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Neues WaffG - Zivildiener

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SimonFPV
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Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von SimonFPV » Mo 20. Apr 2026, 14:04

Grüß euch!

Ich hätte heute gern einen Freund, der ehem. Zivildiener ist zum schießen mitgenommen, der ist sich aber unsicher ob er darf und ich konnte das jetzt auch nicht mit Gewissheit beantworten.

Vor der WaffG-Novelle war das ja mit Kat C kein Problem, da er die auch als Zivi erwerben konnte, da er ja nur keine genehmigungspflichtigen Waffen besitzen durfte. Kat C ist ja wohl jetzt auch genehmigungspflichtig.

Das Schießplatzprivileg gilt aber weiterhin, also darf ich niemandem mit einem Verbot nach §12 oder §13 nach WaffG mitnehmen.

Aber wie steht der §5 Zivildienstgesetz demgegenüber?
War es vorher mit Kat B überhaupt erlaubt und wie sieht es jetzt mit Kat C aus?

Besten Dank!

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RedRider1982
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von RedRider1982 » Mo 20. Apr 2026, 15:11

Kommt darauf an!?
Ist es eine behördlich genehmigte Schiessstätte?
Wenn ja, kannst du ihn als Gast mitnehmen. Da gibts normalerweise so Formulare. Du übernimmst die Verantwortung für ihn.
Bei deinem Freund ist es dann egal ob er Zivi war oder ist....
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Tical
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Tical » Di 21. Apr 2026, 11:46

Soviel ich weiß gilt auf behördlichen Genehmigten Schießstätten das Waffen verbot nach § 5 Abs. 5 ZDG nicht.
Zuletzt geändert von Tical am Di 21. Apr 2026, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
[Signature under investigation for treason]

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Romi71 » Di 21. Apr 2026, 11:59

Wann war er denn beim Zivieldienst.Länger als 15 Jahre ?
„Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten! “

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Romi71 » Di 21. Apr 2026, 12:02

Sorry , Zivildienst !!
„Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten! “

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Apr 2026, 12:47

bitte verdreht hier nichts ...

Zivildiener dürfen Waffen der Kat C besitzen und verwenden ... nur bei Waffen der Kat B sind sie auf eine Dauer von 15 Jahren "gesperrt" ... sie dürfen keine WBK B anfordern (natürlich gibt es Ausnahmen -- Schiesssport -- lasse ich hier jetzt aus, da hier die Sperre aufgehoben wird)

Dies ist aber KEIN Waffenverbot nach dem WaffG und damit dürfen Zivildiener auf einem beh. gen. Schiessstand selbstverständlich auf Kat B schiessen

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