phaesun hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 10:39
Also kann ich als Sportschütze nach 23.2 erweitern ohne die Wartefrist von 5 Jahren aus 23.2b in Kauf nehmen zu müssen?
Der 23.2 und 23.2b (2 verschiedene Punkte!) sind ein Rechtsanspruch auf Erweiterung, natürlich nur bei Erfüllung der ebendort jeweils angeführten Bedingungen.
Du kannst aber als Sportschütze auch vor Ablauf von 5 Jahren erweitern und in Summe auch über 10 Plätze hinaus. Aber dies liegt im Ermessen der Behörde. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf und daher liegt die Rechtfertigung und Begründung für die "Notwendigkeit" der Erweiterung voll bei Dir, ein Verweis auf einen Paragraphen reicht da nicht. Aber wenn Du aktiver Sportschätze bist in mehreren Disziplinen, dann wirst Du diese Rechtfertigung Deiner Behörde darlegen können.