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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von rider650 » Fr 12. Dez 2025, 11:26

gewo hat geschrieben: Fr 12. Dez 2025, 09:50 ...
Sollte jetzt in der Phase zwei ab Frühjahr 2026 wirklich in eine Verordnung reingetextet werden, dass 41f Wartefristwaffen wirklich auf den Händler umregistriert werden müssen, dann ist ein Auftragsversand privat-privat durch Händler nicht mehr möglich da es sich dabei für den versendenden Händler um Versandhandel handeln würde.
Die offensichtliche Lösung wäre dass der empfangende Händler die Lagerung übernimmt und die Waffe in sein Waffenbuch nimmt, nicht der versendende Händler.
Gadai hat geschrieben: Fr 12. Dez 2025, 09:36 Das wird die Politik aber sehr ärgern, dass wir jetzt so viele Unannehmlichkeiten Haben.
Sicher werden die verantwortlichen jetzt zurücktreten und auf ihren Sold verzichten.
Die Politik wird sich vermutlich ärgern falls doch ein Weg gefunden werden sollte, Privatverkauf von einem Ende Österreichs ans andere zu ermöglichen. Nicht wenige von denen hoffen sicher, dass sie dem ein Ende gesetzt haben.

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cal22
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von cal22 » Fr 19. Dez 2025, 18:49

Wie ist das jetzt, wenn ich jemandem mit einem Waffenpass eine Kat B verkaufen möchte dieser aber noch keine solche registriert hat gibt es aufgrund der Ausnahme für WP Besitzer trotzdem keine Abkühlphase oder?

Hier steht WP Besitzer sind ausgenommen von der "neuen längeren Abkühlfrist", vorher gab es ja keine Abkühlfrist wie ist das jetzt zu verstehen?
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... fenverkauf

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von gewo » Fr 19. Dez 2025, 19:01

Bei Käufern die einen WP haben muss keine Wartefrist gem par 41f eingehalten werden.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von cal22 » Fr 19. Dez 2025, 19:27

Ok, geht dann auch ohne Händler wie gehabt bei Privat-Privat?

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von eierkopf » Fr 19. Dez 2025, 20:13

Derzeit ja.

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