man muss einen 'Nachweis' bringen über den Wehrdienst - diesen auch bei Erweiterung.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von SectionThree » Do 23. Okt 2025, 12:00

Ea gibt dafür halt wieder einmal keine Rechtsgrundlage. Und wie das bei Untauglichen wird, weiß auch niemand. Die haben weder Wehrdienst abgeleistet, noch sind sie wehrtauglich ...
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von Amorphous » Do 23. Okt 2025, 12:22

SectionThree hat geschrieben: Do 23. Okt 2025, 12:00 Ea gibt dafür halt wieder einmal keine Rechtsgrundlage. Und wie das bei Untauglichen wird, weiß auch niemand. Die haben weder Wehrdienst abgeleistet, noch sind sie wehrtauglich ...
Trotzdem wird sich niemand mit seiner Behörde anlegen.. Sobald die elektronische Anbindung ans BH hergestellt ist, werden dann vermutlich im Zuge der Antragstellung - und anscheinend auch der Erweiterungen - die Stellungsergebnisse abgefragt. Psychisch Untaugliche müssten dann eventuell ein zusätzliches Gutachten einholen oder die WBK abgeben, bei allen anderen wäre es wahrscheinlich größtenteils egal.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von Promo » Do 23. Okt 2025, 12:56

Es ist für mich auch nicht ganz nachvollziehbar, woher das bei Erweiterungen kommt. Vor allem möchte ich ein paar gedankliche Fälle aufwerfen, die höchstwahrscheinlich problematisch sind:
1. eine Frau ändert mit 50 Lebensjahren ihr Geschlecht auf männlich. Wie soll dann ein Nachweis erfolgen?
2. ein Mann, der bei der Stellung als psychologisch untauglich eingestuft wurde, ändert sein Geschlecht auf weiblich - fällt bei dieser Person dann die Prüfung weg?
3. ein Mann, der bei der Stellung als psychologisch untauglich eingestuft wurde, aufgrund einer Jagdkarte aber für die WBK keinen Psychotest machen musste - wie hier vorgehen? Laut WaffG muss er ja trotzdem kein psychologisches Gutachten beibringen ..
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von panhandle » Fr 24. Okt 2025, 20:23

Sodale..... hatte gerade eine interessante Diskussion hier im Bekanntenkreis...

Da tauchte auch die Frage auf, inwieweit der Staat, die Behörde nun in einer Art "Bringschuld" gegenüber seinem "Volke" wäre ?

Da wir als LWB dem Staat/Behörde durch das ZWR ja namentlich bekannt sind, wäre es nun nicht auch als Bringschuld zu verstehen, das wir über die dann doch massiven Veränderungen ( bspl. für alle, die noch innerhalb der 2 Jahresfrist eine KAT C erworben/registriert haben und nun WBK Pflichtig werden ) angeschrieben/informiert werden ?
Das würde ja natürlich auch dem Staat was kosten...!?... das so nebenbei.....

Wie sehen das die rechtskundigen hier ?

g
Willi
Zuletzt geändert von panhandle am Sa 25. Okt 2025, 05:39, insgesamt 1-mal geändert.
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DumbDummy
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von DumbDummy » Fr 24. Okt 2025, 21:12

Die Bestätigung kann vom Antragsteller auf der Website
https://www.bundesheer.at/formulare mittels ID-Austria heruntergeladen
oder beim zuständigen Militärkommando/Ergänzungsabteilung eingeholt
werden
Eben getestet - ist unter Präsenzdienst, Miliz als letzter Punkt (Dienstzeitbestätigung) zu finden - da wird auch der Verwendungserfolg angegeben :lol:

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