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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 30. Okt 2025, 20:20

gelöscht...........

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 30. Okt 2025, 20:34

Grundsätzlich bedingt eine Erweiterung keinen Psychotest:

(2) Von der Beibringung eines weiteren Gutachtens ist abzusehen
1. binnen fünf Jahren nach Erstellung eines Gutachtens, das ergibt, dass der Betroffene nicht dazu
neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, oder
2. bei einer Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß 23



Die Behörde darf nur im Rahmen der Prüfung (Erstantrag) oder der Überprüfung die Stellungsdaten abfragen:

Die Behörden des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung
sind ermächtigt und auf Anfrage verpflichtet, der Waffenbehörde personenbezogene Daten –
einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO – von
Personen zu übermitteln, soweit eine Weiterverarbeitung dieser Daten durch die Waffenbehörde in
Verfahren betreffend die Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit erforderlich sind. Insbesondere ist
die Übermittlung von Ergebnissen medizinischer und psychologischer Untersuchungen gemäß 55a
Abs. 1a WG 2001 zulässig. Diese Daten dürfen von der Waffenbehörde nur an den gemäß 41 Abs. 1
bekanntgegebenen Gutachter zum Zweck der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit übermittelt
werden


Auch hier steht nichts von Erweiterung:

Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer
Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung
fünf Jahre vergangen sind.

Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist.

Wie die WKO darauf kommt, dass bei einer Erweiterung die Stellungsdaten beizubringen sind, erschließt sich mir nicht!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 30. Okt 2025, 21:32

gewo hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 19:51 Wenn Du aus körperlichen Gründen untauglich warst gibt es in aller Regel KEIN psychologisches Gutachten des Bundesheers von Dir.
Wieso? Es kommen ja alle zur Stellung, wo diese Gutachten gemacht werden – und erst dort wird über die Tauglichkeit entschieden. Beim Grazer Amokläufer wurde auch eines gemacht, das war negativ, nur durfte die Waffenbehörde davon nicht erfahren.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 30. Okt 2025, 21:34

eierkopf hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 20:10 Wenn dem so ist, dann wäre doch von allen ein psych gutachten da weilst es sowieso machen musst bei der stellung unabhängig davon ob du zum heer gehst oder nicht.
Zivildienst, der bekanntlich ein Wehrersatzdienst ist, kann erst nach der Stellung beantragt werden (bis max. 2 Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehlt bzw. mind. 6 Monate lang.) Fazit: Alle jungen Männer im wehrfähigen Alter müssen zur Stellung und werden dort auch psychologisch begutachtet.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von TheShootingPianist » Do 30. Okt 2025, 21:57

gewo hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 19:51
TheShootingPianist hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 12:57 Bitte klär' mich auf, wo in der Novelle der von Dir zitierte Satz steht. Hab ihn nicht gefunden.
BMI Erledigung Geschäftszahl: 2025-0.718.084, R. Gartner vom 17. Oktober 2025 hat geschrieben:
...

Wenn Du aus körperlichen Gründen untauglich warst gibt es in aller Regel KEIN psychologisches Gutachten des Bundesheers von Dir. Du kannst daher auch KEIN Ergebniss an die Waffenbehörde übermitteln. So wie ich das lese ist das aber die Bedingung dafür dass Du dir den neuen "Superpsychotest" ersparst ..

Danke gewo.
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