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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Okt 2026, 12:23

Nynuk hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 12:00
@GoodReason
Weil genauso Ordonnanzler nicht immer überall eine Seriennummer aufweisen, und nach neuem Gesetz, diese ebenfalls hineinfallen, da nach 2018 erworben. Herstellerjahr oder Hersteller ist zwar nicht immer herausfindbar, jedoch eine Seriennummer und Kaliberart ist ein muss.
Oder täusche ich mich leicht hier?
Wir lesen kann ist klar im Vorteil. :doh:

Für vor dem 14.9.2018 in Verkehr gebrachte Schusswaffen gilt das SchKG nicht. Für diese Schusswaffen gibt es auch keine nachträgliche Kennzeichnung. Das gilt auch, wenn eine solche bereits in Verkehr gebrachte Schusswaffe nach dem 28.4.2026 (neuerlich) verkauft bzw. gekauft oder vererbt wird.
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euvassal
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von euvassal » Do 29. Okt 2026, 13:17

Was wäre hypothetisch mit einem ungekennzeichneten Upper eines AR, den ich 2020 erworben habe, der aber vor 2018 "in Verkehr gebracht" wurde?

Poirot
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 13:49

euvassal hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 13:17 Was wäre hypothetisch mit einem ungekennzeichneten Upper eines AR, den ich 2020 erworben habe, der aber vor 2018 "in Verkehr gebracht" wurde?
Ausnahmebestimmungen
§ 3.(1)
Dieses Bundesgesetz gilt nicht für:

1. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die bereits im EWR oder in der Schweiz unter Einhaltung der dort einschlägigen Vorschriften gekennzeichnet wurden,

Wenn Einzelteil und nicht gekennzeichnet = beschriftungspflichtig.
Wenn er in einer Waffe verbaut wäre = nicht beschriftungspflichtig.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von euvassal » Do 29. Okt 2026, 14:22

Das Schreiben des BMI spricht von "Schusswaffen" und "in Verkehr bringen".
Das SchKG spricht von "Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen" und "erworben wurden".
Wie soll man sich hier auskennen?

Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 13:49Wenn er in einer Waffe verbaut wäre = nicht beschriftungspflichtig.
Wenn der Upper 2020 in eine Waffe verbaut wurde, entbindet ihn das ja nicht vom SchKG §5. Zumindest theoretisch.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 16:43

euvassal hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 14:22 Wenn der Upper 2020 in eine Waffe verbaut wurde, entbindet ihn das ja nicht vom SchKG §5. Zumindest theoretisch.
Wenn die Waffe vor 2018 im ZWR war, ist das Waffen Altbestand. Also nichts nachbeschriften.
Aber als Einzelteil wird es beschriftungspflichtig. Egal ob vor oder nach 2018 erworben.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Master-chief1000 » Do 29. Okt 2026, 17:23

Eigentlich müsste das Gesetz ja allein deswegen verfassungswidrig sein weil unmögliches vom Bürger verlangt wird. Über den Zugriff den der Bürger aufs ZWR hat kann man ja ausschließlich das Datum des eigenen Erwerbs und nicht das in Verkehr bringen herausfinden. Ich glaube nicht das es zumutbar ist für jede einzige Waffe im Besitzstand bei der Behörde anzufragen wann sie in verkehr gebracht wurde.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 17:56

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 17:23 Eigentlich müsste das Gesetz ja allein deswegen verfassungswidrig sein weil unmögliches vom Bürger verlangt wird. Über den Zugriff den der Bürger aufs ZWR hat kann man ja ausschließlich das Datum des eigenen Erwerbs und nicht das in Verkehr bringen herausfinden. Ich glaube nicht das es zumutbar ist für jede einzige Waffe im Besitzstand bei der Behörde anzufragen wann sie in verkehr gebracht wurde.
Dafür gibt es die Beschwerdestelle beim Salzamt.
So läuft es halt seit Jahren in Österreich. Und keiner macht was dagegen.

