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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
					Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
gelöscht...........
			
									
									
						Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Grundsätzlich bedingt eine Erweiterung keinen Psychotest:
(2) Von der Beibringung eines weiteren Gutachtens ist abzusehen
1. binnen fünf Jahren nach Erstellung eines Gutachtens, das ergibt, dass der Betroffene nicht dazu
neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, oder
2. bei einer Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß 23
Die Behörde darf nur im Rahmen der Prüfung (Erstantrag) oder der Überprüfung die Stellungsdaten abfragen:
Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung
sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten –
einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – von
Personen zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörde in
Verfahren betreffend die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Insbesondere ist
die Übermittlung von Ergebnissen medizinischer und psychologischer Untersuchungen gemäß 55a
Abs. 1a WG 2001 zulässig. Diese Daten dürfen von der Waffenbehörde nur an den gemäß 41 Abs. 1
bekanntgegebenen Gutachter zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt
werden
Auch hier steht nichts von Erweiterung:
Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer
Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung
fünf Jahre vergangen sind.
Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist.
Wie die WKO darauf kommt, dass bei einer Erweiterung die Stellungsdaten beizubringen sind, erschließt sich mir nicht!
			
									
									
						(2) Von der Beibringung eines weiteren Gutachtens ist abzusehen
1. binnen fünf Jahren nach Erstellung eines Gutachtens, das ergibt, dass der Betroffene nicht dazu
neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, oder
2. bei einer Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß 23
Die Behörde darf nur im Rahmen der Prüfung (Erstantrag) oder der Überprüfung die Stellungsdaten abfragen:
Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung
sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten –
einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – von
Personen zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörde in
Verfahren betreffend die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Insbesondere ist
die Übermittlung von Ergebnissen medizinischer und psychologischer Untersuchungen gemäß 55a
Abs. 1a WG 2001 zulässig. Diese Daten dürfen von der Waffenbehörde nur an den gemäß 41 Abs. 1
bekanntgegebenen Gutachter zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt
werden
Auch hier steht nichts von Erweiterung:
Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer
Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung
fünf Jahre vergangen sind.
Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist.
Wie die WKO darauf kommt, dass bei einer Erweiterung die Stellungsdaten beizubringen sind, erschließt sich mir nicht!
- SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wieso? Es kommen ja alle zur Stellung, wo diese Gutachten gemacht werden – und erst dort wird über die Tauglichkeit entschieden. Beim Grazer Amokläufer wurde auch eines gemacht, das war negativ, nur durfte die Waffenbehörde davon nicht erfahren.gewo hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 19:51 Wenn Du aus körperlichen Gründen untauglich warst gibt es in aller Regel KEIN psychologisches Gutachten des Bundesheers von Dir.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back 
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
						with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
- SectionThree
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- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Zivildienst, der bekanntlich ein Wehr-Ersatz-Dienst ist, kann erst nach der Stellung beantragt werden (bis max. 2 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls bzw. mind. 6 Monate lang.) Fazit: Alle jungen Männer im wehrfähigen Alter müssen sowieso zur Stellung und werden dort auch regelmäßig psychologisch begutachtet.eierkopf hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 20:10 Wenn dem so ist, dann wäre doch von allen ein psych gutachten da weilst es sowieso machen musst bei der stellung unabhängig davon ob du zum heer gehst oder nicht.
					Zuletzt geändert von SectionThree am Fr 31. Okt 2025, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
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with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
						with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
- TheShootingPianist
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- Beiträge: 83
- Registriert: So 26. Mai 2024, 20:34
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
gewo hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 19:51BMI Erledigung Geschäftszahl: 2025-0.718.084, R. Gartner vom 17. Oktober 2025 hat geschrieben:TheShootingPianist hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:57 Bitte klär' mich auf, wo in der Novelle der von Dir zitierte Satz steht. Hab ihn nicht gefunden.
...
Wenn Du aus körperlichen Gründen untauglich warst gibt es in aller Regel KEIN psychologisches Gutachten des Bundesheers von Dir. Du kannst daher auch KEIN Ergebniss an die Waffenbehörde übermitteln. So wie ich das lese ist das aber die Bedingung dafür dass Du dir den neuen "Superpsychotest" ersparst ..
Danke gewo.
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- Beginner, jedoch rettungslos begeistert!
						 
