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Neues WaffG - Zivildiener

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SimonFPV
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Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von SimonFPV » Mo 20. Apr 2026, 14:04

Grüß euch!

Ich hätte heute gern einen Freund, der ehem. Zivildiener ist zum schießen mitgenommen, der ist sich aber unsicher ob er darf und ich konnte das jetzt auch nicht mit Gewissheit beantworten.

Vor der WaffG-Novelle war das ja mit Kat C kein Problem, da er die auch als Zivi erwerben konnte, da er ja nur keine genehmigungspflichtigen Waffen besitzen durfte. Kat C ist ja wohl jetzt auch genehmigungspflichtig.

Das Schießplatzprivileg gilt aber weiterhin, also darf ich niemandem mit einem Verbot nach §12 oder §13 nach WaffG mitnehmen.

Aber wie steht der §5 Zivildienstgesetz demgegenüber?
War es vorher mit Kat B überhaupt erlaubt und wie sieht es jetzt mit Kat C aus?

Besten Dank!

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von RedRider1982 » Mo 20. Apr 2026, 15:11

Kommt darauf an!?
Ist es eine behördlich genehmigte Schiessstätte?
Wenn ja, kannst du ihn als Gast mitnehmen. Da gibts normalerweise so Formulare. Du übernimmst die Verantwortung für ihn.
Bei deinem Freund ist es dann egal ob er Zivi war oder ist....
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Tical » Di 21. Apr 2026, 11:46

Soviel ich weiß gilt auf behördlichen Genehmigten Schießstätten das Waffen verbot nach § 5 Abs. 5 ZDG nicht.
Zuletzt geändert von Tical am Di 21. Apr 2026, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Romi71 » Di 21. Apr 2026, 11:59

Wann war er denn beim Zivieldienst.Länger als 15 Jahre ?
„Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten! “

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Romi71 » Di 21. Apr 2026, 12:02

Sorry , Zivildienst !!
„Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten! “

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Apr 2026, 12:47

bitte verdreht hier nichts ...

Zivildiener dürfen Waffen der Kat C besitzen und verwenden ... nur bei Waffen der Kat B sind sie auf eine Dauer von 15 Jahren "gesperrt" ... sie dürfen keine WBK B anfordern (natürlich gibt es Ausnahmen -- Schiesssport -- lasse ich hier jetzt aus, da hier die Sperre aufgehoben wird)

Dies ist aber KEIN Waffenverbot nach dem WaffG und damit dürfen Zivildiener auf einem beh. gen. Schiessstand selbstverständlich auf Kat B schiessen

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Flying Dog » Di 21. Apr 2026, 16:06

Glock1768 hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 12:47 bitte verdreht hier nichts ...

Zivildiener dürfen Waffen der Kat C besitzen und verwenden ... nur bei Waffen der Kat B sind sie auf eine Dauer von 15 Jahren "gesperrt" ... sie dürfen keine WBK B anfordern (natürlich gibt es Ausnahmen -- Schiesssport -- lasse ich hier jetzt aus, da hier die Sperre aufgehoben wird)

Dies ist aber KEIN Waffenverbot nach dem WaffG und damit dürfen Zivildiener auf einem beh. gen. Schiessstand selbstverständlich auf Kat B schiessen
Exakt so ist es. Und sind die 15 Jahre um (da gilt das Datum des Bescheids, soweit mir bekannt), gibts auch keine Beschränkungen mehr.
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von MrRiesa » Di 21. Apr 2026, 16:41

Interessant wäre, wie sie das jetzt bei Ex Zivis innerhalb der 15 Jahre regeln, die sich eine Kat.C gekauft haben und jetzt eine Wbk dafür brauchen..

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Apr 2026, 18:19

Trotz einer WBK für Kat C ist und bleibt diese eben Kat C

Das Thema Zivildienst ist nur bei B-Waffen … unabhängig von WBK ja oder nein …
Zuletzt geändert von Glock1768 am Di 21. Apr 2026, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Glock1768 » Di 21. Apr 2026, 18:22

Und auch bei B bin ich mir nicht sicher, ob dies vor einem Richter hält …

Die Zivil unterschreiben (sinngemäß), dass sie den Dienst an der Waffe ablehnen und nur dann zu einer Waffe greifen würden, wenn es sich um Notwehr handelt!

Aber genau mit dieser Begründung haben wir das Anrecht auf eine WBK für B - Waffen …

Hat sich offenbar noch keiner getraut das vor Gericht zu bringen … genauso ein Thema wie eine WBK C jetzt rückwirkend … so etwas ist in Österreich nicht zulässig!!!

