
Anwesenheit von verkäufer und käufer beim waffenhändler
Somit das faktische ende des privatverkaufs über bundeslandgrenzen hinweg?
Und das ohne erkennbare rechtsgrundlage?
Da hat die Büchsenmacherinnung aber ganze Lobbyarbeit geleistet offenbar.

Wieso, da steht nicht 'beim selben Waffenhändler'. Ich kann bei meinem Waffenhändler anwesend sein, der andere bei seinem Waffenhändler am anderen Ende von Österreich. Sollte für die Identitätsüberprüfung, zu der Nicht-Waffenhändler anscheinend nicht in der Lage sind, ja keine Rolle spielen.twin2000 hat geschrieben: Do 11. Dez 2025, 00:29 GZ 2025-0.935.455 BMI / Gärtner
Anwesenheit von verkäufer und käufer beim waffenhändler
Somit das faktische ende des privatverkaufs über bundeslandgrenzen hinweg?
Und das ohne erkennbare rechtsgrundlage?
Da hat die Büchsenmacherinnung aber ganze Lobbyarbeit geleistet offenbar.

Ich habe meine Waffendeals meistens am Wochenende gemacht. Das ist nun hinfällig. Es wird halt (bundesländerübergreifend) schwieriger werden so schnell zu den Öffnungszeiten mal von Wien nach Oberösterreich zu fahren um mal eine Waffe umzumelden und auch mitzunehmen.rider650 hat geschrieben: Do 11. Dez 2025, 06:54Wieso, da steht nicht 'beim selben Waffenhändler'. Ich kann bei meinem Waffenhändler anwesend sein, der andere bei seinem Waffenhändler am anderen Ende von Österreich. Sollte für die Identitätsüberprüfung, zu der Nicht-Waffenhändler anscheinend nicht in der Lage sind, ja keine Rolle spielen.twin2000 hat geschrieben: Do 11. Dez 2025, 00:29 GZ 2025-0.935.455 BMI / Gärtner
Anwesenheit von verkäufer und käufer beim waffenhändler
Somit das faktische ende des privatverkaufs über bundeslandgrenzen hinweg?
Und das ohne erkennbare rechtsgrundlage?
Da hat die Büchsenmacherinnung aber ganze Lobbyarbeit geleistet offenbar.
Der § 34 Abs 4 bezieht sich ausschließlich auf Kategorie C und ist daher auf Kategorie B nicht anwendbar. Mal davon abgesehen, der § 34 Abs 4 lautet:twin2000 hat geschrieben: Do 11. Dez 2025, 00:29 GZ 2025-0.935.455 BMI / Gärtner
Anwesenheit von verkäufer und käufer beim waffenhändler
Somit das faktische ende des privatverkaufs über bundeslandgrenzen hinweg?
Und das ohne erkennbare rechtsgrundlage?
Aus "[..] die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben" eine persönliche Anwesenheit beider beim Gewerbetreibenden abzuleiten, klingt doch etwas weit hergeholt. Im Übrigen sieht der § 33 Abs 2 nicht vor, dass der Gewerbetreibende den Veräußerer auf die genannten Daten zu überprüfen hat, sondern den Registrierungspflichtigen (= Erwerber).Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
Wir haben es heute auch im Email gehabt.balahu hat geschrieben: Do 11. Dez 2025, 12:48 Mein Händler hat mir das Schreiben heute als Kopie überlassen.....
Es gibt 3 Möglichkeiten:the_law hat geschrieben: Do 11. Dez 2025, 17:11 Somit ist der Verkauf privat/privat über Landesgrenzen hinweg praktisch nicht mehr möglich...![]()
Sollen dann Lienzer nach Innsbruck raus wenn einer aus St.Anton ein Jagdgewehr an privat verkaufen möchte, sind ja nur fast 400 Kilometer Fahrstrecke für'n Osttiroler und 200 Kilometer für'n St.Antoner.. so was kannst echt nicht erfinden![]()