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von SectionThree » Sa 2. Aug 2025, 17:13
Der_David hat geschrieben: Sa 2. Aug 2025, 16:25
"lt. Gesetz müssen Waffen und Munition getrennt gelagert werden"
In Deutschland stimmt das sogar. Bei uns passt es dem Redakteur halt gut in die Agenda.
In Österreich gilt, dass „Schusswaffen und Munition […] sicher zu verwahren [sind]“. Das ist nicht automatisch dasselbe wie wie „versperrt“, und schon gar nicht getrennt von Munition. In der 2. WaffVO heißt es lapidar die Schusswaffe müsse „in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff“ geschützt werden. Bei Alleinstehenden (oder Familien, wo alle eine WBK haben) kann das dabei durchaus auch die einbruchshemmende Eingangstüre o.ä. sein. Ganz allgemein muss die Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechend.
Aber wer wird sich schon mit solchen Details aufhalten …
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)