Wobei das Erstanmeldungsdatum bei der Behörde anzufragen jetzt keine unmögliche Aufgabe für einen Bürger darstellen sollte ;)

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Promo
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Do 29. Okt 2026, 17:58

Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 20:52
Promo hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 18:08 Dann begeht also auch jeder Polizist, wenn er am Auto an dem er gerade vorbei geht nicht die Rücklichter kontrolliert - immerhin müssen die ja funktionieren - eine Dienstpflichtverletzung.
Bei ruhenden Verkehr ohne Gefährdungspotenzial nicht.
Bei einer behördlich angeordneten Verwahrungskontrolle greift aber das Legalitätsprinzip.
Äpfel vs Birnen.
Dann gerne anderes Beispiel, was du hier aussagst: wenn im Zuge einer Verkehrskontrolle vom Polizisten Führerschein und Zulassungsschein kontrolliert wird, begeht der Beamte dann also deines Erachtens eine Dienstpflichtverletzung, wenn er nicht auch den Verbandskasten/Pannenweste/Pickerl kontrolliert, weil das könnte ja abgelaufen sein. Diese Argumentation vertrittst du bei der Verwahrungskontrolle und siehst hier eine Kontrollpflicht nach SchKG.
Nynuk hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 22:05 Wenn jemand beispielsweise nach 2018 begonnen hat, Ordonnanzwaffen zu sammeln und 100 Stück besitzt, die nicht nummerngleich (Lauf, System, Verschluss andere Nummer) sind, so muss doch der Sammler, angenommenen bei 25 € Meldekosten pro Waffe / Meldung, schnell 2.500 € blechen... :tipphead:
Und wie in den meisten Fällen, sollte hier keine Seriennummer auf gewissen Teilen oben sein, kommen wir sogar auf 50-65€ pro Teil fürs nachlasern - was wiederum ein enormer Wertverlust wäre.
Es gibt keinen gesetzliche Basis dazu, dass auf jedem nach SchKG wesentlichen Bestandteil eine Seriennummer sein muss, solange du nicht nach SchKG wesentliche Bestandteile als Einzelteile abgibst. Das SchkG sieht vor, dass Schusswaffen mit EINER (Singular!) Kennzeichnung zu versehen sind, und sofern du in Einzelteile auftrennst, dann sind diese nachzukennzeichnen.
Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 12:18 Wenn die schon vor der 2018 Frist im ZWR waren und nur immer als Gebrauchtwaffe weiterverkauft wurden, wäre kein nachbeschriften nötig.
Wenn du die neu vom Händler erworben hast und die erstmalig in Österreich nach 2018 im ZWR gemeldet wurde, kann die Sache anders aussehen. Da müsstest du dann mit dem Händler Rücksprache halten.
Das ist ausdrücklich eine Falschangabe. Inverkehrbringen iSd SchKG ist die erstmalige Überlassung an einen Letztverbraucher. Das Gesetz sieht dabei keine Einschränkung auf das Inland vor.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Ozzelot » Do 29. Okt 2026, 19:07

Ich bin wahrlich schockiert, wie selbst zahlreiche Gewerbetreibende diese Entwicklung offenbar völlig verschlafen haben – ob bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt. Erst in den letzten Tagen sind einige auf den Zug aufgesprungen und bieten die entsprechenden Leistungen nun plötzlich doch an.

Es ist erschreckend, welche Qualität und Fachkompetenz in dieser Branche derzeit teilweise an den Tag gelegt werden. Natürlich gibt es auch erfreuliche Ausnahmen, wie beispielsweise GEWO.

Fakt ist: Waffen von Herstellern wie Steyr ARMS, Daniel Defense, Genesis 12, CMMG und Ruger sind teilweise selbst beim aktuellen Neukauf nicht vollständig entsprechend den geltenden Kennzeichnungsvorschriften gekennzeichnet.

Und genau hier sind die Gewerbetreibenden in der Verantwortung!

Liebe Gewerbetreibende: Wenn ihr Waffen in Verkehr bringt, habt ihr sicherzustellen, dass diese sämtliche gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Ist das nicht der Fall, liegt die Verantwortung für die Herstellung des rechtskonformen Zustands nicht einfach beim Kunden.

Es kann doch nicht sein, dass Kunden für die Behebung von Versäumnissen, die bereits vor dem Verkauf hätten erkannt und behoben werden müssen, auch noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden!

Wer eine gesetzeskonforme Ware verkauft, hat auch eine gesetzeskonforme Ware zu liefern. Und wenn ihr das verabsäumt habt, dann habt ihr die Mängel im Rahmen eurer gesetzlichen Verpflichtungen auf eigene Kosten zu beheben.

Es ist höchste Zeit, dass in dieser Branche wieder mehr Fachkompetenz, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein Einzug halten.

