Wie versteht ihr diesen Absatz?§ 58 (30)
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Schusswaffen der Kategorie A oder B oder deren wesentliche Bestandteile rechtmäßig besitzen, ist unbeschadet der Abs. 23 bis 26 und 30a der Erwerb, der Besitz und das Führen im Ausmaß ihrer bestehenden waffenrechtlichen Bewilligung weiterhin zulässig.
Wenn ich (bald 22 Jahre alt) jetzt noch meine WBK (vor 2 Wochen beantragt) vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bekomme, heißt das dann, dass ich unbedingt davor noch eine Kat. B Waffe kaufen „muss“, da ich nach Inkrafttreten nur mehr eine neue kaufen darf, wenn ich davor schon eine hatte und sonst warten müsste bis ich 25 bin?
Oder kann man es auch so verstehen, dass man auch danach eine Waffe kaufen darf, solange man die WBK vor Inkrafttreten ausgestellt bekommen hat?