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Flying Dog » Di 21. Apr 2026, 20:20

Zivis unterschreiben, dass sie es nicht vertreten können Waffen gegen Menschen einzusetzen und damit den Dienst an der Waffe ablehnen. Die Rechtfertigung für Notwehr mit der Waffe ist damit fraglich, Jagd und Sport allerdings keinesfalls. Letzteres ist als Begründung für eine WBK nun aber Geschichte...

Anfechten hätte man es früher jedenfalls können, genauso wie den Umstand den Zivildienst an das Heer zu koppeln, was völlier Unsinn ist (aber wieder ein anderes Thema). Hat nur niemand.

Und leider hat ein gewisses Ereignis in den letzten Jahren verfassungswidrigen Gesetzgebungen Tür und Tör geöffnet und breite Akzeptanz in der Bevölkerung der Mitläufer für solches Vorgehen geschaffen. Sowie breite Ablehnung sämtlicher abweichender Meinungen, ungeachtet ob im Recht, oder nicht.
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Promo » Mi 22. Apr 2026, 09:28

Glock1768 hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 18:19 Trotz einer WBK für Kat C ist und bleibt diese eben Kat C

Das Thema Zivildienst ist nur bei B-Waffen … unabhängig von WBK ja oder nein …
Ich bin nicht besonders bewandert was Zivildienst angeht, aber nach meinem Kenntnisstand sind Zivildiener für die Dauer von 15 Jahren vom Erwerb waffenrechtlicher Dokumente ausgeschlossen (können das aber unter gewissen Umständen nachträglich aufheben lassen). Insoweit sind diejenigen Zivildiener, die vor über 2 Jahren eine Kat.C gekauft haben in ihrem Besitzstand gesichert (da keine WBK notwendig ist), dürfen allerdings nichts dazu kaufen und können auch keine WBK, die sie zum Erwerb von Kat.B und Kat.C berechtigen würde, beantragen - ausgenommen sie nehmen die Ausnahmeregelungen in Anspruch.
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von SimonFPV » Mi 22. Apr 2026, 09:37

Glock1768 hat geschrieben: Di 21. Apr 2026, 18:19 Trotz einer WBK für Kat C ist und bleibt diese eben Kat C

Das Thema Zivildienst ist nur bei B-Waffen … unabhängig von WBK ja oder nein …
Naja, im Zivildienstgesetz steht ja, dass einem der Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen verboten ist. Kat C war nur meldepflichtig, also nicht davon betroffen, aber da man jetzt für diese auch eine WBK braucht, sind die jetzt auch genehmigungspflichtig.. nicht?

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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Promo » Mi 22. Apr 2026, 11:01

Spannende Frage eigentlich, da man durch die Nomenklaturänderung im WaffG ("genehmigungspflichtige Schusswaffen" --> "Schusswaffen der Kategorie B", etc.) den Konnex zwischen ZDG und WaffG "zerschossen" hat (so wie bei der Munition) ...
Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Man könnte argumentieren, dass Kat.C zukünftig ebenfalls eine Genehmigung bedürfen. Man könnte aber genauso argumentieren, da es keine genehmigungspflichtigen Schusswaffen iSd WaffG mehr gibt, folglich Zivildiener auch Kat.B Waffen erwerben dürfen.

PS: wenn ein Zivildiener jetzt einen M16A1 FA Lower an das BMLV meldet und die eigentlich laut Gesetz eine § 18 Genehmigung erteilen müssen .... ?!
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Re: Neues WaffG - Zivildiener

Beitrag von Archbishop Gumby » Mi 22. Apr 2026, 12:25

Promo hat geschrieben: Mi 22. Apr 2026, 11:01 PS: wenn ein Zivildiener jetzt einen M16A1 FA Lower an das BMLV meldet und die eigentlich laut Gesetz eine § 18 Genehmigung erteilen müssen .... ?!
Wird vermutlich analog zu den großen Magazinen damals vor ein paar Jahren gehandhabt werden:

Ich hatte rechtzeitig vor Stichtag ein paar 30er AR-Magazine in Besitz war aber noch knapp unterhalb der 15 Jahre ab Zivildienstpflicht.

Aussage der Behörde damals war dass ich, um die Magazine als Altbestand eintragen zu lassen, ein psychologisches Gutachten brauche, um dann eine WBK nur für die Magazine ausgestellt zu bekommen. Völlig absurd.

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