Die offensichtliche Lösung wäre dass der empfangende Händler die Lagerung übernimmt und die Waffe in sein Waffenbuch nimmt, nicht der versendende Händler.gewo hat geschrieben: Fr 12. Dez 2025, 09:50 ...
Sollte jetzt in der Phase zwei ab Frühjahr 2026 wirklich in eine Verordnung reingetextet werden, dass 41f Wartefristwaffen wirklich auf den Händler umregistriert werden müssen, dann ist ein Auftragsversand privat-privat durch Händler nicht mehr möglich da es sich dabei für den versendenden Händler um Versandhandel handeln würde.
Die Politik wird sich vermutlich ärgern falls doch ein Weg gefunden werden sollte, Privatverkauf von einem Ende Österreichs ans andere zu ermöglichen. Nicht wenige von denen hoffen sicher, dass sie dem ein Ende gesetzt haben.Gadai hat geschrieben: Fr 12. Dez 2025, 09:36 Das wird die Politik aber sehr ärgern, dass wir jetzt so viele Unannehmlichkeiten Haben.
Sicher werden die verantwortlichen jetzt zurücktreten und auf ihren Sold verzichten.
