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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Mein Baujahr hat mir leider die Option auf eine Mossberg in Stainless verunmöglicht. So war mein erster Kauf ein Schweizer K11 um etwa 1000 öS. Auch kein Verlustgeschäft 
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Mr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 587
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Bevor Du was wegschmeißt, denk an michspareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..
Ich werde einen Teil meines KM-Zubehörs nach der Meldung nach CZ schicken, weil dort der Markt für solche Dinge vorhanden ist.
Ein M16 lower ist in CZ legal, aber halt schwer zu bekommen. Das Selbe gilt für neue Steyr AUG FA Teile (Schäfte, Gehäuse, ...) die es im abgenudelten Zustand gibt aber kaum in neu.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Da wünsche ich viel erfolg beim erwirken einer ausfuhrerlaubnis für KM. Die bekomnst Du eher nicht.Mr. Danger hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 12:07Bevor Du was wegschmeißt, denk an michspareribs hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 10:21 I tät das Zeug wegschmeissen ...verkaufen kannst es wahrscheinlich eh nicht und vererben auch nicht ....habe jetzt auch ein Griffstück zerschnitten und entsorgt ...P.S: ich war mal so blöd und habe eine Pumpgun gemeldet. ..![]()
Ich werde einen Teil meines KM-Zubehörs nach der Meldung nach CZ schicken, weil dort der Markt für solche Dinge vorhanden ist.
Ein M16 lower ist in CZ legal, aber halt schwer zu bekommen. Das Selbe gilt für neue Steyr AUG FA Teile (Schäfte, Gehäuse, ...) die es im abgenudelten Zustand gibt aber kaum in neu.
Und selbst wenn:
Dass die ausfuhrgenehmigung KM selbst auch um die 300,- kostet ist dir bekannt?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ja ich weiß, aber defacto macht es keinen Unterschied, ob man selbst an die Poststelle des BMLV schreibt oder ob die BH dorthin weiterleitet.Mr. Danger hat geschrieben: Fr 1. Mai 2026, 09:19Das ist schlichtweg falsch!
§58 (25)Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. Die jeweils zuständige Behörde hat den Besitz dieses wesentlichen Bestandteils mit Bescheid zu bewilligen. Diese zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen Bestandteils ist. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er diesen wesentlichen Bestandteil binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag ist der Besitz dieses wesentlichen Bestandteils jedenfalls erlaubt.
KM hat man somit der Klaudia Tanner https://www.bmlv.gv.at/facts/minister/l ... nner.shtml zu melden.
Aus Erfahrung wird sich die Rechtsabteilung melden. Die werden wieder wissen wollen, ob es überhaupt KM ist und das ARWT einschalten. Dann gibt es einen Briefverkehr und man bekommt einen Bescheid.
Wenn das BMLV den Bescheid nicht auch an Deine Waffenbehörde sendet solltest Du es danach machen (Die reden nicht automatisch miteinander).
