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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Abgesehen davon, dass vieles anscheinend Auslegungssache ist (wie der Transport im Behältnis im Fußraum bzw auf dem Beifahrersitz im Auto) oder in den Runderlässen geregelt ist, wobei diese keine Rechtsgültigkeit haben, ...titan hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 17:33 Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich versteh nicht, auf was du hinaus willst. Manche Leute sind dermaßen blank, dass es weh tut, denen als langjährige LWB irgendeine Antwort zu geben.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Stimmt, aber mit dem neuen Waffengesetz das diese glorreiche Regierung jetzt beschlossen hat, kennt sich aber kein Schwanz richtig aus ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Villeicht Absicht. So kann man quasi jeden juristisch verfolgen und entwaffnen. Ganz legal.spareribs hat geschrieben: Mi 24. Dez 2025, 11:40 Stimmt, aber mit dem neuen Waffengesetz das diese glorreiche Regierung jetzt beschlossen hat, kennt sich aber kein Schwanz richtig aus ...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Vadar hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 19:09Abgesehen davon, dass vieles anscheinend Auslegungssache ist (wie der Transport im Behältnis im Fußraum bzw auf dem Beifahrersitz im Auto) oder in den Runderlässen geregelt ist, wobei diese keine Rechtsgültigkeit haben, ...titan hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 17:33 Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
Ich kenne - so wie vermutlich / hoffentlich meisten die waffenführerscheinkurse vortragen
- das waffG
- die WaffV
- die Runderlässe des BMI
- die judikatur zu waffen auf ris.gv.at
Richtig ist dass der vollzug uneinheitlich erfolgt und erst beim vwgh geradegezogen wird.
Das hat aber nichts mit „auslegungssache“ zu tun.
Wenn du das pech hast im wirkungsvereich bestimmter behoerden zu wohnen dann kostet es dich ggf leider geld (anwalt) dein recht zu bekommen.
Das ist bedauerlich, aber in anderen rechtsmaterien auch nicht anders.
Der meiste bullshit in der bevölkerung kommt aus stammtisch bla bla und vereinzelt auch von exekutivebeamten die glauben wass zu wissen.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hier entdeckt - gibt es auch in Österreich (bzw EU weit) Änderungen bei der Einstufung von Laufrohlingen ?
https://www.wojoczek.com/en/rifle-barrel-blanks/
Important Notice: Changes in Legislation Regarding Barrel Blanks!
According to available information, changes to the firearms and ammunition law are expected this year. These changes will classify barrel blanks as main firearm components, meaning their sale will be restricted to companies holding the appropriate firearms and ammunition license.
What does this mean for you?
If you are planning to purchase barrel blanks, we recommend acting promptly. Currently, their sale remains legal, so it may be wise to secure sufficient stock before the new regulations potentially come into effect.
The exact date when these changes might take effect is not yet known. We are closely monitoring the situation and will keep you updated with any further developments.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ja klarPoirot hat geschrieben: Mo 29. Dez 2025, 18:44 Hier entdeckt - gibt es auch in Österreich (bzw EU weit) Änderungen bei der Einstufung von Laufrohlingen ?
https://www.wojoczek.com/en/rifle-barrel-blanks/
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alle teile die man in waffen verwenden kann oder die so bearbeitet oder umgearbeitet werden koennen dass man sie in waffen verwenden kann sind ab inkraft treten der phase 2 der novelle der kategorie zuzuordnen in welche sie als waffenteil fallen würden.
dh laufrohlinge, auch ohne patronenlager, werden dann waffenrelevant
inkraft treten vermutlich Q2 / 2026
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jetzt wär halt mal interessant zu welcher Kategorie. Was macht einen Lauf überhaupt aus? Jedes Präzisionsrohr kann ein Lauf sein. Züge und Felder sind kein wesentliches Kriterium eines Laufes.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Weiss kein Menschtitan hat geschrieben: Mo 29. Dez 2025, 20:09 Jetzt wär halt mal interessant zu welcher Kategorie. Was macht einen Lauf überhaupt aus? Jedes Präzisionsrohr kann ein Lauf sein. Züge und Felder sind kein wesentliches Kriterium eines Laufes.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du glaubst unsere Gesetzesbastler sind intelligent genug um das zu verifizieren?titan hat geschrieben: Mo 29. Dez 2025, 20:09 Jetzt wär halt mal interessant zu welcher Kategorie. Was macht einen Lauf überhaupt aus? Jedes Präzisionsrohr kann ein Lauf sein. Züge und Felder sind kein wesentliches Kriterium eines Laufes.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das hat mit Intelligenz nichts zu tun.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bitte hier nicht irgendwas dazuerfinden.
Die Umbaubarkeit ist im zweiten Satz ganz gut definiert:
Ein Gegenstand ist umbaubar WENN ER DAS AUSSEHEN EINER SCHUSSWAFFE HAT und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er hergestellt ist, zu einem Umbau eignet.
Das betrifft vielleicht eine Schreckschusswaffe aus Stahl, aber sicher keinen Laufrohling, denn wo sieht ein Laufrohling wie eine Schusswaffe aus ? Abgesehen davon gilt bei Läufen dann auch immer noch dass sie VERWENDUNGSFÄHIG sein müssen.
So wie ihr das hier auslegt wäre jedes einfache Stahlrohr in jedem Bauhaus/OBI etc. verboten.
Die Umbaubarkeit ist im zweiten Satz ganz gut definiert:
Ein Gegenstand ist umbaubar WENN ER DAS AUSSEHEN EINER SCHUSSWAFFE HAT und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er hergestellt ist, zu einem Umbau eignet.
Das betrifft vielleicht eine Schreckschusswaffe aus Stahl, aber sicher keinen Laufrohling, denn wo sieht ein Laufrohling wie eine Schusswaffe aus ? Abgesehen davon gilt bei Läufen dann auch immer noch dass sie VERWENDUNGSFÄHIG sein müssen.
So wie ihr das hier auslegt wäre jedes einfache Stahlrohr in jedem Bauhaus/OBI etc. verboten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.yoda hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 10:17 Bitte hier nicht irgendwas dazuerfinden.
Die Umbaubarkeit ist im zweiten Satz ganz gut definiert:
Ein Gegenstand ist umbaubar WENN ER DAS AUSSEHEN EINER SCHUSSWAFFE HAT und sich aufgrund seiner Bauweise oder des Materials, aus dem er hergestellt ist, zu einem Umbau eignet.
......
§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie sieht denn das jetzt aus mit dem Erwerb einer C Waffe im Juni 25? Wird das jetzt rückwirkend gemacht oder bleibt man verschont?
Die Infos die ich gerade sammle, sind da unklar.
Die Infos die ich gerade sammle, sind da unklar.
CZ Shadow 2
Baikal MP 153
Lee Enfield No.4 Mk 1/2
Schmidt Rubin K11
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