Servus zusammen,
ich hätte eine Frage zum neuen Waffengesetz. Weiß jemand von euch, ob den Teil der Novelle, wo Waffen nur mehr über einen Waffenhändler registrieren werden müssen, schon tatsächlich in Kraft getreten ist?
Mich interessiert vor allem, ob man beim privaten Kauf von Kategorie B-Waffen (z. B. Pistolen) jetzt schon zwingend über einen Waffenhändler gehen muss (und als wichtigste, ob schon am selben Tag), oder ob der Privatverkauf noch wie bisher möglich ist – nach meines Wissens Meldung an der Waffenbehörde via Email innerhalb von 3 Wochen.
Und falls der Privatverkauf schon geändert wurde:
Müssen bei der Registrierung beide Parteien (Käufer und Verkäufer) gemeinsam anwesend sein, oder reicht es, wenn der Käufer das innerhalb der Frist selbst meldet (mit allen Dokumenten, wie WBK und abgeschlossenen Kaufvertrag?
Wäre super, wenn jemand schon genauere Infos geben könnte.
Vielen Dank!
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Privatverkauf hat sich nur insoweit mit 1.11.25 geändert als nun eine evt einzuhaltende vier wöchige wartefrist via Händler einzuhalten ist.
doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Registrierung macht weiterhin die Behörde? Oder auch der Händler?
Der Händler schaut quasi ins ZWR und gibt seinen Segen oder eben nicht?
Der Händler schaut quasi ins ZWR und gibt seinen Segen oder eben nicht?