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Würde mich interessieren wie es bei mir dann ist, ich musste nicht zur Stellung, da ich vorher schon als untauglich eingestuft wurde. Also habe ich kein Psychologisches Gutachten machen müssen.SectionThree hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 21:34 Männer im wehrfähigen Alter müssen zur Stellung und werden dort auch psychologisch begutachtet.
- SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
OK, dort trifft das dann vielleicht nicht zu, dh es könnte durchaus sein, dass du dann einen nachmachen musst. Aber bei meiner Stellung waren jede Menge Untaugliche, denen man es bereits ansehen hätte können, und den Psychotest haben alle gemacht.AR-15 hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 07:26 Würde mich interessieren wie es bei mir dann ist, ich musste nicht zur Stellung, da ich vorher schon als untauglich eingestuft wurde. Also habe ich kein Psychologisches Gutachten machen müssen.
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- Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Naja wenn er vorher, bevor er zur Stellung einberufen wurde, untauglich ist, ist es klar das er nicht bei der Stellung psychologisch bewertet wurde.
			
									
									Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
						Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Dann bin ich gespannt wie ein nicht vorhandenes psychologisches Gutachten bewertet wird, vom Gefühl her wie ein negatives sowie ich unsere Regierung kenne 
			
									
									
						
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Auch wenn sich während der musterung rausgestellt hat dass du untauglich bist wurde der psychologische test nicht gemacht.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 07:41 Naja wenn er vorher, bevor er zur Stellung einberufen wurde, untauglich ist, ist es klar das er nicht bei der Stellung psychologisch bewertet wurde.
Du brichst bei der Station ab bei der sich rUsstellt dass es nicht reicht.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
						Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
"Verlängerte Abkühlphase nach Waffenkauf mit 1. November 2025
Die Frist vom Kauf bis zum Erhalt der ersten Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Diese verlängerte sogenannte Abkühlphase soll verhindern, dass Personen in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen unüberlegt erwerben.
Weitere beschlossene Maßnahmen ab Mitte 2026
• Strengere Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit
• Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens
• Verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren
• Zehnjährige Sperrfrist für Personen, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden
• Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen
o von 21 auf 25 Jahre bei Kategorie A und B
o von 18 auf 21 Jahre bei Kategorie C
o (Ausnahmen bei beruflicher Verwendung)
• Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen (fünf Jahre bei Erstausstellung)
• Erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei im Umkreis von Schulen und Kindergärten
• Strengere Regeln für den privaten Waffenverkauf (Überlassung nur mehr über Waffenhändler)"
https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=6D47 ... 427A346F3D
Bedeutet das, der private Kategorie-B Verkauf ohne Händlereinbindung ist noch bis Mitte 2026 möglich?
			
									
									Die Frist vom Kauf bis zum Erhalt der ersten Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Diese verlängerte sogenannte Abkühlphase soll verhindern, dass Personen in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen unüberlegt erwerben.
Weitere beschlossene Maßnahmen ab Mitte 2026
• Strengere Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit
• Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens
• Verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren
• Zehnjährige Sperrfrist für Personen, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden
• Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen
o von 21 auf 25 Jahre bei Kategorie A und B
o von 18 auf 21 Jahre bei Kategorie C
o (Ausnahmen bei beruflicher Verwendung)
• Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen (fünf Jahre bei Erstausstellung)
• Erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei im Umkreis von Schulen und Kindergärten
• Strengere Regeln für den privaten Waffenverkauf (Überlassung nur mehr über Waffenhändler)"
https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=6D47 ... 427A346F3D
Bedeutet das, der private Kategorie-B Verkauf ohne Händlereinbindung ist noch bis Mitte 2026 möglich?
 
					