Die Verantwortung auf die Kunden abzuwälzen und mit den eigenen Versäumnissen auch noch zusätzlich Geld verdienen zu wollen, ist schlichtweg inakzeptabel!

Poirot
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 19:23

Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 17:58
Das ist ausdrücklich eine Falschangabe. Inverkehrbringen iSd SchKG ist die erstmalige Überlassung an einen Letztverbraucher. Das Gesetz sieht dabei keine Einschränkung auf das Inland vor.
Sinnerfassend lesen.
Angenommen man kauft einen Ordonanzler bei einem Händer nach 2018, der diesen von einem Händler in DE hat und den dieser irgendwann z.B. aus Chile importiert wurde und noch nie an einen Letztverbraucher überlassen wurde.
"Dann" muss er nachgekennzeichnet werden.
Handelt es sich dagegen um einen gebrauchten Ordonanzler der schon vor 2018 in Deutschland in Umlauf gebracht wurde, und somit als Gebrauchtwaffe weiterverkauft wird, muss er nicht nachgekennzeichnet werden.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 19:33

Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 17:58
Dann gerne anderes Beispiel, was du hier aussagst: wenn im Zuge einer Verkehrskontrolle vom Polizisten Führerschein und Zulassungsschein kontrolliert wird, begeht der Beamte dann also deines Erachtens eine Dienstpflichtverletzung, wenn er nicht auch den Verbandskasten/Pannenweste/Pickerl kontrolliert, weil das könnte ja abgelaufen sein.
Wieder ein Äpfel Birnen Vergleich.
Auch in dem Fall keine Dienstpflichtsverletzung wegen Opportunitätsprinzip.
https://www.rechteasy.at/wiki/verkehrsk ... kontrolle/

Wer gegen Kennzeichnungspflichten verstößt, besitzt ggf eine illegale oder nicht rückverfolgbare Waffe bzw. ein illegales Waffenteil. Womit ggf auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit angegriffen werden kann. Ganz andere Baustelle wie Verbandskasten usw.
Zuletzt geändert von Poirot am Do 29. Okt 2026, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Okt 2026, 19:52

Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 19:33
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 17:58
Dann gerne anderes Beispiel, was du hier aussagst: wenn im Zuge einer Verkehrskontrolle vom Polizisten Führerschein und Zulassungsschein kontrolliert wird, begeht der Beamte dann also deines Erachtens eine Dienstpflichtverletzung, wenn er nicht auch den Verbandskasten/Pannenweste/Pickerl kontrolliert, weil das könnte ja abgelaufen sein.
Wieder ein Äpfel Birnen Vergleich.
Auch in dem Fall keine Dienstpflichtsverletzung wegen Opportunitätsprinzip.
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BITTE
„Herr, lass Hirn regnen!“ :doh:
Keine Ahnung von der Materie aber trotzdem antwortest du als ob du ein Experte auf dem Gebiet des Waffenrechts wärst. :tipphead:
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von GoodReason » Do 29. Okt 2026, 20:09

AUG-andy hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 19:52
Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 19:33
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 17:58
Dann gerne anderes Beispiel, was du hier aussagst: wenn im Zuge einer Verkehrskontrolle vom Polizisten Führerschein und Zulassungsschein kontrolliert wird, begeht der Beamte dann also deines Erachtens eine Dienstpflichtverletzung, wenn er nicht auch den Verbandskasten/Pannenweste/Pickerl kontrolliert, weil das könnte ja abgelaufen sein.
Wieder ein Äpfel Birnen Vergleich.
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Ich glaub, da sind beim allwissenden Kollegen irgendwelche Sicherungen durchgebrannt.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von FdH22 » Do 29. Okt 2026, 20:50

AUG-andy hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 19:52
Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 19:33
Promo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 17:58
Dann gerne anderes Beispiel, was du hier aussagst: wenn im Zuge einer Verkehrskontrolle vom Polizisten Führerschein und Zulassungsschein kontrolliert wird, begeht der Beamte dann also deines Erachtens eine Dienstpflichtverletzung, wenn er nicht auch den Verbandskasten/Pannenweste/Pickerl kontrolliert, weil das könnte ja abgelaufen sein.
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Bringt nix, vergebliche Liebesmüh´, absolut stur u. egozentrisch. :(

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 21:14

GoodReason hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 20:09

Ich glaub, da sind beim allwissenden Kollegen irgendwelche Sicherungen durchgebrannt.
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/a ... 30099.html

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